20-6964

Leistungsfähigkeit der sozialen Infrastruktur in Farmsen-Berne sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.11.2018 (Drs. 20-6638)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. gemeinsam mit der Bezirksamtsleitung den Veränderungsbedarf im Stadtteil Farmsen-Berne in Bezug auf die soziale Infrastruktur festzustellen, welcher sich aus den zahlreichen Bauvorhaben (insbes. Farmsen-Berne 36, Luisenhof, Meilerstraße, August-Krogmann-Str.) und dem Bevölkerungswachstum ergeben;
  2. den hieraus sich ergebenen Verstärkungsbedarf für die bezirklichen Rahmenzuweisungen zu identifizieren;
  3. die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung über den Veränderungsbedarf und Ausbauplanungen in Bezug auf die Schulstandorte (Schüler/innen) in Farmsen-Berne zu informieren. Hierbei sollen die geschlossenen Schulstandorte (Schierenberg, Lienaustraße) sowie die überlasteten Schulstandorte der Nachbarstadtteile (z.B. Hasenweg) mit betrachtet werden;
  4. die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung über den zusätzlichen Bedarf an Sportstätten, Hallenzeiten und Sporthallen, die sich aus den o.g. Veränderungen ergeben, zu informieren;
  5. bei strukturellen Veränderungen des Berufsförderungswerkes in Famsen bzw. Aufgabe von Flächen, die von diesem genutzt wurden, sicherzustellen, dass die dort untergebrachte soziale Infrastruktur (Familienzentrum, Schwimmhalle) orts- und zeitnah durch adäquate Ersatzangebote ersetzt werden. Der hierfür erforderliche Mittelbedarf ist zu identifizieren und anzumelden.

Das Jugendamt (Verwaltung und Ausschuss) wird gebeten,

  1. die Standorte und die Einrichtungsausstattung im Stadtteil Farmsen-Berne zu untersuchen und den sich ergebenen Veränderungsbedarf zu identifizieren.

Die Bezirksamtsleitung wird ersucht,

  1. den Ausschuss für Soziales und Bildes kontinuierlich über die Bedarfsanmeldungen der örtlichen Sportvereine an Nutzungszeiten für Hallen und Sportflächen zu informieren und den resultierenden Bedarf in die weitere Planung der Fachbehörden einzuspeisen.

Stellungnahmen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie des Bezirksamtes (zur besseren Lesbarkeit werden die entsprechenden Punkte des Petitums dem jeweiligen Antwortbeitrag vorangestellt):

  1. gemeinsam mit der Bezirksamtsleitung den Veränderungsbedarf im Stadtteil Farmsen-Berne in Bezug auf die soziale Infrastruktur festzustellen, welcher sich aus den zahlreichen Bauvorhaben (insbes. Farmsen-Berne 36, Luisenhof, Meilerstraße, August-Krogmann-Str.) und dem Bevölkerungswachstum ergeben;

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt wie folgt Stellung:

Für die Ermittlung des Veränderungsbedarfes in Bezug auf die soziale Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien im Stadtteil Farmsen-Berne ist gemäß § 29 Abs. 1 AG SGB VIII und den einschlägigen Globalrichtlinien das Bezirksamt Wandsbek zuständig. Die BASFI befürwortet die im Antrag beschriebene integrierte und politikfeldübergreifende Herangehensweise und regt zudem an, in der Bauplanung und in Gesprächen mit Investoren Wohnraum für junge Menschen (u.a. Auszubildende) und ggf. Wohngruppen zu berücksichtigen.

Die BASFI steht dem Bezirksamt für weitere Gespräche selbstverständlich zur Verfügung.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung: 

Wegen der Anforderungen, die sich aus den o.g. Bauvorhaben u.a. auch für die soziale Infrastruktur ergeben befasst sich dezernatsübergreifend eine Arbeitsgruppe aus den Fachämtern SR, SL, MR, JA. Diese Planungsprozesse werden laufend fortgeschrieben und das Bezirksamt wird die Bezirksversammlung wie erbeten in den jeweiligen Fachausschüssen weiter unterrichten.

Insgesamt ist bei Umsetzung der Baumaßnahmen in den kommenden Jahren mit mehreren tausend zusätzlichen Wohneinheiten in Farmsen-Berne zu rechnen. Dies entspricht mittelfristig nach ersten Einschätzungen einem Zuwachs an Bewohnern von ca. 3.000, darunter 800 Kinder- und Jugendliche bis 27 Jahre.

Für die Bevölkerung stehen derzeit folgende Angebote in den Bereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung sowie der Regelversorgung der Jugendhilfe (ASD), Gesundheit und Soziales zur Verfügung:

Im Sozialraum Farmsen gibt es derzeit fünf Angebote der OKJA: das Jugendzentrum Farmsen, den Aktivspielplatz Farmsen, den Jugendclub Weißenhof, den Jugendclub Trabrennbahn und das offene Angebot im Spielhaus Farmsen. Diese Angebote werden in 2019 mit einem Betrag in Höhe von ca. 458.000 € gefördert.

Ferner gibt es ein offenes Angebot der Familienförderung: das Kinder- und Familienzentrum Farmsen. Die jährliche Förderung liegt derzeit bei ca. 161.5000 €.

Im Wandsbeker Algorithmus liegt der Sozialraum Farmsen im Vergleich zu anderen Sozialräumen im oberen Mittelfeld. Er ist also verhältnismäßig gut ausgestattet mit Einrichtungen der Jugendarbeit.

Insgesamt befinden sich in einem Umkreis von drei Kilometern um die August-Krogmann-Straße folgende Einrichtungen:

Kitas: 33

Schulen: 20

Offene Kinder- und Jugendarbeit: 10

Familienförderung: 2

SHA & Frühe Hilfen: 11

Jugendverbände: 7

Stadtteilkultur: 0

Ambulante Sozialpsychiatrie: 5

Seniorentreffs- und gruppen: 5

Flüchtlingsunterkünfte: 6

ASD Farmsen, August-Kroogmann-Str. 2b mit z.Zt. 21 Mitarbeiter*nnen.

Soziales Dienstleistungszentrum Alstertal (Grundsicherungs und Sozialhilfeleistungen mit weiteren Angeboten wie Unterhaltssicherung, Elterngeld, Wohngeld und Kitagutscheinvergabe im SDZ Wandsbek-Kern. 

Desweiteren stehen im Rahmen der sozialen Infrastruktur mit dem Farmsener TV, SC Condor und TuS Berne drei Sportvereine bereit, die in punkto Integrationsarbeit und ehrenamtliches Engagement über den Sport hinaus mit der Verwaltung und den übrigen Einrichtungen im Quartier kooperieren.

Die Verwaltung beabsichtigt, insbesondere durch Verstärkung dieser Angebotsstruktur auf die wachsenden Bedarfe in Farmsen-Berne zu reagieren. Beispielhaft gehören zu den Überlegungen im Bereich Sport die Sanierung und Kapazitätserweiterung vorhandener Angebote wie dem Sportheim des Famsener TV (FTV) am Berner Heerweg 187. Hier könnte ein Ersatzneubau zusätzliche Flächen für die Vereinsnutzung und den Stadtteilnutzen entstehen, indem durch Mehrfachnutzung Räume auch für den Farmsener Tisch sowie Interessengruppen aus Sport und Gesellschaft bereitgestellt werden. Eine Erweiterung der Umkleiden des Lehrschwimmbeckens Neusurenland, oder die Instandsetzung und der Umbau des zum Kunstrasenspielfeld des Sportplatzes am  Berner Heerweg 190 könnten die wachsenden Bedarfe zusätzlich decken helfen.

Weiterhin können Angebote wie das KiFaZ Farmsen bei Bedarf erweitert werden. Dementsprechend werden im Rahmen der laufenden Planungsprozesse die Bedarfe berücksichtigt und mit Blick auf die zukünftige Entwicklung zusätzliche Räume wie z.B. die Schaffung von Stadtteilräumen innerhalb der Neubaugebiete eingeplant, damit sich Interessengruppen, bürgerschaftliches Engagement wie Nachbarschaftshilfen etc. wohnortnah etablieren können. Dementsprechend arbeitet das Bezirksamt auch eng mit der Kitabedarfsplanung für die neuen Baugebiete zusammen und ist auch mit Schulbau Hamburg in Gesprächen, was die Kooperation etwa an zentralen Schulstandorten wie der Erich-Kästner-Schule anbetrifft.

  1. den hieraus sich ergebenen Verstärkungsbedarf für die bezirklichen Rahmenzuweisungen zu identifizieren;

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt wie folgt Stellung:

Ob und in welcher Höhe sich ggf. ein Verstärkungsbedarf für die bezirklichen Rahmenzuweisungen ergibt, wäre im Weiteren anhand konkreter Planungen zu beziffern und ggf. in die Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 einzubringen. Vorerst gibt der Haushaltsplan 2019/2020 nach Beschluss durch die Bürgerschaft den finanziellen Rahmen vor. Darin sind Steigerungen für die Rahmenzuweisungen enthalten. Bezirkliche Mehrbedarfe sind zunächst vorrangig aus diesen Erhöhungen abzudecken. Die Rahmenzuweisungen sind untereinander zu 100% deckungsfähig.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

Bezirksamt Wandsbek:

Die Verwaltung wird im Rahmen der Planung die konkret entstehenden Mehrbedarfe beziffern und in das übliche Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung einspeisen.

  1. die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung über den Veränderungsbedarf und Ausbauplanungen in Bezug auf die Schulstandorte (Schüler/innen) in Farmsen-Berne zu informieren. Hierbei sollen die geschlossenen Schulstandorte (Schierenberg, Lienaustraße) sowie die  überlasteten  Schulstandorte  der  Nachbarstadtteile  (z.B. Hasenweg) mit betrachtet werden;

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt wie folgt Stellung:

Die Schulentwicklungsplanung ist Teil eines dynamischen Stadtentwicklungsprozesses. Die BSB aktualisiert ihre Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung jährlich. Dabei werden die aktuelle Schuljahresstatistik, neue amtliche Bevölkerungsvorausberechnungen und weitere Hamburg spezifische Bevölkerungsentwicklungen wie die Zuwanderung und der Wohnungsbau berücksichtigt. Im Rahmen von Zu-, Umbau und Sanierungsmaßnahmen werden bestehende Raumnutzungen überprüft und soweit Änderungen im Bestand eine Optimierung der Raum- und Flächennutzung für die Schule bedeuten, werden diese berücksichtigt. Für das Jahr 2019/20 sind die Schulkapazitäten in der Schulregion 17 (Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel und Wellingsbüttel) auskömmlich. Die mittelfristigen Planungen sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen.

  1. die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung über den zusätzlichen Bedarf an Sportstätten, Hallenzeiten und Sporthallen, die sich aus den o.g. Veränderungen ergeben, zu informieren.
  1. bei strukturellen Veränderungen des Berufsförderungswerkes in Farmsen bzw. Aufgabe von Flächen, die von diesem genutzt wurden, sicherzustellen, dass die dort untergebrachte soziale Infrastruktur (Familienzentrum, Schwimmhalle) orts- und zeitnah durch adäquate Ersatzangebote ersetzt werden. Der hierfür erforderliche Mittelbedarf ist zu identifizieren und anzumelden.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt wie folgt Stellung:

Dem Bezirksamt Wandsbek sind die angestrebten strukturellen und räumlichen Veränderungen der Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) bekannt und damit auch die Dringlichkeit das umzusetzenden Immobilienkonzepts. BASFI, BFW und Bezirksamt stehen hier in einem engen Dialog. Die vorgesehene Veräußerung der seitens des BFW nicht mehr wirtschaftlich zu nutzenden Immobilie Marie-Bautz-Weg ist Teil der nach der Insolvenz des BFW erforderlichen Sanierung, die 2015 eingeleitet wurde und in deren Rahmen der Verkauf der Immobilie ein sehr wesentlicher Bestandteil ist. Mit den Erlösen sind bestehende Verbindlichkeiten zu tilgen und Zuwendungen an Leistungsträger zurückzuzahlen.

Die erfolgreiche Veräußerung der Immobilie ist für das BFW existenziell. Anderseits eröffnet die Veräußerung dem Bezirk auch einen neuen Gestaltungsspielraum. Daher arbeiten die BASFI und das BFW eng mit dem Bezirksamt zusammen. Zielsetzung ist im Hinblick auf die Quartiersentwicklung ein sozial durchmischter Wohnstandort mit hoher gestalterischer und funktionaler Qualität, der sich verträglich in das bauliche Umfeld einfügt. Dabei sollen die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner nach einer attraktiven sozialen und sportlichen Infrastruktur berücksichtigt werden. Im Zentrum der Diskussion standen das Kinder- und Familienzentrum und das bestehende Schwimmbad, das aktuell vom BFW für betrieben wird und gleichzeitig ein Angebot der Integration darstellt.

Ebenso soll ein hoher Anspruch an die Themen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit verfolgt werden. Im Rahmen des im Weiteren erforderlichen städtebaulichen-freiraumplanerischen Werkstattverfahrens, dass seitens des Bezirksamtes einzuleiten ist, wird zu prüfen sein, auf welche Weise bestehende und ggf. weitere soziale Einrichtungen in ein bauliches Konzept integrieren werden können.

Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

Nach den der BASFI vorliegenden Informationen spielt für den Bezirk bei der künftigen sportlichen Infrastruktur der Erhalt von Schwimmzeiten und -möglichkeiten eine besondere Rolle.

Aktuell wird das Schwimm- und Bewegungsbad des BFW wie folgt genutzt:

Stunden pro Woche

Schwimmbad

Bewegungsbad

Beide Bäder

Insgesamt

71

31,5

102,5

BFW Kern

8

6

14

BFW Freizeit*

16

0

16

Fremd

47

25,5

72,5

* Die Zeiten werden überwiegend durch externe Kunden, Mitarbeitende und Teilnehmer/-innen des BFW genutzt.

Diese Daten zeigen, dass das BFW für seinen Rehabilitationsbetrieb keinen Bedarf an einem in Eigenregie betriebenen Schwimm- und Bewegungsbad hat. Die Fremdnutzung ermöglicht einen Deckungsbeitrag in Höhe von derzeit rd. 188 Tsd. Euro, nicht gedeckte Kosten belasten das wirtschaftliche Ergebnis des BFW jährlich in Höhe von rd. 262 Tsd. Euro. Schwimm- und Bewegungsbad können deshalb – unabhängig von der vorgesehenen Veräußerung der Immobilie Marie-Bautz-Weg – nicht weiter vom BFW betrieben werden.

Bei der städtebaulichen Überplanung des Stadtteils Farmsen-Berne sind daher mögliche Betreibermodelle zum Beispiel für ein Lehrschwimmbecken zu prüfen, die in enger Abstimmung zwischen dem Bezirk und dem künftigen Investor einvernehmlich zu entwickeln sind.

Da zwischen dem Bezirksamt und der BASFI Einigkeit besteht, dass soziale und sportliche Angebote die Lebensqualität des Quartiers stabilisieren und aufwerten sollen, wird die BASFI den Planungsprozess auch in dieser Hinsicht konstruktiv begleiten.

Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 1. Das Bezirksamt arbeitet eng mit der BASFI aber auch weiteren Behörden wie BSB/SBH zusammen, um für die bestehenden Angebote auf den BFW-Flächen (z.B. KiFaZ, Schwimmbecken) geeignete und bedarfsgerechte Lösungen für den Sozialraum zu entwickeln.  

Das Jugendamt (Verwaltung und Ausschuss) wird gebeten,

  1. die Standorte und die Einrichtungsausstattung im Stadtteil Farmsen-Berne zu untersuchen und den sich ergebenen Veränderungsbedarf zu identifizieren.

Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:

Siehe Antwort zu 1. Das Bezirksamt beabsichtigt, am ASD-Standort August-Krogmann-Str. 2b weitere Räumlichkeiten anzumieten, so dass ggf. auch für eine Kapazitätserweiterung Platz wäre. 

Die Bezirksamtsleitung wird ersucht,

  1. den Ausschuss für Soziales und Bildes kontinuierlich über die Bedarfsanmeldungen der örtlichen Sportvereine an Nutzungszeiten für Hallen und Sportflächen zu informieren und den resultierenden Bedarf in die weitere Planung der Fachbehörden einzuspeisen.

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt wie folgt Stellung:

Siehe Pkt. 5

Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek:

Siehe Punkt 1.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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