21-4664

Lehrschwimmbecken im Stadtteil Rahlstedt Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 26.01.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.6

Sachverhalt

 

Die Möglichkeiten von mehr Sportflächen sind im Stadtteil Rahlstedt aufgrund der Bebauungsdichte nur begrenzt umsetzbar. Im Pergolenviertel im Bezirk Nord wurde daher eine Schwimmbadfläche in einem Bebauungsplan berücksichtigt. Auch die Behörde für Inneres und Sport spricht sich (siehe Drucksache 21-2403 -Bezirk Altona-) für zusätzliche Schwimmbadflächen z.B. als Lehrschwimmbecken aus:

Lehrschwimmbecken (LSB) sind als Ergänzung zu Nichtschwimm- und Schwimmbereichen in Bädern dringend erforderlich. Die geringe Beckentiefe ermöglicht zielgruppengerechte Angebote insbesondere für die frühkindliche Bewegungsentwicklung und für den

Schwimmunterricht. Besonders wertvoll ist dies auch zur Unterstützung bei motorischen

Defiziten und aufgrund der wasserspezifischen „sinn-reichen“ Eindrücke zur Steigerung der Lernkompetenzen insbesondere im frühen Alter. Kitagruppen und (Vor-)Schulgruppen sind daher die bevorzugten Nutzer der Lehrschwimmbecken in den Vormittagsstunden. Auch für Seniorinnen und Senioren sowie Gesundheitssport- sowie Integrationssportgruppen können hier besonders zielgruppenspezifische Programme durchgeführt werden. Unter dem Aspekt „Integration“ ist das Schwimmangebot für Kinder mit Migrationshintergrund und muslimische Frauen zu betrachten. Diese Angebote sind nur in (sicht-) geschützten Schwimmbädern bzw. -becken möglich.

Im Stadtteil Farmsen-Berne wird als Ersatz für das Lehrschwimmbecken Berufsförderungswerk ein neues Lehrschwimmbecken geplant.

Eine Anfrage bei der Stadtverwaltung Pinneberg hat ergeben, dass nur jeder fünfte Pinneberger Schüler am Ende der vierten Klasse sicherschwimmen kann. An den Grundschulen der Stadt Pinneberg kann nur ein Mindestmaß an Schwimmunterricht gegeben werden. Vergleichbare Zahlen aus Hamburg können von der Verwaltung und den Fachbehörden nicht zur Verfügung gestellt werden.

Im Pergolenviertel haben eine Wohnungsbaugenossenschaft und ein Anbieter ein tragbares Konzept für ein Schwimmbad / Lehrschwimmbecken entwickelt.

Es wäre daher von Vorteil, wenn die Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirk Wandsbek gemeinsam mit den Projektentwicklern der Bebauungspläne zukünftig Flächen für Lehrschwimmbecken einplant. Der Bebauungsplan Rahlstedt 135 würde sich anbieten, da im Umfeld ca. 500 Wohneinheiten entstehen und sich 3 Grundschulen in der Nähe befinden. Die Beheizung kann durch Fernwärme erfolgen, da sich die Fernwärmeleitung bereits auf dem Gelände befindet.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, am Beispiel des Bebauungsplans Rahlstedt 135 zu prüfen, ob die Planung einer Fläche für ein Lehrschwimmbecken möglich ist und mit den Projektentwicklern, den potenziellen Betreibern von Lehrschwimmbecken bzw. mit der Behörde für Inneres und Sport entsprechende Gespräche zu führen.

 

  1. Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet, dass ihm zeitnah von den Ergebnissen berichtet wird.

 

 

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