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Legale Graffiti-Fläche unter der Bahnbrücke Scharbeutzer Straße schaffen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

 

Dem Bezirksamt Wandsbek –Fachamt Management des öffentlichen Raumes- liegt der Antrag eines Anwohners vor, die Unterführung Scharbeutzer Straße legal mit Grafitti zu verschönern.

 

Die bekannte Situation vor Ort ist unbefriedigend und unschön; durch eine künstlerische Gestaltung würde der öffentliche Raum an dieser Stelle aufgewertet und auch das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht.

 

Das Bezirksamt begrüßt die Initiative daher ausdrücklich und möchte dem Künstler vorab die Gelegenheit einräumen, sich und seine beabsichtigten Graffiti im zuständigen Regionalausschuss vorzustellen.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt eine befristete Genehmigung auf Widerruf mit Auflagen

 

-          Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Umweltschutzrichtlinien

-          Kenntlichmachung für die Öffentlichkeit

-          Keine Beschädigungen, keine beleidigenen, herabsetzenden o.ä. wirkende Graffiti

-           

Die Einhaltung der Auflagen wird kontrolliert; eine Nichteinhaltung führt zum Widerruf der Genehmigung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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