LED-Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten einsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3406)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Straßenbeleuchtung in Neubaugebieten wie z. B. Spechtort und Poppenbütteler Berg mit LED Technik vorgenommen wird und dem UGV zeitnah über mögliche Einsatzorte und Termine zu berichten.
Zu dem Beschluss nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Der in der Beschlussvorlage dargestellte Sachverhalt von Energieeinsparungen von bis zu 80 Prozent ist irreführend, da er sich auf den Vergleich von ineffizienten Beleuchtungstechniken zu LED-Technik bezieht. Darüber hinaus berücksichtigt die alleinige Betrachtung des Energieverbrauchs nicht alle Aspekte der gesamten im Betriebszeitraum entstehenden Kosten.
Der Energieverbrauch von heutigen LED-Leuchten für die öffentliche Beleuchtung kann zwar im Vergleich mit den gängigen Leuchtstofflampen-Leuchten derzeit bis zu 15 Prozent darunter liegen, allerdings decken die finanziellen Vorteile des Energieminderverbrauchs nicht die zusätzlichen Aufwendungen eines sicheren Betriebes im gesamten Betriebszeitraum. Damit ist die grundsätzliche Wirtschaftlichkeit derzeit noch nicht gegeben.
Hamburg hat in den vergangenen zehn Jahren den Energieverbrauch der öffentlichen Beleuchtung um rund elf Prozent gesenkt. Darüber hinaus wird seit dem 1. Januar 2016 die gesamte öffentliche Beleuchtung mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben, so dass auch hier grundsätzlich keine weitere Reduktion des CO2-Ausstoßes erreicht werden kann.
Bei einer Veränderung der ökologischen und finanziellen Randbedingungen zugunsten der LED-Technik, wird auch Hamburg verstärkt LED-Leuchten einsetzen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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