20-3597

Lebensmittelkontrollen in Wandsbek Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 21/5999 der Hamburgischen Bürgerschaft wurde vom Senat u.a. festgestellt, dass die Betriebskontrollen bei der Lebensmittelüberwachung gesteigert werden sollen. Im Ergebnisbericht 2016 des Rechnungshofes wurden die Bezirke aufgefordert, die Ursachen für die Unterschreitung der Sollzahlen zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebskontrollen bei der Lebensmittelüberwachung vorzuschlagen.

Je 1.000 Einwohner und Jahr müssen von der amtlichen Überwachung nach § 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung bei Lebensmitteln grundsätzlich fünf amtliche Proben genommen werden. Diese Vorgaben wurden bisher nicht erfüllt und werden voraussichtlich 2016 auch nicht erreicht.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird aufgefordert, dass die Lebensmittelüberwachung im Bezirk Wandsbek entsprechend den vereinbarten und vorgeschriebenen Verwaltungsvorschriften sichergestellt wird. Die Erfahrungen aus anderen Bezirken sind zu berücksichtigen.

Weiterhin ist der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz laufend über den Stand der Lebensmittelüberwachung anhand von Kennzahlen zu informieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n