Lebensmittelausgaben in Wandsbek sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.08.2019 (Drs. 21-0132)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
a) zusammen mit dem Runden Tisch gegen Lebensmittelverschwendung ein Konzept für die Erweiterung von Lebensmittelausgaben zu bearbeiten.
b) finanzielle Unterstützung für den logistischen Aufwand der ehrenamtlich Tätigen zu prüfen. Hier ist ggf. einer Prüfung der Beteiligung von Unternehmen einzubeziehen.
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) nimmt zu Punkt 2 der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Zu dieser Thematik ist die Freie und Hansestadt Hamburg durch eine Bundesratsinitiative aktiv geworden. Bei der Initiative handelte es sich um einen Entschließungsantrag, der im Bundesrat am 20. September 2019 in die Ausschüsse (Federführung Agrarwirtschaft und Verbraucherschutz sowie mitberatend Wirtschafts- und Umweltausschuss) überwiesen wurde. Eine abschließende Befassung im Plenum des Bundesrates hat am 11. Oktober 2019 mit dem Ergebnis stattgefunden: Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11.10.2019 beschlossen, die Entschließung nicht zu fassen.
Dadurch ist in absehbarer Zeit keine gesetzliche Regelung zu erwarten, die den Lebensmittelhandel zur Abgabe an gemeinnützige Organisationen verpflichtet und aufgrund derer mit einem erhöhten Spendenumfang an die Tafeln zu rechnen wäre. Mögliche Erfordernisse hinsichtlich der Organisation von Spendenprozessen sowie notwendige Infrastrukturen zur effektiven Umsetzung könnten jedoch nur auf Grundlage konkreter gesetzlicher Regelungen definiert werden. Der Vorschlag einer Erörterung im Rahmen des Runden Tisches gegen Lebensmittelverschwendung wird aufgegriffen.
Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat zu 3. ein Anschreiben an alle Fachbehörden mit Standort in Wandsbek, alle Wandsbeker Sportvereine, Wandsbeker Häuser der Jugend und Wandsbeker Stadtteilkultureinrichtungen versendet, mit der Bitte um Prüfung, ob ein für Lebensmittelausgaben geeigneter Raum zur Verfügung gestellt werden kann (s. Anlage 1).
Die Behörden BASFI, BKM, BSB, BIS, JB und BGV haben jeweils eine Fehlanzeige gemeldet. Positive Rückmeldungen gab es keine. Auch bezirksamtseigene Räumlichkeiten bieten keinen geeigneten Raum für Lebensmittelausgaben.
Es ist dem Bezirksamt Wandsbek daher nicht möglich, Räumlichkeiten in öffentlichen Einrichtungen für Lebensmittelausgaben zur Verfügung zu stellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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