20-5143

Lärmschutz im Bezirk mit Priorität voranbringen Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm und die Reduzierung von lärmbedingten Emissionen gehört neben dem Erhalt und dem erforderlichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu einer modernen Verkehrspolitik im Bezirk Wandsbek. Mit rund 430.000 Einwohnern ist der Bezirk Wandsbek der bevölkerungsreichste Bezirk in Hamburg. Große Hauptverkehrsachsen auf Straße, Schiene und in der Luft durchkreuzen den Bezirk. Das bedingt eine hohe Verkehrsdichte, mit einer ebenso hohen Verkehrsbelastung und damit bedingt zunehmenden Verkehrsüberlastungen - in großen Teilen mitten in den Wohngebieten und Lebensbereichen der Menschen, den eigentlich ruhigen Gebieten. Auch für den Bezirk Wandsbek gilt, dass der aktive Lärmschutz der Bevölkerung vor den weiter steigenden Belastungen durch Straßen-, Schienen- und Fluglärm, dem Verkehrslärm insgesamt, bisher nur unbefriedigend umgesetzt wird. Im Gegenteil: Wegen der zunehmenden Verdichtung durch die städtebauliche Entwicklung, zunehmend auch in den grünen und ruhigen Randbereichen zu den Landesgrenzen, muss mit weiter steigenden Individualverkehren zu rechnen sein.

Mobilität und Verkehr geht uns alle an. Die Menschen müssen für Arbeit und Ausbildung große Flexibilität beweisen und zu Freunden und Verwandten längere Entfernungen zurücklegen. Die Verantwortung von Politik und Verwaltung wiegt schwer, denn einerseits muss Mobilität gewährleistet werden und andererseits bedarf es die geltenden Ruhe- und Schutzbestimmungen umzusetzen. Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Lärm ist ursächlich auch für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen und fördert das Herzinfarktrisiko. Das ist unbestritten und medizinisch-wissenschaftlich fundiert nachgewiesen.

Seit mindestens 2009 ist der Lärmschutz und die Lärmaktionsplanung des Hamburger Senats immer wieder Gegenstand von Anfragen, Anträgen und Debatten in der Bezirksversammlung und seinen Ausschüssen. Die Umsetzung der Planungen und Vorhaben aus der Lärmaktionsplanung 2013 ist mehr als schleppend. Ein Evaluierungskonzept und deren Ergebnisse stehen aus und die für den Lärm zuständige Fluglärmschutzbeauftragte in der Abteilung planerischer Immissionsschutz  bei der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) verweigert sich einer Berichterstattung. Eine sinnhafte und sinnvolle Umsetzung eines Lärm- und Emissionsschutzes im Bezirk Wandsbek wird dadurch blockiert oder gar unmöglich gemacht.

Derweil entwickelt sich die Belastungssituation der Bürgerinnen und Bürger durch den Lärm in die falsche Richtung. Der Mensch kommt nicht mehr zu Ruhe und kann die erforderliche Erholung insbesondere in der Nacht nicht finden. Vor  dem Hintergrund der unzureichenden Entwicklung beim Lärmschutz und der fehlenden Unterstützung durch die zuständige Fachbehörde (BUE) muss der Bezirk Wandsbek eigenverantwortlich tätig werden und einen bezirklichen Lärmschutzbeauftragten (m/w) berufen. Der Schutz der Menschen vor Lärm, insbesondere vor unzumutbarem Verkehrslärm, muss im Bezirk eine Schwerpunktaufgabe werden. Die Aufgabe des Lärmschutzbeauftragten ist es, die wirksamen Lärmminderungspotentiale zum Schutz der Bevölkerung auszuschöpfen und als einheitlicher und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Die bestehenden Lärmprobleme sind abzubauen, das Entstehen weiterer ist zu vermeiden sowie ruhige Gebiete und Gebiete der Erholung zu erhalten. Es ist an der Zeit Straßen-, Schienen- und Fluglärm gemeinsam als Belastungen im Bezirk Wandsbek anzuerkennen.

Der aktive Lärmschutz und die Vermeidung an der Quelle der Lärmentstehung muss als soziokulturelle Aufgabe Priorität im Bezirk Wandsbek erhalten!

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt wiederholt ihre Beschlusslage vom 22.11.12 (19-3055), 06.06.13 (XIX-4374) sowie 15.09.16 (20-3282) und bittet die zuständige Fachbehörde nunmehr zur Umsetzung der 2. Stufe der Lärmschutzaktionsplanung 2013 im Bezirk Wandsbek zu berichten.
  2. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich für die Einrichtung eines bezirklichen Lärmschutzbeauftragten (m/w) als einheitlichen und unabhängigen Ansprechpartner (Ombudsmann/-frau) aus.
  3. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, welche rechtlichen Erfordernisse für das Amt eines bezirklichen Lärmschutzbeauftragten (m/w) erfüllt werden müssen.

 

Anhänge

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