20-5462

Lärmschutz im Bezirk mit Priorität voranbringen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5143)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Bezirksversammlung bekräftigt wiederholt ihre Beschlusslage vom 22.11.12 (19-3055), 06.06.13 (XIX-4374) sowie 15.09.16 (20-3282) und bittet die zuständige Fachbehörde nunmehr zur Umsetzung der 2. Stufe der Lärmschutzaktionsplanung 2013 im Bezirk Wandsbek zu berichten.

Der Lärmaktionsplan 2013 (s. http://www.hamburg.de/laermaktionsplan/) wird im Jahr 2018 fortgeschrieben und der Umsetzungsstand dargelegt. Dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Fortschreibung und Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit Vertretern aller Bezirksämter, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) diskutiert und abgestimmt. Der Ansprechpartner für das Bezirksamt Wandsbek ist W/VSL.

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) wie folgt Stellung:

Maßnahmen gegen Lärm durch Straßenverkehr (Maßnahmen 1 bis 9.3)

Die Maßnahmen 1 bis 9.2 finden sich auch im Mobilitätsprogramm 2013 der BWVI wieder. Das Programm wurde im September 2013 vom Senat beschlossen (s. http://www.hamburg.de/bwvi/mobilitaetsprogramm/). Es sieht eine AG Verkehrsentwicklungsplan (AG VEP) und einen Mobilitätsbeirat (politisches Gremium, Mitglieder ehemalige BSU/ jetzt BUE: IBL und BSW: LPL) vor, welche die verschiedenen Handlungsfelder systematisch bearbeiten.

Maßnahme 1  Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplanes

(S. 12 Lärmaktionsplan (LAP))

Der Einstieg in die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung ist mit dem Beschluss des Mobilitätsprogramms 2013 erfolgt. Die erste Phase der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung sollte mit einer Drucksache mit dem Titel „Mobilität in Hamburg – Ziele“ verabschiedet werden. Durch die Olympiavorbereitungen verzögerte sich das Vorhaben zunächst, am 31.1.2017 wurde die Drucksache mit der Nummer 21/7748 der Bürgerschaft vorgestellt. Darin sind Leitlinien und verbindliche Ziele unter Berücksichtigung von Umweltaspekten vorgegeben.

Maßnahme 2  Erarbeitung eines verkehrsmittelübergreifenden Verkehrsmodells

(S. 13 LAP)

Die Auftaktveranstaltung Aufbau eines kleinräumigen Verkehrsnachfragemodells für Hamburg und Umland“ hat am 21.05.2015 stattgefunden.

Der Auftrag wurde vergeben. Es wird mit einer ersten Nutzung in 2018 gerechnet.

Maßnahme 3  Qualifizierung/Ausweitung des betrieblichen Mobilitätsmanagements

(S. 13 LAP)

Im Rahmen der Luftgütepartnerschaft ist das betriebliche Mobilitätsmanagement integriert (s. http://www.hamburg.de/luftguetepartnerschaft/). Das heißt, Unternehmen werden motiviert, in ihrem Einflussbereich verkehrsbedingte Schadstoffemissionen zu reduzieren, sei es mit dem Einsatz von alternativ angetriebenen Fahrzeugen, mit dem Verzicht auf Pkw-Fahrten, durch den Umstieg auf Busse und Bahnen sowie der verstärkten Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs oder mit intelligentem Fuhrparkmanagement. Unternehmen sind damit Vorreiter bei der Nutzung von modernen und alternativ betriebenen Fahrzeugen sowie Multiplikatoren für eine schadstoffarme Mitarbeitermobilität. Die Partnerschaft für Luftgüte und schadstoffarme Mobilität wurde im Januar 2016 für weitere 5 Jahre verlängert.

Maßnahme 4  Förderung der Elektromobilität

(S. 15 LAP)

Von September 2012 bis Ende 2016 beteiligte sich Hamburg an vier verschiedenen Projekten:

•  Wirtschaftsverkehr: Wirtschaft am Strom

Erprobung von bis zu 120 Elektrofahrzeugen in den Fuhrparks der Behörden und mehrheitlich öffentlichen Unternehmen.

•  Quartiersentwicklung: Verbundvorhaben „E-Quartier Hamburg“

Durchführung einer exemplarischen Erprobung der Verknüpfung von Wohnen und Elektromobilität in ausgesuchten Quartieren.

•  Intermodale Verknüpfung: Mobilitäts-Service-Punkte (MSP)

Ende Mai 2013 wurde der erste MSP am Berliner Tor eröffnet.

ÖPNV: Erprobung und Weiterentwicklung verschiedener Formen elektrischer Busantriebe(Brennstoffzellen, Batterien, externe Ladung) und Einsatz von Hybridbussen.
- Mit dem im August 2014 verabschiedeten „Masterplan öffentlich-zugängliche Ladeinfrastruktur“ wurde die Basis für eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur in Hamburg geschaffen.
- Im April 2017 wurde vom Bund die Finanzierung weiterer 600 Ladestationen zugesichert.

Maßnahme 5  Integrierte Pendler- und Besucherstrategie

(S. 16 LAP)

Eine Vertiefung und Fortschreibung wird als Daueraufgabe weiter verfolgt.

Maßnahme 6  Neubau der B4/B5 Wilhelmsburger Reichsstr.

(S. 18 LAP)

Maßnahme 7  Ausbau der A7

(S. 19 LAP)

Der Sachstand lässt sich auf den Internetseiten der BWVI verfolgen: http://www.hamburg.de/bwvi/verkehr-und-strassenwesen/.

Maßnahme 8  LKW-Führungskonzept

(S. 21 LAP)

Der LKW-Verkehr im nördlichen Hamburg ist geprägt durch vielfältige Quell-Ziel-Beziehun­gen, welche zu einer hohen Komplexität führen.

Die weitere Konkretisierung eines gesamtstädtischen Konzepts kann erst mit Fertigstellung des Verkehrsmodells – voraussichtlich im Jahr 2018 – erfolgen.

Maßnahme 9  Programm der lautesten Straßen

(S. 22-26 LAP)

Maßnahme 9.1  Lärmmindernde Beläge

(S. 27-28 LAP)

Die Deckschicht SMA 8 Hmb wird im Zuge von Straßensanierungen regelhaft eingesetzt. Gegenüber dem Referenzbelag der RLS 90 kann mit der Deckschicht SMA 8 Hmb eine Lärmminderung von -2 dB(A) erzielt werden.

Die neu entwickelte Deckschicht SMA 5 Hmb wurde im Hinblick auf eine weitere Lärmreduzierung konzipiert. Sie wird aktuell bei den Baumaßnahmen im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms an der Fuhlsbüttler Straße erprobt.

Maßnahme 9.2  Senkung der zulässigen Geschwindigkeiten in besonders betroffenen Abschnitten

(S. 28-29 LAP)

Die Einrichtung eines AK Geschwindigkeitskonzept“ erfolgte Anfang 2013 unter Federführung der BWVI mit Vertretern der BIS und der damaligen BSU, jetzt: BUE und ggf. der Verkehrsunternehmen.

Im März 2014 kam es zu straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen für Tempo 30 nachts für die Moorstraße, die Winsener Straße (Bereich Jägerstraße bis Anschluss A 253) und die Harburger Chaussee (Bereich An der Hafenbahn bis 500 m weiter westlich). Die Maßnahmen sind mit der Aufstellung der Verkehrsschilder Ende April eingeführt worden.

Eine Prüfung weiterer Abschnitte im Rahmen der „Technischen Unterstützung Geschwindigkeitskonzept“ ist erfolgt. Darauf basierend ist seit Anfang 2018 die Umsetzung von zehn weiteren Straßenabschnitten in zwei Paketen angelaufen.

1. Paket:

Holtenklinker Straße (Bereich Justus-Brinkmann-Straße bis Wentorfer Straße), Bergedorfer Straße (Bereich Vierlandenstraße bis Wentorfer Straße), Rennbahnstraße (Bereich Washington-Allee bis Bergedorfer Straße), Eiffestraße (Bereich Luisenweg bis Rückersweg), Mühlendamm/Kuhmühle (Bereich Lübecker Straße bis Armgartstraße), Vogt-Wells-Straße (Bereich Julius-Vosseler-Straße bis Osterfeldstraße).

2. Paket:

Holstenstraße (Bereich Gählerstraße bis Max-Brauer-Allee), Braamkamp (Bereich Alsterdorfer Straße bis Jahnring), Bramfelder Chaussee (Bereich Fabriciusstraße bis Otto-Werner- Straße) und Tarpenbekstraße (Bereich Martinistraße bis Nedderfeld).

Es ist vorgesehen, das Geschwindigkeitsverhalten und somit die Verkehrsdisziplin durch den Einsatz von Dialogdisplays zu unterstützen. Für die Abschnitte der Harburger Chaussee und Winsener Straße sind je 2 Dialogdisplays aufgestellt. Weitere sechs Geräte stehen zur Verfügung und deren Einsatzorte werden geprüft.

Maßnahme 9.3  Passiver Schallschutz

(S. 30-31 LAP)

Für diese Maßnahme ist der Projektträger die BUE.

Die Förderrichtlinie für kostenintensive Schallschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden mit starker Lärmbelastung an besonders verkehrsreichen Straßen in Hamburg ist am 01.09.2016 in Kraft getreten. Gefördert werden Lärmschutzmaßnahmen auf Wohngrundstücken und an Wohngebäuden, welche zu einer kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der Wohnqualität an stark lärmbelasteten Straßen in Hamburg beitragen, insbesondere auch dadurch, dass die natürliche Belüftung erhalten bleibt.

Gefördert werden aber auch schalldämmende Fenster und Außentüren mit Lüftungs-einrichtungen und Rollladenkästen.

Die finanziellen Mittel für die Förderung der Maßnahmen in Höhe von 4,4 Mio. Euro (4 Mio. Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderfond und 400.000 Euro aus dem BUE-Haushalt) sind bereitgestellt und sollen im Zeitraum 2016 - 2020 abfließen. Zusätzlich stehen für 2019 und 2020 jeweils 1 Mio. Euro aus dem BUE-Haushalt zur Verfügung.

Die Abwicklung erfolgt durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (s. https://www.ifbhh.de/schallschutz/).

Maßnahmen an Schienenstrecken

(S. 33-36 LAP)

Die Umsetzung der Maßnahmen an Schienenstrecken liegt bei der Deutschen Bahn AG (DB AG).

Ein allgemeiner Umsetzungsstand für Hamburg ist nicht bekannt, aber im Rahmen der abschließenden Bearbeitung der Bürgerhinweise wurden die einzelnen Vorschläge durch die DB AG beantwortet (s. http://www.hamburg.de/laermforen/).

Ab 2018 (Stufe 3 der Lärmaktionsplanung) wird die Lärmaktionsplanung vom Eisenbahn-Bundesamt unabhängig von der Besiedlungsstruktur an allen Haupteisenbahnstrecken vorgenommen. Dies umfasst auch die Haupteisenbahnstrecken in den Ballungsräumen. Dafür hat bereits die erste von zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30. Juni bis 25. August des Jahres 2017 stattgefunden. Die zweite Phase ist für den Zeitraum 24. Januar bis 7. März 2108 vorgesehen (s. www.laermaktionsplanung-schiene.de).

Maßnahmen gegen Fluglärm

(S. 37-44 LAP)

Der Lärmaktionsplan beschreibt Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit eingeführt wurden (z.B. Nachtflugbeschränkungen, Pistenbenutzungsregeln, lärmoptimierte Abflugrouten, Lärmzuschläge auf Landeentgelte). Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Umsetzung eines bürgerschaftlichen Ersuchens („16-Punkte-Plan“) zum Fluglärm vom Januar 2015. Dabei konnte u. a. erreicht werden, im Luftfahrthandbuch des Hamburger Flughafens Empfehlungen für lärmmindernde An- und Abflugverfahren festzulegen. Seitdem verzichten immer mehr Fluggesellschaften auf das lärmintensive „Flachstartverfahren“ und starten steiler, was die Flughafenanwohner im Nahbereich entlastet. Zudem werden zur verbesserten Information der Betroffenen in besonders durch Fluglärm betroffenen Stadtteilen Bürgerfragestunden angeboten. Belange des Fluglärmschutzes und der Flughafenentwicklung werden außerdem in einer „Allianz für den Fluglärmschutz“ besprochen.

Festlegung Ruhiger Gebiete

(S. 45-49 LAP)

Im Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2) wurden Vorschläge für ruhige Gebiete, die nach§ 47d (2) des BImSchG – Lärmaktionspläne (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen sind, tabellarisch aufgeführt und in einer Karte dargestellt sowie eine Vertiefung der Untersuchung angekündigt. Dies ist notwendig, um nach der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange eine Festlegung von ruhigen Gebieten in Hamburg vornehmen zu können.

2015 ist daher ein Gutachter mit der vertiefenden Untersuchung zur Festsetzung von ruhigen Gebieten in Hamburg beauftragt worden und entwickelte in ständiger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen aus der BUE und der BSW sowie Vertretern der Bezirke, der BWVI und der BIS eine systematische Gebietskulisse für ruhige Gebiete in Hamburg. Über die Festlegung von ruhigen Gebieten wurde noch nicht abschließend entschieden.

Pilotprojekte zur Lärmminderung

(S. 50-95 LAP)

Die AG Lärmaktionsplanung hat mit allen maßgeblich beteiligten Stellen unter Federführung der BUE im Herbst 2013 ihre Tätigkeit aufgenommen, um u. a. die Umsetzungsmöglichkeiten der Pilotprojekte auszuloten. Für Wandsbek wurden die beiden Maßnahmen (straßenräumliche Maßnahmen an der Wandsbeker Chaussee zwischen Ritterstraße und S-Bahnbrücke Wandsbeker Chaussee sowie Baulückenschließung in der Bramfelder Chaussee zwischen Bramfelder Straße und Wandsbeker Straße) geprüft und abgelehnt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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