20-5147

Lärmbeschwerden durch Feuerwerk Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Viele Bewohnerinnen und Bewohner werden an Wochenenden durch das Abfeuern von Feuerwerken geweckt.

Beispielsweise werden von Gästen bei Hochzeiten in Alt-Steilshoop häufig Feuerwerke gezündet. Unmittelbar nach dem Zünden der Feuerwerke verständigen die Anwohnerinnen und Anwohner die Polizei. Bei Eintreffen der Polizei ist das Feuerwerk bereits beendet, wodurch die Polizei nicht ermitteln kann, wer die Feuerwerke gezündet hat. Häufig sind es die Hochzeitsgäste.

Beim Bürgertelefon der Stadt Hamburg haben die Anwohnerinnen und Anwohner die Auskunft erhalten, dass derartige Probleme in ganz Hamburg bekannt seien und man dagegen nichts machen könne. Hintergrund ist, dass man den Verursacher nicht ermitteln könne. Insbesondere bei Hochzeiten werden häufig Raketen von den Gästen abgefeuert.

Mangels Beweisen könnte man diesem nicht Herr werden.

Auch könne man mangels gesetzlicher Grundlage die Veranstalter nicht in Haftung bzw. Regress nehmen.

Die Sachbearbeiter des Bürgertelefons haben den Anwohnerinnen und Anwohnern den Rat mitgegeben, von den Personen, welche die Feuerwerke zünden, Fotoaufnahmen zu machen und diese der Polizei zu übermitteln.

Es ist Aufgabe der Behörden für Recht und Ordnung zu sorgen. Anwohnerinnen und Anwohner für sogenannte Detektivarbeiten in die Pflicht zu nehmen, kann nicht der Anspruch eines Rechtstaates sein. Aus diesem Grund muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, wie derartige Ruhestörungen zukünftig verhindert werden können.

 

Insbesondere ist zu prüfen, ob

a)      eine Veranstalter- oder Gästehaftung umsetzbar ist,

b)      dem Veranstalter Auflagen zur Vermeidung der Ruhestörung aufgelegt werden können

c)      der Veranstalter in Haftung bzw. Regress für das Zünden von nicht genehmigten Feuerwerken genommen werden kann.

 

Sollten die Punkte a) bis c) nicht umsetzbar sein, ist dazulegen, wie zukünftig derartige Ruhestörung verhindert werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksversammlung Wandsbek mitzuteilen.

 

Anhänge

keine Anlage/n