Ladestationen für E-Mobile rechtssicher von Fremdparkern freihalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.09.2014 (Drs. 20-0123)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung beschließt, die jeweiligen Betreiber der öffentlichen Ladestationen für E-Mobile mit einer Auflage zu der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis zu verpflichten, seine Ladeflächen im Falle unberechtigter Fremdbeparkung räumen zu lassen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Stellplätze an geförderter Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum werden zwischenzeitlich durch ein weißen Sinnbild (Darstellung eines Elektrofahrzeuges gemäß § 39 Abs. 10 StVO) deutlich als solche gekennzeichnet. Siehe auch Beispiel (Wandsbeker Königstraße)
(Bezirksamt Wandsbek)
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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