Kulturinsel Bramfeld realisieren: Aktueller Stand Kleine Anfrage vom 30.09.2019
Mit der Drucksache 20-7545 hat die Bezirksversammlung Wandsbek das Bezirksamt am 09.05.2019 gebeten, mit dem Kulturinsel e.V. und dem BRAKULA in Verhandlungen über die Bewirtschaftung und die Nutzung - inklusive der zukünftigen Mietverhältnisse - für das alte Försterhaus einzutreten.
Soweit die Bewilligungen für die zugesagten Bundeskulturmittel und den Quartiersfonds 4 vorliegen, möge die Bezirksverwaltung dem aktuellen Mieter des Försterhauses kündigen und mit der Sanierung beginnen.
Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen nach nunmehr knapp fünf Monaten umgesetzt worden sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 14.10.2019
1.) Welche Verhandlungsergebnisse wurden mit dem Kulturinsel e.V. und dem BRAKULA bereits erzielt? Sofern keine Verhandlungsergebnisse erzielt worden sind, bitte mitteilen, warum nicht.
In den vergangenen Monaten haben diverse Gespräche zwischen Kulturinsel e.V., dem BRAKULA und dem Bezirksamt stattgefunden. U.a. am 12.08.2019 fand ein Gespräch zwischen dem Vorstand von Kulturinsel e.V., Vorstand und Geschäftsführer von Brakula sowie Vertretern des Bezirksamtes statt. Dem schloss sich ein Vor-Ort-Termin am 5.9 an. Es wurde über die Kostenstrukturen sowie mögliche Nutzungen gesprochen. Die Gespräche werden fortgesetzt, sind aber noch nicht terminiert. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.
2.) Wann wurde mit der Kulturinsel e.V. und dem BRAKULA verhandelt? Sollte noch nicht mit der Kulturinsel e.V. und dem BRAKULA verhandelt worden sein, bitte mitteilen, warum nicht.
s. Antwort zu 1
3.) Welche Nutzung ist für das alte Försterhaus vorgesehen? Sollte noch keine Nutzung vorgesehen sein, bitte mitteilen, warum nicht.
s. Antwort zu 1
4.) Welche Mietverhältnisse sind vorgesehen? Sollten noch keine Mietverhältnisse vorgesehen sein, bitte mitteilen, warum nicht.
s. Antwort zu 1
5.) Liegen die Bewilligungen für die zugesagten Bundeskulturmittel und den Quartierfonds 4 bereits vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht?
Der Bund hat im Rahmen des Denkmalschutzsonderprogramm VIII mit Bescheid vom 28.05.2019 Fördermittel in Höhe von 352.000 Euro in Aussicht gestellt. Diese Mittel können im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens gem. LHO §46 übertragen werden.
Weitere 450.000 Euro wurden am 21.08.2019, aus dem Quartiersfonds IV der Finanzbehörde in den Einzelplan des Bezirksamtes übertragen.
6.) Wurde dem aktuellen Mieter des Försterhauses bereits gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Zeitpunkt?
Ja, dem Mieter wurde, mit Schreiben vom 24.06.2019, zum 31.12.2019 gekündigt. Bei Unterzeichnung einer notariellen Vollstreckungsurkunde kann dem Mieter jedoch angeboten werden, vorerst die Mietsache – bis längstens 31.12.2020 - weiterhin nutzen zu können, mit einer jederzeitigen Rückforderungsmöglichkeit durch die Eigentümerin.
7.) Wurde dem aktuellen Mieter des Försterhauses eine Ausweichfläche angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?
Dem Mieter konnte bislang keine Verkaufs- und Werkstattfläche angeboten werden. Im verwalteten Portfolio von Sprinkenhof befinden sich derzeit keine vergleichbaren freien Flächen.
Die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH hat den Mieter am 26.07.2019 gemeinsam mit der Bezirkswirtschaftsförderung Wandsbek vor Ort besucht und die Gesuchsparameter für einen neuen Standort aufgenommen. Aufgrund der Zeitschiene wurden dem Kunden im Anschluss private Mietoptionen offeriert. Zudem ist nach Rücksprache mit dem Kunden eine Offenlegung des Gesuchs an private Marktakteure erfolgt. Hierüber sind dem Nutzer mehrere Optionen angeboten worden. Der Kunde prüft diese und steht hierbei im engen Kontakt mit der HIW und der bezirklichen Wirtschaftsförderung.
8.) Wann soll mit der Sanierung des Försterhauses begonnen werden?
Nach jetziger Planung können erste Bauleistungen vor Ort ab Anfang 2021 beginnen.
9.) Warum wird nicht unmittelbar nach Auszug des aktuellen Mieters mit der Sanierung des Försterhauses begonnen?
Der Auszugstermin steht noch nicht fest, s. a. Frage 6. Das BA ist selbstverständlich bemüht, Leerstand zu vermeiden.
10.) Welche Probleme bestehen bezüglich der Sanierung des Försterhauses?
Aus bautechnischer Sicht und unter Berücksichtigung der derzeit bekannten und dokumentierten sichtbaren Schäden, ist das Gebäude mit gängigen und allgemein verfügbaren Techniken sanierungsfähig. Aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes sind jedoch die Möglichkeiten, die vorhandenen Flächen ökonomisch an mögliche Nutzeranforderungen anzupassen, eingeschränkt. Sofern ein Nutzungskonzept Aufenthaltsräume im Obergeschoss vorsehen würde, werden ggf. Maßnahmen für Brandschutz und statische Ertüchtigung notwendig. Solche Eingriffe müssen dann wiederum mit den Belangen des Denkmalschutzes abgestimmt werden.
11.) Welche Anpassungen/Erweiterungen sind beim Försterhaus hinsichtlich Rettungswege vorzunehmen?
s. Antwort zu Frage 10.
12.) Mit welchen Kosten wird für die Sanierung des alten Försterhauses kalkuliert?
Die aktuelle Kostenschätzung des durchführenden Architekten geht von rund € 1,3 Mio. für die Sanierung des Försterhauses aus.
13.) Wie viele Mittel wurden für die Sanierung des alten Försterhauses bereits bewilligt? Wie viele Mittel muss die Bezirksversammlung im Jahr 2020 noch zur Verfügung stellen?
Die Bezirksversammlung hat bisher 500.000 Euro für die Sanierung des Försterhauses bewilligt. Nach jetzigem Stand sind in 2020 keine weiteren Mittel erforderlich.
keine Anlage/n
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