21-0446

Kulturinsel Bramfeld realisieren: aktueller Stand II Kleine Anfrage vom 16.10.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 21-0361 teilt die Verwaltung mit, dass nach jetziger Planung erste Bauleistun-gen vor Ort erst ab Anfang 2021 beginnen können.

Es stellt sich die Frage, warum der Öffentlichkeit ein zeitnaher Beginn suggeriert wird, jedoch erst so spät mit den Bauarbeiten begonnen wird.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet unter Einbeziehung der Sprinkenhof GmbH wie folgt:

28.10.2019

 

1.) Warum können die Bauleistungen im alten Försterhaus nicht bereits im Jahr 2020 be-ginnen? (Anfang 2021 geplant)

 

Ursächlich für den Baubeginn ist die Durchführung des Zuwendungsverfahrens, aus dem sich dessen Komplexität und die damit verbundenen Bearbeitungszeiten ableiten lassen. Unab-hängig von den Kostenträgern ist für die kostensichere Durchführung eines Bauvorhabens eine fundierte Planung unabdingbar.

 

 

2.) Warum wurde noch keine Nutzung für das alte Försterhaus bestimmt?

 

Am 05.09.2019 konnten Vertreter von Kulturinsel e.V., Brakula und dem Stadtteilarchiv Bram-feld die Räume des Försterhauses besichtigen. Die historisch-denkmalgeschützte Raumauftei-lung darf nicht verändert werden. Überlegungen zur zukünftigen Nutzung der Räume hängen darüber hinaus davon ab, ob es eine rückwärtige Eingangsmöglichkeit geben wird. Weiterhin muss die statische Belastbarkeit des Bodenraumes geklärt werden. Die beteiligten Einrichtun-gen haben eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gebildet, die Nutzungsmöglichkeiten erarbei-ten soll.

 

 

3.) Wurde bereits ein Zeitplan für die Erarbeitung der Nutzung und der Sanierung erstellt?

Wenn ja, welche Termine sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, eine vorläufige Zeitplanung liegt vor und umfasst die Planung für die Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI für die Sielsanierung und die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI für die Sanierung des Objektes. Die Entwurfsplanung für die Sanierung ist für die 9. KW 2020 geplant, die Freigabe der Bundesmittel für die 19. KW 2020 und die Auftragserteilung in der 3. KW 2021.

 

 

4.) Bei Unterzeichnung einer notariellen Vollstreckungsurkunde kann dem Mieter angeboten werden, vorerst die Mietsache - bis längstens 31.12.2020 - weiterhin nutzen zu können, mit einer jederzeitigen Rückforderungsmöglichkeit durch die Eigentümerin.

Wurde dem Mieter die weitere Nutzung bis längstens 31.12.2020 angeboten?

Wenn ja, wurde dieses Angebot vom Mieter angenommen?

Wenn nein, wieso nicht?

 

Dem Mieter soll das Angebot zur weiteren Nutzung bis längstens 31.10.2020 angeboten wer-den. Aktuell wird ein Mietvertrag in Absprache mit dem Rechtsamt und der Sprinkenhof GmbH zur Vorlage erarbeitet. Die Verhandlungen mit dem Mieter werden kurzfristig aufgenommen.

 

 

Anhänge

 

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