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Kulturangebote in Krisenzeiten erhalten, Künstler und Kultureinrichtungen vor dem Untergang bewahren Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Wandsbek ist stolz auf seine zahlreichen kulturellen Einrichtungen und Angebote. Viele Kulturvereine, Stadtteilkultureinrichtungen, Quartierszentren, freischaffende Künstler usw., aber auch Theater und Musikspielstätten sorgen das ganze Jahr über für ein reichhaltiges Programm für alle Einwohner. Veranstaltungsreihen, Kulturfeste, in Privatinitiative organisierte Einzelveranstaltungen u. ä. bereichern das Leben in unserem Bezirk.

Durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie konnten zeitweise überhaupt keine Kulturveranstaltungen stattfinden. Inzwischen sind diese zum Teil wieder möglich, jedoch nur unter strengen Auflagen. Mittlerweile sind infolge der Krise einige Betriebe und Organisationen in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, so dass ihr Fortbestand gefährdet ist. Zum einen fallen existentiell wichtige, fest einkalkulierte Einnahmen weg, zum anderen bleiben Fixkosten wie Gehälter und Mieten bestehen. Institutionell geförderte Stadtteilkultureinrichtungen sind nicht mehr in der Lage, ihren festgelegten Anteil an selbst erwirtschafteten Mitteln aufzubringen. Auch abgesagte Veranstaltungen können dem Veranstalter hohe Kosten verursachen.

Neben der wirtschaftlichen Notlage ist es sowohl für Kulturschaffende als auch für die Bevölkerung eine große Belastung, keine Kultur mehr anbieten bzw. genießen zu können. Insbesondere Senioren und Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen leiden angesichts ihrer besonderen Gefährdungssituation stark unter Isolation und Angst vor Ansteckung, so dass gerade diese Bevölkerungsgruppen von einem stabilen und zugänglichen Kulturangebot profitieren würden. 

Es ist daher dringend geboten, die Bedingungen für ein im Rahmen der Pandemie größtmögliches Kulturangebot zu schaffen. Um dies zu erreichen sind schnelle und teilweise auch unkonventionelle Lösungen notwendig.

 

Petitum/Beschluss

 

Zur Unterstützung des kulturellen Lebens im Bezirk Wandsbek setzt das Bezirksamt folgende Maßnahmen gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben sowie den gültigen Verordnungen um:

 

  1. Sondernutzungsgenehmigungen für geeignete Räumlichkeiten und Außenflächen, z. B. Schulhöfe, Parkplätze usw. werden nach Möglichkeit einfach, unbürokratisch und gebührenfrei erteilt. Dies gilt ggf. auch für Straßensperrungen. Grünflächen können nur nach Genehmigung durch den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung von Feuchtwiesen und Blühflächen ist ausgeschlossen.
  2. Die zuständigen Regionalausschüsse werden über genehmigte Sondernutzungen informiert.
  3. Auf die Erhebung bezirklicher Gebühren im Zusammenhang mit kulturellen Veranstaltungen wird verzichtet.
  4. Zum Ausgleich von pandemiebedingt entstandenen Deckungslücken (z. B. fehlende Raumvermietungen) erarbeitet das Bezirksamt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen, unter Einbeziehung aller vorhandenen Förderungsmöglichkeiten.
  5. Das Bezirksamt prüft, ob für Mieten und Personalkosten nichtinstitutionell geförderter Kultureinrichtungen Bürgschaften möglich sind.
  6. Antragsteller können bereits beschiedene kulturbezogene Mittel, die sie 2020 wegen der Corona-Allgemeinverfügung nicht nutzen können, noch bis zum 31.12.2021 im Rahmen ihres Antrags nutzen. Lediglich das Durchführungsdatum ist zu ändern.
  7. Kulturschaffende erhalten ein Beratungs- und Hilfsangebot bezüglich notwendiger Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln und anderer pandemierelevanter Vorschriften.
  8. Der Online-Auftritt des Bezirksamts zu kulturellen Angeboten wird hinsichtlich der aktuellen Situation überarbeitet. Senioren und Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen erhalten einen einfachen und direkten Zugang zu den kulturellen Informationsangeboten. Für Menschen ohne Online-Zugang wird ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.
  9. Alle Maßnahmen gelten bis zum 31.12.2021.
  10. Sämtliche zum Ende des Jahres entstehenden Mindererlöse und Mehrkosten aus diesen Beschlusspunkten werden gegenüber der Finanzbehörde geltend gemacht und aus Zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 zur Bekämpfung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen.

 

Anhänge

keine Anlage/n