21-2002

Kulturangebot in Krisenzeiten erhalten Interfraktioneller Antrag der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Das Kulturangebot und die Künstler*innen leiden unter der aktuellen Situation aufgrund des Coronavirus. Der Bund und Senat haben daher bereits umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auch von die Künstler*innen in Wandsbek in Anspruch genommen werden:

 

  1. Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit auch wenn das Projekt nicht umgesetzt wird.
  2. Bis 31. August können Künstler*innen 2.000 Euro Neustartprämie beantragen. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.
  3. Es kann der „Hamburg Kredit Liquidität“ (HKL) bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) beantragt werden (Zinsatz 1%, max. Laufzeit 10 Jahre).
  4. IFB-Förderkredit „Kultur“. Nicht nur für Investitionen auf für Betriebsmittel.
  5. Es ist eine zinslose Stundung für gewerbliche private Mieter*innen bei städtischen Immobilien für 3 Monate möglich.
  6. Die Behörde für Kultur und Medien hat ein Hilfspaket Kultur mit 25 Mio. € für Privattheater und Musikclubs geschnürt.
  7. Es gibt bereits einen Erlass für die Steuerverwaltung. Diese soll Stundungen, die Aussetzung der Steuervorauszahlung, den Erlass von Säumniszuschlägen und den Verzicht auf Vollstreckung sicherstellen.
  8. Es ist ein Antrag auf die Stundung oder den Erlass von Gebühren möglich.

 

Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag, damit für Künstler*innen ein Überleben sichergestellt wird. Dennoch können weitere Maßnahmen auf bezirklicher Ebene einen weiteren Beitrag leisten. 

 

 

Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt wird gebeten im Rahmen der vom Senat beschlossenen Maßnahmen und den vorhandenen gesetzlichen Regelungen diese wohlwollend für die Künstler*innen auszulegen.

 

Folgende Punkte sind seitens des Bezirksamtes auch gegenüber den Künstler*innen umzusetzen:

 

  1. Sofern von Künstler*innen die Sondernutzung öffentlicher Flächen für Veranstaltung beantragt wird, möge das Bezirksamt im Rahmen der Senatsbeschlüsse und der geltenden Gebührenordnung prüfen, ob ein Erlass von Gebühren möglich ist. Sofern keine Möglichkeiten gegeben sind, möge sich das Bezirksamt beim Senat für eine Anpassung einsetzen.
  2. Das Bezirksamt möge prüfen, unter welchen Bedingungen für Mieten und Personalkosten für nichtinstitutionell geförderte Kultureinrichtungen Bürgschaften möglich sind.
  3. Das Bezirksamt möge außerdem prüfen, ob Antragsteller*innen bereits beschiedene kulturbezogene Mittel, die sie 2020 wegen der Corona-Allgemeinverfügung nicht nutzen können, noch bis zum 31.12.2021 oder ggf. darüber hinaus im Rahmen ihres Antrags nutzen können.
  4. Das Bezirksamt wird gebeten direkt auf der Homepage des Bezirksamtes einen Verweis auf die vorhandenen Hilfsangebote aufzunehmen und Telefonnummern mit Ansprechpartner*innen des Bezirksamtes aufzunehmen.
  5. Zum Ausgleich von pandemiebedingt entstandenen Deckungslücken (z.B. fehlende Raumvermietungen) erarbeitet das Bezirksamt gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen, unter Einbeziehung aller vorhandenen Fördermöglichkeiten.
  6. Das Bezirksamt möge prüfen, ob die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten ergebenden Mindererlöse und Mehrkosten gegenüber der Finanzbehörde geltend gemacht und aus Zentralen Mitteln des Einzelplans 9.2 zur Bekämpfung der finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden können.

 

Über die Ergebnisse der Prüfung und die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Antrag möge das Bezirksamt regelmäßig bis Ende 2020 im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur berichten.  

 

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.