Kultur, Sport, Wohnen, Soziales und Denkmalschutz zukunftsweisend miteinander verbinden - Wir schaffen ein neues Quartierszentrum an der Lienaustraße in Berne Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen
Letzte Beratung: 19.10.2021 Planungsausschuss Ö 5.1.1
Mit einem Beschluss vom 01.10.2020 hat die Bezirksversammlung den Startschuss für die Entwicklung an der ehemaligen Schule Lienaustraße zu einem attraktiven Quartierszentrum für Berne gegeben. In einer einzigartigen Kombination aus einer kulturellen, sportlichen und sozialen Nachnutzung des denkmalgeschützten Schulgebäudes wollen wir das Quartier zwischen Lienaustraße und Berner Allee zukunftsweisend weiterentwickeln.
Bei dieser Entwicklung ist es uns wichtig, die Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtteil mitzunehmen und zu beteiligen, die aus unserer Sicht dieses Projekt maßgeblich mittragen. Nachdem zum Betrieb der Schule eine Vereinbarung mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der zuständigen Fachbehörde sowie den weiteren zuständigen Stellen geschlossen worden ist und der Entwicklungsbeirat seine Arbeit aufgenommen hat, erfolgt nun, mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens, der nächste Schritt auf dem Weg zu einem neuen Quartierszentrum in Berne. Der Baumbestand sowie die denkmalgeschützte Siedlung sollen bei dem vorgesehenen ergänzenden Wohnungsneubau besonders berücksichtigt werden.
Das Quartier wird daher in vier Baufelder räumlich unterteilt. Die Baufelder 1 (LIG Grundstücke) und 2 (Kirchengrundstück) werden als LIENAUECK Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Baufelder 3 (Sportcampus tus Berne) und 4 (Kulturzentrum Schule Lienaustraße) befinden sich in Planung und werden im weiteren Verfahren abgestimmt.
Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss Folgendes beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die nachfolgenden Parameter in der Konzeptausschreibung für die zukünftigen Wohnungsbaufläche zu berücksichtigen und anschließend mit den Käufern im Pacht- und/oder Kaufvertrag verbindlich zu vereinbaren, sowie bei der Weitergabe des Grundstückes der Schule Lienaustraße 32 den zukünftigen Betreibern der Immobilie verbindlich aufzuerlegen. Darüber hinaus wird das LIG gebeten, die nachfolgenden Parameter in der Ausschreibung mit den zukünftigen Bauherren verbindlich, soweit erforderlich auch grundbuchrechtlich gesichert, festzuhalten:
keine Anlage/n
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