21-6481

Kultur aus dem Bezirk besser in den Bezirk integrieren: Spielstätte für Schulen, Stadtteilinitiativen und Künstler/innen aus dem Bezirk schaffen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.04.2023
21.02.2023
14.02.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

-          Die Bezirksversammlung hat den Antrag in der Sitzung am 02.02.2023 behandelt und den Punkt a) in den Planungsausschuss und die Punkte b) – f) in den Ausschuss für Haushalt und Kultur überwiesen.

 

Am 21. Januar 2023 eröffnete im Bezirk Bergedorf mit dem Lichtwark-Theater eine Spielstätte, die ganz bewusst nicht nur überregionale Künstler nach Bergedorf bringt und für Besucher aus ganz Hamburg und dem Umland sorgt, sondern auch regionalen Kultur-Initiativen wie beispielsweise Schul-Theater-Gruppen Raum bietet.
 

Eine solche zentrale Spielstätte fehlt im bevölkerungsreichen Bezirk Wandsbek, sie könnte die Attraktivität des Bezirkes nicht nur für die Bewohner/innen und Familien und Kinder steigern, sondern ebenfalls für Besucher aus anderen Gebieten und integrativ wirken.
Eine wohnortnahe Kulturstätte wäre zudem, wenn gut erreichbar, für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein Zugewinn an Lebensqualität. Die nahe und gute Erreichbarkeit könnte außerdem zu mehr ÖPNV-Nutzung führen.
Schülergruppen, Kulturinitiativen und regionale Bands und Schauspielgruppen hätten – neben Auftritten renommierter Künstler – ein Podium, um sich vorzustellen und weiterzuentwickeln. Auch für Bildungsveranstaltungen und Workshops für alle Bevölkerungskreise – beispielsweise in Zusammenarbeit mit der VHS – könnte eine solche zentrale Kulturstätte zu einem ergänzenden verbindenden Angebot für die Menschen in Wandsbek werden.

Für das Lichtwark-Theater in Bergedorf konnte hinsichtlich der Investitionskosten eine örtlich ansitzende Stiftung gewonnen werden, vielleicht wäre dies auch für den Bezirk Wandsbek möglich. Das Lichtwark-Theater wird bei professionellen Theater-, Konzert-, Musical- und Comedy-Veranstaltungen seitens eines professionellen Anbieters unterstützt, der Stäitsch Theater Service GmbH – auch dies ein Modell, das zu prüfen wäre. Wir haben im Bezirk zudem die Berufliche Schule für Medien und Kommunikation, deren „Schüler“ in die Organisation und Vermarktung mit eingebunden werden könnten und somit ein konkretes Projekt für „Learning by Doing“ hätten.

Örtlich gesehen würde sich, als zentrale und mit ÖPNV sehr gut erreichbare Stelle im Bezirk, Wandsbek Markt anbieten.
Derzeit starten die Planungen für Wandsbek 85 (Nachfolge Karstadt) und Wandsbek 86 (Neuplanung Wandsbek Wochenmarkt) – in dieser Phase gäbe es vielleicht die Möglichkeit, eine solche Wandsbeker Kultur-Stätte in die Planungen mit einzubeziehen und damit auch dem Umfeld noch mehr attraktives Leben, zumal zu den abendlichen Tagesrandzeiten, zu ermöglichen. Zudem stünde ein solches multifunktionelles Theater an zentraler Stelle – gegen Gebühr – auch für Veranstaltungen zur Verfügung, die im Bezirk Wandsbek eher wenig Angebote finden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, konstruktiv die Installation / die Errichtung einer zentralen Kulturstätte im Bezirk Wandsbek zu prüfen und dabei potentielle Co-Akteure mit einzubeziehen

 

a)      beispielsweise bei der Örtlichkeit die Akteure bei den B-Plänen Wandsbek 85 und Wandsbek 86

b)      bei finanzieller Partnerschaft beispielsweise Stiftungen oder vergleichbare potentielle Sponsoren

c)      bei professioneller Organisation und Management beispielsweise entsprechende Unternehmen, die zudem bereits Erfahrungen im Kulturbetrieb der Stadt haben

d)      bei Kommunikation und Werbung beispielsweise die Berufliche Schule für Medien und Kommunikation

e)      bei Veranstaltungen wie Bildung oder Tanzkurse oder Theaterkurse beispielsweise die VHS

f)        bei der Finanzierung beispielsweise (siehe auch c) eine Trägerschaft zu entwickeln, die die Grundkosten der zentralen Bildungsstätte leistet (für spezielle Veranstaltungen mit Kulturbildungshintergrund könnten Anträge für Zuwendungen erstellt und dann von der BV geprüft werden).

 

 

Anhänge

keine Anlage/n