20-6746

Kriegkamp: Verbesserung der Beleuchtung im Bereich des neuen U-Bahn-Zuganges Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5545.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Behörde möge prüfen, ob die Beleuchtung der Fahrbahn des Kriegkamps im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem neuen U-Bahn-Zugang mit Blick auf ein besseres Gesehenwerden der hier querenden Fußgänger, verbessert werden kann.

Dem Regionalausschuss möge von den Bemühungen berichtet werden.

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Die Straßenbeleuchtung im Kriegkamp entspricht dem geltenden Hamburger Baustandard, wobei, bedingt durch die Einmündung des Berner Stieges, bereits erhöhte Anforderungen erfüllt sind. Lichtmasten sind im Kriegkamp bereits beidseitig vor und hinter der Einmündung sowie im Berner Stieg vorhanden. Nach objektiven Maßstäben besteht daher keine Grundlage für eine darüber hinausgehende Ergänzung oder Erweiterung der Beleuchtung.

Grundsätzlich könnte eigentlich die Anordnung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) sinnvoll sein, der dann eine Zusatzbeleuchtung erhalten würde und damit insgesamt eine Verbesserung der Fußgängersicherheit bewirken könnte. Da dies wegen der Nähe zum bereits vorhandenen Fuß-gängerüberweg nicht verfolgt wird, könnte die Verlegung des vorhandenen Fußgängerüberweges um ca. 60 Meter vor den vorderen Bereich der Bushaltestelle betrachtet werden. Dieser könnte dann nach der aktuellen Richtlinie beleuchtet werden, wobei vor und hinter dem „Zebrastreifen“ in einem Abstand von 2 Metern ein Lichtmast mit Fußgängerüberwegleuchte aufzustellen wäre. Gleichzeitig wäre damit die Forderung nach der Erkennbarkeit des FGÜs aus 100 Metern Entfernung besser erfüllt. Der vorhandene FGÜ kann beleuchtungstechnisch nicht an die aktuelle Richtlinie angepasst werden, weil die baulichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind – insbesondere müsste dazu ein Mast in die Parkplatzzufahrt vor Haus Nr. 2 gestellt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

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