Kraftfahrzeug-Parkplatzsituation im Tannenhof verbessern Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen
Der Regionalausschuss Walddörfer hat am 23.05.2013 (Drs. XIX-4224 ehem. Nr. 19/3703) mit einem Beschluss, bestätigt durch die Bezirksversammlung Wandsbek am 15.08.2013 (Drs. XIX-4224.1), der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35 (PK 35) empfohlen, das Parken in der Straße Tannenhof in Lemsahl-Mellingstedt halbachsig auf dem Gehweg zu ermöglichen. Das PK 35 hat zu diesem Beschluss am 15.10.2013 (Drs. XIX-4523) Stellung genommen und eine Bewertung durch die Verwaltung angefordert. Nach der Bewertung durch MR wird in der Drucksache vom 19.02.2014 (XIX-5054) dafür plädiert, die gegenwärtige Situation in der Straße Tannenhof beizubehalten. Eine Änderung der Parksituation im Sinne des Beschlusses würde weitere Einschränkungen für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder mobilitätseingeschränkte Personen bedeuten. Die Rücksprache mit Feuerwehr und Stadtreinigung ergab keine Hinweise auf Behinderungen, außerdem würde sich die Anzahl der Parkmöglichkeiten um rund ein Drittel reduzieren. Als grobe Kostenschätzung wurde ein Betrag von ca. 100.00 – 110.00 € geschätzt.
Anrainer des Tannenhof (ab Huulkamp) beklagen allerdings weiterhin die gegenwärtige Situation. Bei versetzt parkenden Fahrzeugen kommt es bei großen LKW (z.B Bau- oder Lieferfahrzeuge) immer wieder zu einer Blockade der Straße. In einem Vororttermin mit einigen Anrainern wurde die Situation diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dass ein einseitiges Parkverbot die Situation deutlich entschärfen würde. Üblicherweise wird im Anfangsbereich auf der rechten Straßenseite und im hinteren Bereich ab Park auf der linken Seite geparkt.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Walddörfer als Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, im Tannenhof wechselseitig ein einseitiges Parkverbot einzurichten und dabei zu prüfen, ob und wie dabei Schleppkurven von Grundstückseinfahrten zwingend berücksichtigt werden müssen.
keine Anlage/n