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Kostenentwicklung Ampel 'Beim Farenland' - 'De Beern' Kleine Anfrage v. 03.11.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Im Zuge des Radverkehrsausbau der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Bezirksamt Wandsbek die Um- und Neugestaltung der Veloroute 6 in der Straße 'Beim Farenland' von der Kreuzung 'Beim Farenland' / 'De Beern' bis zur Gabelung 'Beim Farenland' / 'Saselheider Straße' umgesetzt. Es handelt sich dabei um einen Teilabschnitt der Veloroute 6, die aus der Innenstadt über Friedrichsberg und Farmsen nach Volksdorf führt.

 

Die Bauarbeiten begangen im November 2020 und sollten ursprünglich im Dezember des selbigen Jahres abgeschlossen werden. Durch diverse Umstände wurde aus den ursprünglichen 8 Wochen Bauzeit mehr als 25 Wochen, also fast ein halbes Jahr. Ein halbes Jahr in dem der private PKW-Verkehr, der Schwerlastverkehr, die Buslinien 168 und 368 sowie die Beförderung der Mitarbeiter in den Elbewerkstätten teilweise starke zeitliche Behinderungen bei ihrem täglichen Arbeitsweg hinnehmen mussten.

 

Ortskundige Verkehrsteilnehmer sind auf die umliegenden Wohnstraßen ausgewichen, was zu einer Mehrbelastung der dortigen Anwohner hrte.

 

Dass durch eine Verdreifachung der Bauzeit ebenfalls die Gesamtkosten gestiegen sind, ist unter ökonomischen Gesichtspunkten anzunehmen. In welcher Höhe sich diese belaufen und wer diesbezüglich die finanzielle Verantwortung zu tragen hat, gilt es zu klären.

 

Dass die Mehrkosten einer Verdreifachung der Bauzeit nicht allein vom Bauträger getragen werden, ist unter ökonomischen Gesichtspunkten leicht ersichtlich. Typischerweise werden die Kosten an den Auftraggeber weiter gereicht. Da setzen unsere Fragen an.

 


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie hoch waren die ursprünglich veranschlagten Kosten für die Baumaßnahme?

 

  1. Wie hoch sind die tatsächlich angefallenen Kosten? Bitte nach Kostenstellen aufschlüsseln.

 

  1. Durch welche Umstände hat sich die Bauzeit verdreifacht? Bitte nach Art und Zeitraum darstellen.

 

  1. Wurde geprüft, im Falle eines Fremdverschuldens, ob Mehrkosten durch die Bauzeit-Verdreifachung an den Dienstleister weitergebenen werden können (falls ja, bitte Prüfergebnis nennen und erläutern)?

 

 

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n