20-2367

Kooperationen im Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 29 - "Wildes Moor"

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden, die in Hamburg dringlichst eine Unterkunft benötigen, hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm benannten Flächen, die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus auch für Flüchtlinge zu schaffen.

 

Zunächst sollen so entstehende Wohnungen als öffentliche Unterkünfte auf städtischer Fläche, u.a. westlich der Glashütter Landstraße in Hummelsbüttel, geschaffen werden (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet.

 

Ziel ist es, auf dem städtischen Flurstück 21 der Gemarkung Hummelsbüttel Wohnungsbau zur Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren, Untergebracht werden sollen jene Geflüchteten, die derzeit teilweise schon jahrelang in Folgeunterbringungen leben, obwohl sie Anspruch auf Bezug einer Sozialwohnung hätten, auf dem angespannten Wohnungsmarkt jedoch keine finden.

Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche in Hummelsbüttel grenzt als Teil der Hummelsbütteler Feldmark im Norden an die Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Stadt Norderstedt) und im Westen an die gemeinsame Grenze mit dem Bezirk Hamburg-Nord (Heidberg-Siedlung).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                                16.02.2016

 

1. Welche sozialen Einrichtungen (inkl. Schulen), die von dem Bauvorhaben betroffen sein könnten, bestehen in dessen Umfeld auf dem Gebiet der Bezirke Hamburg-Nord und Wandsbek, sowie der Stadt Norderstedt?

Siehe Anlage1, Tabellenreiter Wandsbek, Nord und Norderstedt

 

2. Wann haben Mitarbeiter der Wandsbeker Verwaltung im Zuge der Bebauungsplanung der Fläche Wildes Moor mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung Norderstedt und dem Bezirksamt Nord gesprochen? Welchen Zweck oder Inhalt hatten diese Gespräche? Bitte nach Gesprächen der Bezirksamtsleitung und der Dezernate aufschlüsseln.

 

Das Bezirksamt Wandsbek, Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt hatte das Bezirksamt Hamburg-Nord bereits am 22.09.2015 schriftlich über den Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 17.09.2015 zu Drs. 20-1697 informiert, der sich unter anderem auf die oben genannte Fläche richtet. Für die weitere Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf persönliche bzw. fernmündliche Gespräche richtet.

 

Datum

Teilnehmendes Dezernat/Bezirksamtsleitung

Gesprächspartner

Zweck/Inhalt

22.10.2015

Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Bezirksamt Hamburg- Nord

Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek

03.11.2015

Bezirksamtsleitung und Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Stadtverwaltung Norderstedt und Bezirksamt Hamburg- Nord

Anlass und Ziele der Planung

05.11.- 16.11.2015

Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Stadtverwaltung Norderstedt, Bezirksamt Hamburg-Nord,

Vorbereitung und Organisation des Termins am 26.11.2015 in Norderstedt,

26.11.2015

Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Stadtverwaltung Norderstedt, Bezirksamt Hamburg-Nord

Erschließungsmöglichkeiten

04.12.2015

Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

u.a. Bezirksamt Hamburg- Nord

Behördenübergreifendes Abstimmungsgespräch zum geplanten Bauvorhaben

11.12.2015

Dezernat für Soziales, Familie und Gesundheit

Bezirksamt Hamburg- Nord

Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit

16.12.2015

Dezernat für Soziales, Familie und Gesundheit

Stadtverwaltung Norderstedt

Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur

26.01.2016

Bezirksamtsleitung und Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt

Stadtverwaltung Norderstedt

Aktueller Stand der Planung, weiteres Vorgehen

28.01.2016

Dezernat für Soziales, Familie und Gesundheit

Stadtverwaltung Norderstedt und Bezirksamt Hamburg- Nord

Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur

 

 

3. Welche Mitarbeiter der Wandsbeker Verwaltung haben wann, aus welchem Grund und mit welchen Ergebnissen an Sitzungen der Bezirksversammlung Hamburg-Nord, der Stadtvertretung Norderstedt oder ihrer Ausschüsse im Zusammenhang mit der o.g. Bebauungsplanung teilgenommen? Sind entsprechende Termine in Zukunft geplant oder konkret verabredet? Wenn ja, welche und wann?

 

Am 21.01.2016 wurde durch die Leitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der aktuelle Stand der Planung (siehe Drs. 20-2166 der Bezirksversammlung Wandsbek) in öffentlicher Sitzung dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vorgestellt. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben dieses zur Kenntnis genommen und vereinzelt Rückfragen gestellt und Hinweise gegeben.

 

Eine Information des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt ist vorgesehen, aber noch nicht terminiert.

 

4. Haben Mitarbeiter der Wandsbeker Verwaltung im Zuge der Bebauungsplanung der Fläche Wildes Moor Kontakt mit der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen? Wenn ja, wer, wie, mit wem, wann, aus welchem Grund und mit welchen Ergebnissen?

 

Ja. Am 05.01.2016 hat eine Mitarbeiterin des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes, Abschnitt Straßenplanung eine Anfrage zur Luftbildauswertung für an die Fläche angrenzenden den Bereich der Stadt Norderstedt beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Landeskriminalamt, Dez. 33 - Kampfmittelräumdienst - SG 332 gestellt und am gleichen Tag eine entsprechende Rückmeldung erhalten.

 

Am 18.01.2016 hat die Bezirksamtsleitung eine E-Mail eines Mitarbeiters des Ministeriums für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Referat III 24 erhalten und am gleichen Tag ein Telefonat über Fragen der Beschulung von Flüchtlingen als Gastschüler im Bereich der Stadt Norderstedt erörtert.

 

Anhänge

KA 20-2367 Anlage 1