Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
Letzte Beratung: 08.07.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.3
Der Klimawandel stellt eine große Herausforderung unserer Zeit dar. Die Auswirkungen extremer Wetterereignisse, steigender Temperaturen und veränderter Niederschlagsmuster sind bereits spürbar und erfordern gezielte Anpassungsmaßnahmen.
Aus diesem Grund hat die Stabsstelle Klimaschutz des Bezirksamtes Wandsbek in Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes am 16.11.2023einen Antrag auf Bundesfördergelder bei der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beauftragten Projektträgerin der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gestellt. Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Förderbereich zur Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung & für den Natürlichen Klimaschutz.
Das Förderprogramm beinhaltet auch die finanzielle Unterstützung von Personal für zwei Jahre befristet, um ein Konzept zur nachhaltigen Klimaanpassung und für den Natürlichen
Klimaschutz für den Bezirk Wandsbek in Hamburg entwickeln zu können.
Am 18.06.2024 hat das Bezirksamt eine Förderzusage erhalten. Der Fördergrad liegt bei 78,54 % durch den BUND und bei 21,46 % durch die FHH als Eigenfinanzierung.
Eine Ko-Finanzierungszusage durch die BUKEA / Stabsstelle Klimafolgenanpassung liegt vor. Der Projektzeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2026 wurde vom Fördergeber festgelegt.
Die Entwicklung eines Klimaanpassungskonzeptes für Wandsbek erfolgt durch das Fachamts Management des öffentlichen Raumes, der Abteilung Stadtgrün, Naturschutz, Wasserwirtschaft. Als erster Schritt wurden im Herbst letzten Jahres erfolgreich die befristete Personalstelle des „Klimaanpassungsmanagements“ besetzt, so dass mit dem Projekt im Oktober 2024 begonnen werden konnte.
Die Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts für Wandsbek erfolgt in einem gemeinsamen Team mit der Stabstelle Klimaschutz. Als erster Arbeitsschritt wurde ein Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Gutachterbüros erfolgreich durchgeführt.
Bei der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes für Wandsbek werden die vorhandenen Strukturen zum Klimaschutz und die etablierte Zusammenarbeit genutzt, mit dem Ziel, alle relevanten Behörden, Fachämter und Fachgruppen, Vereine, Akteur:innen in den Prozess mit einzubinden. Es wird auch eine zweistufige Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Das Klimaanpassungskonzept soll einen Leitfaden für zukünftige Anpassungsmaßnahmen des Bezirks auf die Folgen des Klimawandels bieten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen zu erhöhen. Dabei werden sowohl ökologische, wirtschaftliche als auch gesellschaftliche Aspekte berücksichtigt, um eine ganzheitliche Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Ziel ist es, langfristige Lösungen zu schaffen, die die Lebensqualität erhalten und zukünftige Generationen schützen sollen.
Der aktuelle Schritt ist die Bestandsaufnahme des Bezirks Wandsbek. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Klimaanpassungskonzepts. Sie dient dazu, die Auswirkungen des Klimawandels auf verschiedene Bereiche des Bezirks zu untersuchen und zu bewerten. Dabei werden Faktoren wie Hitze, Trockenheit und Extremniederschläge analysiert, um besonders gefährdete Gebiete zu identifizieren.
Die Bestandsaufnahme ist die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel. Es werden dabei sowohl bereits beobachtete als auch zukünftig erwartete klimatische Veränderungen erfasst.
Weitere wichtige Projektphasen des Klimaanpassungskonzepts sind die Betroffenheitsanalyse, die Aufnahme von Hotspots, eine Strategieentwicklung, die Akteur:innenbeteiligung und die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs nebst Verstetigungs- und Controllingstrategie.
Neben eigenen Maßnahmen ist das Klimaanpassungskonzept von Wandsbek auch die Basis und Leitlinie bei zukünftigen Planungen im Bezirk Wandsbek.
Es ist vorgesehen sich zur gegebenen Zeit auf eine zweite Förderung im Anschluss an dieses Projekt zu bewerben. In diesem ist dann eine anteilige Finanzierung der Umsetzung einiger sehr relevanter Maßnahmen möglich.
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Kenntnisnahme gebeten.
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