20-4329

Knotenpunkt Saseler Chaussee/ Stadtbahnstraße - Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Eingabe Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Die Eingabe (Drs. 20-4012) wurde in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses vom 23.03.2017 beraten und vertagt mit der Bitte an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation um Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu Anlage 1.:

Am 16. März 2017 haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Initiative „Für ein lebenswertes Sasel“, der Verkehrsdirektion der Behörde für Inneres und Sport (BIS), des örtlichen Polizeikommissariats, des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vor Ort getroffen und die in der Eingabe geschilderten Punkte erörtert.

 

Für den Knotenpunkt Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße ist als Ergebnis gemeinsam erörtert worden, dass der Signalgeber für den aus Richtung Bergstedt kommenden indirekt linksabbiegenden Radverkehr so eingedreht wird, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Saseler Chaussee dieses Signal nicht auf sich beziehen können.

 

Die Vorlaufschaltung für die Rechtsabbieger aus Richtung Bergstedt in die Stadtbahnstraße entspricht in dieser Form den Vorgaben und wird an allen vergleichbaren Lichtsignalanlagen so geregelt. Dass einzelne Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Gelbzeit ausnutzen und teilweise bei Rot fahren, kann durch ein zusätzliches rotes Lichtsignal nicht verhindert werden.

 

Weiter wurde festgelegt, dass der Signalmast für den linksabbiegenden Radverkehr an der Einmündung Saseler Damm/Stadtbahnstraße versetzt und das Signal so eingedreht wird, dass das Signal eine eindeutige Zuweisung für den linksabbiegenden Radverkehr bekommt.

 

Eine Änderung der geschalteten Signalprogramme ist aus verkehrlichen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht sinnvoll.

Der LSBG, die Verkehrsdirektion und das örtliche Polizeikommissariat werden den Knotenpunkt weiter beobachten, um zusätzliche Erkenntnisse zu den Verkehrsabläufen zu gewinnen und dann ggf. weitere Maßnahmen ergreifen.

 

Von einer Einfärbung der Fahrbahn wird derzeit abgesehen.

Aus fachlicher Sicht bestehen keine Anhaltspunkte, die die Notwenigkeit einer Roteinfärbung im Knoten Stadtbahnstraße / Saseler Chaussee derzeit erfordern.

 

Das Linksabbiegen in einem Knotenpunkt stellt für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer immer eine besondere Herausforderung dar. Der LSBG wird prüfen, ob sich bauliche Veränderungen vornehmen lassen, die das Linksabbiegen erleichtern.

 

Zu Anlage 2.:

Keine Stellungnahme erforderlich.

 

Zu Anlage 3.:

Der Antrag 21/7616 aus der Hamburgischen Bürgerschaft wurde am 1. Februar 2017 beschlossen. Eine abschließende fachliche Bewertung und ggf. Auswahl von möglichen Pilotprojekten steht noch aus. Da es sich bei den hier in Rede stehenden Techniken um Bestandteile des Asphaltes handelt, kommt dies nur für neue Flächen in Frage. Das Ersetzen von funktionsfähigen Flächen zu Pilotzwecken ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Gemäß Drs. 20-2103 der Bezirksversammlung Harburg vom 28. Februar 2017 gibt es derzeit noch keine Erkenntnisse, ob und für welche Verwendungszwecke selbstleuchtende/Fluoreszierende Farbbeläge auf Radverkehrsanlagen geeignet sind (Material-, Umwelteigenschaften, verkehrlicher Nutzen).

 

Erst bei Vorliegen entsprechender Informationen kann der Sachverhalt weiter bewertet werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.

 

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