Knickpflege Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Eingabe 20-2195)
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu der o.g. Eingabe wie folgt Stellung:
Der Sachverhalt wurde vom Petenten zutreffend geschildert. Notwendige Prioritätensetzungen ermöglichen es der BUE derzeit nicht, eine flächendeckende Knickkontrolle der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) geschützten Knicks durchzuführen.
Wir hoffen, dass das aktualisierte Knickpflege-Merkblatt der BUE, „Naturschutz in Hamburg – Informationen zu Knickschutz und -pflege“, mit Stand Februar 2016 (s. Anl.) mit seinen klaren Informationen und Anleitungen dazu beiträgt, dass in Zukunft eine fachgerechte Knickpflege erfolgt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Knickpflege-Merkblatt
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