Klöpperpark schützen und aufwerten Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4901)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nehmen zu o.g. Sachverhalt wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Das Flurstück 6158 wurde seit dem 1. März 2022 mit einer kurzen Kündigungsfrist an einen gemeinnützigen Verein für gärtnerische Nutzung überlassen. Eine zeitnahe Überweisung ist in Absprache mit dem Bezirk in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün geplant.
Der aktuelle Mietvertrag mit dem gemeinnützigen Verein zielt darauf ab, dass die Flora und Fauna vor Ort nicht verändert werden dürfen. Bei dem Mietzweck der gärtnerischen Nutzung handelt es um die Pflege des bereits bestehenden Wäldchens und dem gezielten Näherbringen der Natur für Kinder.
Aktuell sind keine weiteren Vermietungen geplant.
Im Übrigen wird auf die Drs. 22/7066 und 22/7222 verwiesen.
Zu 3.:
Das Entwicklungsziel der BUKEA ist die Herstellung einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage, wie im B-Plan dargestellt. Die operative Umsetzung liegt beim Bezirksamt.
Die Aussagen der BUKEA zum Biotopverbund sind bereits in der Drs. 22/7066 formuliert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n