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Klimaschutz wird im Bezirk Wandsbek durch Schottergärten verhindert Kleine Anfrage vom 12.07.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Zurzeit bearbeiten ausschließlich die Bauprüfabteilungen die Meldungen, wenn in Vorgärten, sogenannte Schottergärten angelegt wurden. In der Hamburger Bauordnung steht im § 9

 

(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und

2. durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten,

(2) Vorgärten (Flächen zwischen der Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie des Gebäudes) in Kleinsiedlungs-, Wohn-, Misch- und Dorfgebieten sind gärtnerisch zu gestalten.

Mit diesen Vorgaben aus der Hamburger Bauordnung können die Bauherren und Grundbesitzer ihre Vorgärten rtnerisch zu gestalten mit Begrünung und Bepflanzung.

Ein weiterer Aspekt bei der Anlage von Schottergärten ist der Verstoß gegen den Klimaschutz.

In Deutschland sollen mehr als 15 Prozent aller Vorgärten eine Schotterbedeckung aufweisen. Zugeschotterte Flächen wirken sich auf viele Umweltbereiche nachteilig aus, zum Beispiel auf die biologische Artenvielfalt und die Pflanzenbeschattung, das Regenwassermanagement, die Aufnahme von Kohlenstoffdioxid (CO2) sowie die Abgabe von Sauerstoff (O2), die Luftreinhaltung und das Klima.

 

Zugeschotterte Vorgärten wirken sich in erster Linie nachteilig auf das lokale Klima des betreffenden Grundstücks aus. Bei zahlreich auftretenden Steinflächen ist durch den Summationseffekt allerdings auch eine größer räumige thermisch-klimatische negative Wirkung zu erwarten.

In Zeiten des globalen Klimawandels sollten deshalb natürliche, versickerungs- und damit verdunstungsaktive Flächen zur Reduzierung der Überwärmung, insbesondere in bebautem Gebiet, Vorrang haben.

 

Schottergärten sollten aus klimatischen, aber auch aus ökologischen Gründen nicht angelegt werden, da sie der Umwelt in vielfacher Weise schädigen.

Das Klimaschutzmanagement des Bezirkes Wandsbek hat in seinem Maßnahmen Katalog unter K3 definiert:

 

Aktiv für gutes Klima vor Ort in den Stadtteilen sein.

Das Klimaschutzmanagement ist für GUTES KLIMA in den Wandsbeker Stadtteilen aktiv. Es steht als Ansprechpartner zur Verfügung, informiert und unterstützt die vorhandenen Gremien, Initiativen und öffentlichen Einrichtungen bei Klimaschutzaktionen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Schottergärten wurden im Bezirk Wandsbek bisher gemeldet?

 

  1. Erfolgte eine Zusammenarbeit zwischen dem Fachamtes WBZ und der Stabsstelle Klimaschutz bei den Schottergärten?

 

  1. Wenn ja, wie?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Aktivitäten wurden von der Stabstelle Klimaschutz unternommen, um die schädlichen Klimaauswirkungen von Schottergärten zu untersuchen und festzustellen?

 

  1.  Wenn keine, warum nicht?

 

  1. Warum können die Schottergärten in Bezug auf ihr thermisches Klima demjenigen von natürlichen Schotter- bzw. Kieswüsten gleichgesetzt werden?

 

  1. Welchen Einfluss haben aus Sicht der Stabstelle Klimaschutz die Schottergärten auf das Klima im Bezirk Wandsbek?

 

  1. Wenn keinen, warum nicht?

 

  1. Wie kann die Stabstelle Klimaschutz zukünftig das Fachamtes WBZ bei der Erfassung von Schottergärten unterstützen?

 

  1. Wie kann die Stabstelle Klimaschutz zukünftig das Fachamtes WBZ unterstützen, damit die schädlichen Klimaauswirkungen durch Schotterrten zukünftig vermieden werden?

 

 

 

Anhänge

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