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Kleingärten im Bezirk Wandsbek rechtsverbindlich sichern Kleine Anfrage vom 07.07.16

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die Kleingärtner/innen schaffen mit ihrer Arbeit Werte, die in Großstädten oft vermisst werden. Unter anderem vermitteln sie dem Nachwuchs mit ihrem Anbau von Gemüse und Obst, die Aufzucht und den Umgang mit Lebensmitteln. Die in den Großstädten voranschreitende Entfremdung von der Natur, wird so aktiv entgegengewirkt. Zudem wird Gartenarbeit als entspannend, kommunikationsfördernd und sinnvoll erachtet. Auch der soziale Zusammenhalt wird durch regelmäßige Veranstaltungen bekräftigt, welches insbesondere für ältere Mitbürger/innen von hoher Bedeutung ist.

 

Das von der Koalition vorangetriebene Wohnungsprogramm hat in der Vergangenheit die Vernichtung vieler Kleingärtenvereine zur Folge gehabt. Ersatzflächen wurden nur am Rande von Hamburg oder überhaupt nicht geschaffen.

 

Das Kleingartenwesen soll auch zukünftig dem Bezirk Wandsbek erhalten bleiben und weiterhin einen wichtigen Beitrag zu einem lebenswerten Bezirk beisteuern. Daher müssen Bestandssicherung und -erhalt eindeutig im Vordergrund stehen. Darüber hinaus ist mit der Neuentdeckung des urbanen Gärtnerns, eine wachsende Nachfrage  zu verzeichnen.

 

Ziel der Politik muss es daher sein, das Kleingartenwesen zu schützen, zu sichern und zu fördern. Durch entsprechende Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek könnten diese Ziele verbindlich gemacht werden, sodass das Kleingartenwesen nachhaltig und zukunftsfähig ausgebaut werden kann.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Wandsbek:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (18.07.2016):

 

Welche Möglichkeiten bestehen für die Bezirksversammlung Wandsbek, das Bestehen der derzeitigen Wandsbeker Kleingärten für die nächsten 15 Jahre rechtsverbindlich zu sichern?

 

Der überwiegende Teil der bestehenden Kleingartenanlagen in Wandsbek ist planrechtlich als Dauerkleingarten oder als Bestandteil eines öffentlichen Verwaltungsvermögens gesichert. Darüber hinaus steht es der Bezirksversammlung im Rahmen ihrer Befugnisse frei, etwaige Umnutzungsabsichten für Kleingartenflächen nicht zu unterstützen.

 

Anhänge

keine Anlage/n