20-2946.1

Kleiner Bramfelder See

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der kleine Bramfelder See verschlammt zunehmend. Besonders im hinteren, dem Denkmal zugewandten, Teil des Sees entwickelt sich eine zunehmende Verschlammung. Es besteht die Gefahr, dass der See umkippt.

Nach Aussage von Anwohnern haben die Wasserwerke Wasserproben vom Bramfelder See genommen.


Daher möchten wir die zuständige Behörde fragen:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt, unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie in den Fragen 1, 6 und 7:

 

Vorbemerkung des Bezirksamtes Wandsbek:

 

Das als „Kleiner Bramfelder See“ bezeichnete Gewässer ist laut Gewässerkarte das Rückhaltebecken „Alter Teich“.

 

 

(1)        Welche Ergebnisse konnten aus den Proben des Bramfelder Sees gewonnen werden?

 

Das Bezirksamt hat keine Probenahme veranlasst und es wurden dem Bezirksamt auch keine Ergebnisse von Probenahmen Dritter vorgelegt. Auch die BUE hat weder eine Beprobung beauftragt noch entsprechende Analyseergebnisse vorliegen.

 

 

 

(2)        Wie teuer ist die Entschlammung des kleinen Bramfelder Sees?

 

Eine Bezifferung der Kosten für eine Entschlammung ist nicht ohne weiteres möglich, da sie von vielen Faktoren abhängen wie Sedimentmächtigkeit, Zusammensetzung, Deponieklasse, dem aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu wählenden Entschlammungsverfahren, ggf. erforderlichen Kampfmitteluntersuchungen. Von einem fünf- bis sechsstelligen Betrag ist auszugehen.

 

(3)        Aus welchen Titeln werden üblicherweise Maßnahmen zur Entschlammung von Gewässern in Hamburg getragen?

 

Aufgrund der Höhe der Kosten kommt i. d. R. die Zweckzuweisung Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen, konsumtiv, PSP 3-22403010-200007, in Frage.

 

(4)        Welche Maßnahmen zur Entschlammung des Sees sind geplant?

 

Keine.

 

a)      Sollten keine Maßnahmen geplant sein, ist darzulegen, warum keine Maßnahmen ergriffen werden.

 

Das Arbeitsprogramm Gewässer (Nachrücker) sieht zunächst eine Bestandsaufnahme/Untersuchung zur Festlegung von Entschlammungsprioritäten vor. Erst auf Grundlage derer kann entschieden werden, in welchen Gewässern unter der Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Mittel eine Entschlammung sinnvoll vorzunehmen ist.

 

b)     Sollten Maßnahmen vorgesehen sein, sind diese mit Zeitplan zu benennen.

 

Entfällt.

 

(5)        Besteht aus der Sicht der Behörde die Gefahr, dass der See umkippt?

 

Derzeit sieht das Bezirksamt dafür keine Anzeichen.

 

(6)        In welchem ökologischen Zustand ist der kleine Bramfelder See?

 

Da der See kein berichtspflichtiges Gewässer nach EG- WRRL ist, wird eine entsprechende Einstufung des ökologischen Zustands (oder Potentials) von der BUE nicht vorgenommen.

 

Daher liegt dem Bezirksamt eine Bewertung des ökologischen Zustandes nicht vor.

 

(7)        In welchem Zustand ist der Fischbestand des kleinen Bramfelder Sees?

 

Der Fischbestand dieses Sees ist nicht Gegenstand des im Rahmen der Umsetzung der EG-WRRL erfolgenden Monitorings.

 

Eine Bewertung des Zustandes des Fischbestandes liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

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