20-7059

Kleine Stadt für Seniorinnen und Senioren - Hospitals zum heiligen Geist zukunftssicher, sozial und ökologisch gestalten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20-6933 wurde vom Bezirksamt Wandsbek vorgeschlagen für die dringend erforderliche Sanierung der Wohn- und  Pflegeeinrichtung des Hospitals zum Heiligen Geist ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Eine Erneuerung der vorhandenen Gebäude und eine damit verbundene Anpassung des städtebaulichen Konzeptes erscheinen nach nunmehr ca. 60 Jahren notwendig. Neben der baulichen Situation soll dabei vor allem dem Wunsch der Mensch nach selbstbestimmtem Wohnen und dem politischen Wunsch „ambulant vor stationär“ dadurch entsprochen werden, dass der Anteil an Wohnungen mit Service im Vergleich zu stationären Pflegeplätzen erhöht wird. Ebenso werden zeitgemäße Pflege- und Betreuungskonzepte becksichtigt. Mit diesen Aspekten gepaart mit einer Vielfalt an Angeboten und einer Öffnung zum Quartier soll Lebensvielfalt im Alter geboten werden.

Das Hospital zum Heiligen Geist hatte daher bereits am 20.02.2018 ein erstes Konzept vorgestellt, welches am 18.09.2018 nochmals aktualisiert wurde.

Auch wurde sich für die Realisierung eines ersten Bauabschnittes auf Basis des vorhandenen Planrechtes mit den Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Grundstücke ausgetauscht und eine einvernehmliche Lösung erarbeitet.

r das nun anstehende Bebauungsplanverfahren gilt es die mit der städtebaulichen Konzeption einhergehenden Rahmenbedingungen festzulegen.

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss folgendes beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung möge für das Vorhaben am Hinsbleek 11 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die folgenden Parameter mit dem Hospital zum Heiligen Geist verbindlich vereinbaren:

  1. mtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und mindestens extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.
  2. Auf den gesamten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche (bezogen auf alle Dachflächen in Summe) zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten sowie der Bereich für die Spielplatzflächen und Aufenthaltsbereiche zwischen den Wohnblöcken auf der Zwischenebene und verschattete Bereiche. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.
  3. r die Gebäude mit einer überwiegenden Nutzung für die Pflege (ca. 40% der insgesamt geplanten Brutto-Geschossfläche (BGF) zum Planungszeitpunkt) ist der beste Energiestandard zu realisieren, der über den Pflegesatz refinanzierbar ist. Die übrigen Gebäude sind mindestens entsprechend Energiestandard KfW 55 nach der zum Bauantragszeitpunkt gelten Energieeinsparverordnung zu realisieren.
  4. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben Ihren Arbeitsplatz im Hospital zum Heiligen Geist gut mit dem Fahrrad zu erreichen und ausreichend Abstellglichkeiten zu bieten, sind 20% mehr Fahrradstellplätze als durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert umzusetzen, dabei sind die Service Wohnungen im Sinne der Fachanweisung wie Bürogeude / Praxen zu werten.
  5. 10% der Fahrradstellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für e-Bikes ausgestattet.
  6. 10% der PKW-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung ausgestattet.
  7. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen sollen weitestgehend mit heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen. Die entsprechende Planung wird dabei eng mit einem Naturschutzverband abgestimmt.
  8. Baumfällungen oder die Entfernung von Knicks und Hecken sind zu vermeiden. Sollten dennoch Bäume oder Gehölze entfernt werden müssen sind diese im Verhältnis 1:1,5 durch heimische Gehölze zu ersetzen (für jeden gefällten Baum 1,5 neue großkronige Laubbäume, für jeden Meter Hecke 1,5 Meter neue heimische Hecke).
  9. Die gesamte Außenbeleuchtung erfolgt insektenfreundlich. Die entsprechende Lösung wird dabei eng mit einem Naturschutzverband abgestimmt.
  10. mtliche Zufahrten und Wege sind in einem wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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