20-4634

"Kleine" Harley Days in Duvenstedt Kleine Anfrage vom 25.07.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Seit 2005 findet alljährlich im Spätsommer das Duvenstedter Harley Treffen statt, zuletzt am 25.09.2016. Zu diesem kleinen „Harley-Day“ kommen eine große Anzahl von Motorrädern aus Hamburg und den Umlandgemeinden nach Duvenstedt. Seit Jahren sind die Menschen in Poppenbüttel, Lemsahl-Mellingstedt und Duvenstedt sowie entlang der Zu- und Abfahrtstrecken von und nach Duvenstedt im Alstertal und den Walddörfern von Lärm und Abgasen zunehmend genervt, besonders auf den Zufahrtstrassen Poppenbütteler Weg, Wellingsbütteler Landstraße, Alte Landstraße, Lemsahler Landstraße sowie Poppenbütteler Chaussee.

 

Der NABU hat in diesem Jahr bei der Vorbeifahrt der lauten Motorräder bei den „Harley Days“ in der Innenstadt Lärmwerte von fast durchweg über100 dB(A), zeitweise Spitzenwerte von 115 dB(A) gemessen. Das ist unbestritten gesundheitsschädlich. Zum Vergleich: Ein Presslufthammer, aus zehn Metern Entfernung gemessen, ist 100 Dezibel laut. Wenn ein Arbeitsgerät über 85 Dezibel laut ist, ist ein Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben. Die enorme Lautstärke der Motorräder entsteht, weil Motorräder auch „frisiert“ werden, um das Dröhnen der Maschinen noch zu verstärken: 2016 wurden bei den „Harley Days" in der Innenstadt 140 Maschinen kontrolliert. Gegen 99 Biker leitete die Polizei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, 16 Fahrer durften nicht mehr weiterfahren.

 

Im letzten Jahr wurden darüber hinaus durch den NABU auch die Feinstaubwert gemessen. Die Harleys verbreiteten 220.000 Feinstaubpartikel pro Kubikzentimeter. An einer stark befahrenen Straßenkreuzung werden normalerweise 30.000 bis 40.000 Partikel gemessen, in Planten un Blomen sind es beispielweise 3.000 bis 4.000. Feinstaubpartikel lösen nachgewiesen Atembeschwerden aus und erhöhen das Risiko für Herzinfarkte und für Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs. Besonders Kinder sind von massiven Belastungswirkungen durch Lärm und Abgase betroffen.

 

Auch für dieses Jahr ist für Ende September oder Anfang Oktober ein Harley Treffen in Duvenstedt geplant.

 

 

Dieses vorausgeschickt fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (01.08.2017):

 

1. Wurde ein Antrag für ein Harley Treffen im Bezirk Wandsbek gestellt?
Wenn ja, wo und wann soll das Treffen stattfinden?

 

Für ein Treffen dieser Art müsste ein Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen gestellt werden. Dem Bezirksamt liegt zum Stand 31. Juli 2017 kein Antrag für ein sogenanntes Harley Treffen vor.

 

2. Wurden für dieses Harley Treffen Sondergenehmigungen erteilt?
Wenn ja, welche und an wen?

 

Ja, das Bezirksamt hat einer juristischen Person Mitte Juni 2017 die Erlaubnis für die Sondernutzung öffentlicher Wege nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) zum Zweck der Aufstellung von 50 Stellschildern für die Veranstaltung „Harley Treffen“ in einem Umkreis von 1500 Metern um den Veranstaltungsort (Duvenstedter Damm) im Zeitraum 24. September bis  1. Oktober 2017 erteilt.

 

Im Weiteren wurde Ende Juni 2017 eine gaststättenrechtliche Genehmigung für den 1. Oktober 2017  aus Anlass „Harley Treffen“ erteilt.

 

3. Wurden bei der Genehmigung immissionsschutzrechtliche Auflagen erteilt?
Wenn ja, welche?

 

4. Wurden im Genehmigungsverfahren Beschwerden und/oder Bürgerbedenken bzw. Bürgerwünsche berücksichtigt?

 

Zu 3. und 4: Nein, da kein Antrag im Sinne der Antwort zu Frage 1 gestellt wurde.

Grundsätzlich werden bei Genehmigungsverfahren die Belange der Allgemeinheit im Rahmen der Ausübung des Ermessens berücksichtigt.

 

5. Welche Rechtsmittel im Genehmigungsverfahren ergeben sich für betroffene Bürger*innen?

 

Rechtsmittel in Verwaltungsverfahren richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Gegen vom Bezirksamt Wandsbek erteilte Genehmigungen ist das einzige statthafte Rechtsmittel der Widerspruch.

 

6. Mit welchen Maßnahmen wird das Einhalten dieser Auflagen kontrolliert bzw. durchgesetzt?

 

Auflagen werden im Rahmen der Begehung oder Anlassbezogen kontrolliert und entsprechend durchgesetzt.

 

7. Beabsichtigt die Verwaltung die Veranstaltung mit flankierenden Messungen von Lärm und Feinstaub zu begleiten?

 

Siehe zu 3 und 4.

 

8. Welche Sanktionen sind möglich?

 

„Sanktionen“ in Verwaltungsverfahren richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

 

9. Wie viele Beschwerden gegen die Harley Treffen in Duvenstedt gab es seit 2005? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Beschwerdegrund.

 

Dem Bezirksamt liegt aus den Jahren 2014 bis 2017 jeweils eine Beschwerde desselben Petenten wegen Lärm /Abgasen vor.

 

10. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um Bürger*innen und andere Verkehrsteilnehmer*innen vor zu lauten Motorrädern und Feinstaubemissionen zu schützen?

 

Grundsätzliche Maßnahmen obliegen den zuständigen EU-, Bundes- und Landesparlamenten und -behörden, die Überwachung von Grenzwert bei Fahrzeugen in Einzelfällen den Dienststellen der Behörde für Inneres und Sport.

 

11. Werden die Bürger*innen zum Schutz vor den Emissionen über die Veranstaltung informiert?

 

Der Veranstalter wird ortsnah durch Plakate über die Veranstaltung informieren, siehe zu Frage 2. Dem Bezirksamt liegen keine Werte zu Emissionen des Duvenstedter Harley Treffens vor.

 

12. Wie können sich die Bürger*innen und Kinder am Veranstaltungstag vor den Auswirkungen der Emissionen schützen?

 

Siehe zu Fragen 10 und 11.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n