Kita- Versorgung in Wandsbek prüfen Debattenantrag der CDU-Fraktion
Kindertagesstätten in Meiendorf berichteten von dem Wunsch der Eltern nach einer 5-Stundenbetreuung, welcher offensichtlich nicht durch ein vorhandenes Angebot befriedigt werden kann.
Dort, wo große Einrichtungen ihr Kontingent auf Grund wirtschaftlicher Berechnungen erschöpft haben, fehlen in Wohnortnähe alternative Angebote. Scheinbar gibt es Kindertageseinrichtungen, welche ein Angebot an 5-Stunden-Plätzen auf Grund der Unwirtschaftlichkeit kaum bis gar nicht bereithalten.
Daraufhin fragte die CDU-Fraktion die Verwaltung im März 2015 wie viele Eltern sich aus Meiendorf und Oldenfelde an die KTB (Amt für Kindertagesbetreuung) für die Vermittlung einer 5-Stundenbetreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung wenden.
Die Antwort fiel ernüchternd aus: Es haben sich keine Eltern an die Verwaltung gewandt.
Offensichtlich gelang es den Eltern selbstständig einen Kita-Platz zu finden oder aber der Wunsch nach wohnortnaher Versorgung wurde aufgegeben. Denkbar wäre ebenfalls, dass Eltern schlicht bis zum Erhalt eines Platzes gewartet haben, welches natürlich nur bei vorhandener Flexibilität im Berufsleben oder aber einer Nichtberufstätigkeit möglich wäre.
Im Zuge der nun anstehenden Versorgung von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen kommt es erneut zu den Berichten aus Kindertageseinrichtungen, dass dem Wunsch von Eltern nach 5-Stundenbetreuung nicht nachgekommen werden kann.
Zwar werden vereinzelt 6-Stunden-Plätze angeboten, diese sind jedoch in einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich von einer Zuzahlung betroffen, welche ALG-II-Empfänger kaum in der Lage zu leisten sind.
Eine kostenfreie Aufstockung bei einer Tagesmüttereinrichtung (wäre dort möglich) wird jedoch seitens der Behörde nur dann befürwortet, wenn nachweisbare Gründe vorliegen, wie z.B. ein Integrationskursus, welcher inkl. Bring- und Holzeiten eine entsprechende Betreuung des Kindes verlangt. Lediglich die Tatsache, dass es keine 5-Stundenplätze gäbe ist nicht ausreichend.
Im Sinne der grundsätzlichen Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe des Rechtsanspruches auf eine Kindertagesbetreuung und der notwendigen Unterstützung von Flüchtlingsfrauen zur Wahrnehmung von Sprachkursen und somit einer unabkömmlichen Maßnahme im Integrationsbestreben der Stadt sollte nun dringend seitens der Behörden die tatsächliche Versorgung überprüft werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die zuständige Behörde wird aufgefordert folgende Datenlage zur Verfügung zu stellen oder aber, falls nicht vorhanden, diese in Erfahrung zu bringen:
a) Anzahl der Kinder welche sich auf der Warteliste für einen 5-Stundenplatz o.g. Angebote befinden. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
b) Dauer der Wartezeit für einen 5-Stundenplatz für o.g. Angebote. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
c) Anzahl der sich bewerbenden Eltern für einen 5-Stundenplatz welche abgewiesen werden. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
a) Anzahl der Kinder, welche sich auf der Warteliste für einen 5-Stundenplatz o.g. Angebote befinden. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
b) Dauer der Wartezeit für einen 5-Stundenplatz für o.g. Angebote. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
c) Anzahl der sich bewerbenden Eltern für einen 5-Stundenplatz, welche abgewiesen werden. Bitte nach Sozialräumen getrennt auflisten.
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