Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 III Kleine Anfrage vom 22.04.2022
Mit der Drucksache 21-4784 wurden die Fragen zur Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 II beantwortet. Bei den Antworten zur Kindertageseinrichtung sind Nachfragen erforderlich.
Zu Frage 1
Welche Flächen wurden für die Kindertageseinrichtung als Kinderfreiflächen im Freien hergerichtet? Bitte in m² angeben
Antwortet das Bezirksamt:
Bezirksamt Wandsbek: Es wurden 540m² hergerichtet.
Zu Frage 2
Würde bei Zugrundelegung einer Freifläche pro Platz von sechs Quadratmeter (siehe Antwort 6 zu Drucksache 21-4741), die Kinderfreifläche bei der Kindertagesstätte Scharbeutzer Straße 76 rechnerisch 1.002m² (167 x 6 = 1.002) ergeben?
Antwortet das Bezirksamt:
Bezirksamt Wandsbek: Nein.
Zu Frage 2 b
Wenn nein, wie groß muss die gesamte Freifläche für die Kindertagesstätte Scharbeutzer Straße 76 sein?
Antwortet das Bezirksamt:
Bezirksamt Wandsbek:
Gemäß der Richtlinie für den Bedarf von einer Kindertageseinrichtung bezieht sich die Angabe von 6m² auf die Anzahl der Krippenkinder. Die Außenspielfläche entspricht bei 90 geplanten und genehmigten Krippenplätzen 540 m². Siehe auch zu 1.
In der nun vorliegenden Drucksache 22-7983 (Hamburger Bürgerschaft) antwortet der Senat zu den Fragen von fehlenden Außenspielflächen bei Kindertagesstätten:
Kindertageseinrichtungen müssen grundsätzlich über eine ausreichend große eigene Außenspielfläche für alle dort betreuten Kinder verfügen. Insbesondere in verdichteten Innenstadtlagen ist der Nachweis über ein entsprechendes Außenspielgelände gemäß der "Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen" auf dem kitaeigenen Grundstück nicht immer möglich. Bei der Sicherung von Kitas in Bebauungsplanverfahren ist immer eine direkt angeschlossene, angemessen große eigene Außenspielfläche von mindestens 6 m² je Kind für alle betreuten Kinder einzuplanen, siehe hierzu auch Drs. 21/18195.
Auszüge aus den Antworten des Senates zur Drucksache 21-18195 (Hamburger Bürgerschaft)
"Die Anforderung von 6 m² Außenspielfläche pro Kind ist mit der überarbeiteten Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 01. August 2012 wirksam geworden. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde genehmigt seit dem 01.August 2012 grundsätzlich nur Kitas mit ausreichend großen, für Krippenkinder direkt angebundenen Außenspielflächen. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen können und konnten auch vor August 2012 Abweichungen auf Antrag genehmigt werden."
Die fehlende Außenspielfläche für die betreuten Kinder (ohne die Krippenkinder) der Kindertageseinrichtung muss mit öffentlichen Spielplätzen sichergestellt werden.
Der Senat antwortet zur Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 in der Drucksache 22-7983 auf Frage 2
Welchen Kitas wurde die Nutzung einer Außenspielfläche bereits durch die Bezirke untersagt? Bitte pro Bezirk angeben.
u.a. wie folgt:
Seitens des Bezirksamtes Wandsbek wurden bei drei Kitas (Kita Bramfelder Chaussee der Hamburger BildungsPort Betriebs- und Beratungsgesellschaft mbH, Kita Scharbeutzer Straße der KMK Kinderzimmer Rodelberg GmbH sowie die Kita Walddörfer Straße der Alraune gGmbH) entsprechende Anträge abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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