Kindertageeinrichtung Scharbeutzer Straße 76 Kleine Anfrage v. 31.01.2022
Im Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe gehörte der Supermarkt (Scharbeutzer Straße 76) zum umfangreichen Nahversorgungsangebot für das Neubaugebiet Rahlstedter Höhe und die umliegenden Wohngebiete (siehe auch Bezirkliches Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018). Im Bezirklichen Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018 wird als Entwicklungsziel Nah-versorgung, die Sicherung der Versorgungsfunktion für den Nahbereich festgelegt.
Seit 2018 haben sich im Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe die Versorgungsfunktion für den Nahbereich verändert. Für den Supermarkt Scharbeutzer Straße 76 wurde eine Nutzungsänderung durch die Verwaltung genehmigt. Anstatt eines Nahversorgers wurde eine Kindertageseinrichtung genehmigt.
Eine Komplementärnutzung (Sparkasse) hat das Nahversorgungszentrum ebenfalls Rahlstedter Höhe verlassen.
Damit haben sich die Annahmen für das Nahversorgungszentrum Rahlstedter Höhe, aus dem Bezirklichen Nahversorgungskonzept Wandsbek 2018, verändert und müssen neu bewertet werden.
Gleichzeitig werden die Anzahl und die Belegung der Kindertagestätten für die Rahlstedter Höhe verändert, ohne Nachweis einer Steigerung der Nachfrage aus dem Quartier. Im Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 wurde der Bedarf mit 3 Kindertagesstätten für das Neubaugebiet als ausreichend festgelegt.
Inzwischen wurden die bestehenden Kindertagestätten teilweise erweitert und es ist eine vierte Kindertagestätte (Nutzungsänderung Wohnen) eingerichtet worden. Die nun fünfte Kindertageseinrichtung in der Scharbeutzer Straße 76 wurde nur nach baurechtlichen Kriterien beurteilt und genehmigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 08.02.2022
1.) Welche Gründe haben zur Genehmigung der Verwaltung für eine Kindertagesstätte anstatt eines Nahversorgers in der Scharbeutzer Straße 76 geführt?
Bezirksamt Wandsbek:
Sofern ein Bauantrag den rechtlichen Anforderungen entspricht, besteht ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
2.) Wie wird die Nahversorgung aus Sicht des Bezirksamtes zukünftig gesichert und muss das Bezirkliche Nahversorgungskonzept 2018 angepasst bzw. geändert werden?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist im fraglichen Bereich durch vorhandene Nahversorgungseinrichtungen auch weiterhin gesichert. Einzelne Betriebswechsel bzw. Nutzungsänderungen erfordern keine Änderungen im bezirklichen Nahversorgungskonzept.
3.) Wie sieht das Bezirksamt Wandsbek den weiteren Weggang einer Sparkasse im Rahmen des Bezirkliche Nahversorgungskonzeptes 2018?
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 2.
4.) Wie viele Kindertagesstätten sind zusätzlich zu den 3 Kindertagestätten (Festlegung im Bebauungsplan Rahlstedt 114/Farmsen-Berne 32) genehmigt worden?
Bezirksamt Wandsbek:
Im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplanes befinden sich bereits vier Kindertagesstätten.
5.) Wie viele Plätze wurden für die Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 im Bauantrag beantragt?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bauantrag beinhaltet ein Betreuungsangebot für bis zu 167 Kinder.
6.) Wie groß muss der Kinderspielplatz der Kindertageseinrichtung bei der beantragten Anzahl der Plätze sein und wurde hierzu eine Freiraumplanung zum Bauantrag vorgelegt?
Bezirksamt Wandsbek:
Üblicherweise beträgt die Freifläche pro Platz sechs Quadratmeter. In dem Verfahren wurde eine Freiraumplanung zum Nachweis hierfür eingereicht und die zuständige Fachdienststelle der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Familie, Abteilung für Familie und Kindertagesbetreuung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 HBauO beteiligt.
7.) Wurde die vorgelegte Freiraumplanung zum Bauantrag inzwischen geändert und wurde diese geänderte Freiraumplanung den Gremien der Bezirksversammlung vorgelegt?
Bezirksamt Wandsbek:
Es wurde keine geänderte Freiraumplanung eingereicht.
8.) Wurde die Anzahl der Plätze der Kindertagesstätte Scharbeutzer Straße 76 der Größe dem nun erstellten Kinderspielplatz angepasst bzw. reduziert?
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, die Planung eines etwaigen öffentlichen Kinderspielplatzes hat keinen Bezug zu dem hier angefragten Bauvorhaben.
9.) Wo befinden sich die weiteren Flächen für einen Kinderspielplatz, wenn die Anzahl der Plätze nicht reduziert wurden?
Bezirksamt Wandsbek:
Ein Kinderspielplatz ist nicht Teil des Prüfverfahrens der Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76. Siehe auch zu 8.
10.) Wo befinden sich die zusätzlichen Stellplätze für die Kindertageseinrichtung Scharbeutzer Straße 76 und wurden diese Stellplätze mit der zuständigen Fachbehörde im Rahmen des Bauantragsverfahren abgestimmt?
Bezirksamt Wandsbek:
Zuständig für die Festlegung bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze ist das Bezirksamt. Es sind notwendige Stellplätze geplant und genehmigt worden, die sich vor der Hausnummer Scharbeutzer Straße 98 befinden. Dies wurde in der Sitzung des Bauausschusses Wandsbek-Süd für die Regionalbereiche Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne, Rahlstedt und das Kerngebiet am 02.04.2020 vorgestellt. Zusätzliche Stellplätze im Sinne einer Kompensation gibt es nicht.
11.) Wie hat sich die Anzahl der Bevölkerung im statistischen Gebiet 74021 von 2010 bis 2020 geändert?
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Zahlen liegen dem Bezirksamt nicht vor. Sie können ggf. beim Statistischen Landesamt Nord erfragt werden.
keine Anlage/n
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