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Kinderschutz im sozialen Netzwerk fängt auf dem Spielpatz an Kleine Anfrage vom 15.02.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Gemäß Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention, haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Dies schließt ebenso das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung ein. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" QR-Codes für Spielplätze entwickelt. Diese QR-Codes kleben auf Rutschen, Schaukeln sowie Klettergerüsten und sollen dem Verbreiten von Kinderbildern im Internet entgegenwirken.

 

Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht. Als Erinnerung, für die Großeltern oder als Beitrag auf sozialen Netzwerken.

Die möglichen Folgen und die Reichweite eines im sozialen Netzwerk geteilten Fotos sind kaum jemandem bewusst. Über E-Stalking, dem Darknet, Cyber-Mobbing oder Pädokriminalität wird im Zusammenhang mit solchen vermeintlich harmlosen Fotos kaum nachgedacht.

 

Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch auf dem Spielplatz aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto knipsen automatisch erfasst werden. Über den QR-Code wird man dann auf eine Präventionswebsite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamts Wandsbek:

 

  1. Gibt es bereits Spielplätze in Wandsbek, die mit einem solchen QR-Code ausgestattet sind?

 

a) Falls nein, weshalb nicht?

 

  1. Ist seitens des Bezirksamts in Wandsbek geplant, QR Codes auf Spielplätzen aufzukleben?

 

a) Falls nein, weshalb nicht?

 

 

 

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