Kinder- und Jugendbeteiligung durch einen Beirat stärken! Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne, angemeldet von der SPD-Fraktion
Seit mehreren Jahren befassen sich Bezirksversammlung und Jugendhilfeausschuss intensiv mit der Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk. Trotz vieler Erfolge wurde eine flächendeckende Umsetzung bisher nicht erreicht, insbesondere auch, da die Landesgesetzgeber seit 2006 die Umsetzung des § 33 BezVG nicht mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet haben.
Die antragstellenden Fraktionen wollen mit der Errichtung eines Jugendbeirates ein weiteres Verfahren einführen, um die frühzeitige Beteiligung insbesondere von Jugendlichen an bezirklichen Planungen, die auf die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien gestaltend Einfluss nehmen, zu verbessern.
Dem Jugendbeirat sollen hierbei die gleichen institutionellen Rechte eingeräumt werden, die dem Bezirksseniorenbeirat zustehen.
Da es dem Bezirksverwaltungsgesetz und dem Jugendhilferecht an einschlägigen Ausführungsbestimmungen mangelt, wie sie z.B. das Hamburgische Seniorenmitwirkungsgesetz regelt, kann eine Implementierung eines Jugendbeirates z.B. über eine Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung erfolgen.
Die konkrete Umsetzung soll hierbei der neu zu konstituierenden Bezirksversammlung überlassen werden. Dies gilt u.a. für die Regeln zur Zusammensetzung, das Besetzungsverfahren und die Frage, in welchem Umfang Parteijugendorganisationen Berücksichtigung finden können.
Die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sollen hierbei Berücksichtigung finden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
enthält, soweit diese jeweils im Bezirk Wandsbek tätig sind und dort über eigene Strukturen verfügen.
Die Benennung eines Jugendbeirates erfolgt nicht vor der Neuwahl des Jugendhilfeausschusses Wandsbek.
keine Anlage/n
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