Kinder dürfen nicht zu Kollateralschäden der Pandemie werden! Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.04.2020 (Drs. 21-1381)
Aufgrund des umfangreichen Petitums erfolgt die Beantwortung der federführenden Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration direkt hinter den beschlossenen Ziffern:
Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, im Rahmen ihrer
Zuständigkeit sicherzustellen, dass
Auf Grundlage der Eckpunkte, auf die sich der Bund und die Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie verständigt haben, hat Hamburg am 8. Mai 2020 einen eigenen Stufenplan zurück zum Normalbetrieb vorgelegt (siehe hierzu https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13906974/2020-05-08-basfi-corona-kita-normalbetrieb/). Der Stufenplan wird nach der jeweiligen epidemiologischen Lage beschleunigt oder verlangsamt werden.
Eine besondere Regelung für Einzelkinder sieht der mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbarte Rahmen nicht vor und ist nach Auffassung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde in Anbetracht der bereits umgesetzten Öffnungsschritte nicht erforderlich.
Die weiterhin rückläufige Entwicklung des Infektionsgeschehens in Hamburg hat es zugelassen, bereits am 18. Juni 2020 den eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufnehmen zu können. Seither können alle Kinder, die Anspruch auf Betreuung nach dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz haben, in die Kita zurückkehren. Gegebenenfalls müssen die individuellen Betreuungszeiten flexibel angepasst werden. Dies erfolgt im Einvernehmen zwischen Eltern der betreuten Kinder und Kindertageseinrichtung.
Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat den Kitas empfohlen, bei der Gruppeneinteilung der Kinder möglichst alle Räume der Kita zu nutzen. Ziel ist es, die gesamte Fläche der Einrichtung auszunutzen und die Betreuung möglichst zu entzerren um Kontakte zu minimieren. So sollten z.B. auch Nebenräume wie der Mehrzweckraum, das Atelier oder der Bewegungsraum verstärkt genutzt werden. Darüber hinaus wird empfohlen, den Außenbereich der Kita verstärkt zu nutzen.
Grundsätzlich müssen Betreuungsräume über eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung verfügen, damit eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt werden kann. Ausschließlich in sehr speziellen Einzelfällen können temporäre Abweichungen auf Antrag genehmigt werden.
Die zuständige Behörde hat ein sehr großes Engagement vieler Menschen in ganz Hamburg wahrgenommen und nutzt deshalb diese Gelegenheit gern, Dank an die Aktiven in Wandsbek auszusprechen.
Die zuständige Behörde unterstützt das freiwillige Engagement im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf vielfache Weise:
Auf der zentralen Informationsplattform www.hamburg.de/corona wurde eine eigene FAQ-Seite zum Engagement eingerichtet, in der zahlreiche Informationen und Praxistipps für das freiwillige Engagement zusammengetragen und laufend aktualisiert werden. Zudem werden auf der Seite der Sozialbehörde unter www.hamburg.de/engagement Initiativen, Angebote und Anlaufstellen der Corona-Hilfe aufgelistet. Diese Übersicht umfasst über 40 Angebote und wird regelmäßig aktualisiert. Für weitere Vorschläge und Nachfragen steht das Funktionspostfach engagement@basfi.hamburg.de zur Verfügung. Auf der Seite des Forum Flüchtlingshilfe werden zudem Praxisbeispiele vorgestellt, wie Initiativen und Projekte ihre Arbeit an die aktuellen Bedingungen angepasst haben. Auch diese Beispiele werden fortlaufend erweitert.
Die Hamburger Freiwilligenagenturen, die teilweise durch die BASFI gefördert werden, haben unter www.freiwillig.hamburg/corona-hilfe eine zentrale Plattform eingerichtet, um kurzfristige Hilfen zu vermitteln. Dort werden sowohl die Angebote von Freiwilligen, die unterstützen wollen, als auch von Organisationen, die Unterstützung anbieten, gebündelt und Hilfesuchenden zugeordnet. Bis Mitte Mai 2020 hatten sich dort bereits über 1.600 Hamburgerinnen und Hamburger gemeldet, die andere unterstützen wollen.
Finanzielle Hilfe für Freiwilligenprojekte stellt die BASFI über die Mittel des Forum Flüchtlingshilfe bereit, die bereits zu Jahresbeginn im Sinne der Engagementstrategie für alle Projekte des freiwilligen Engagements geöffnet wurden. Dem Bezirk Wandsbek wurden in diesem Zusammenhang insgesamt 199.660 Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt über die bezirklichen Koordinatorinnen und Koordinatoren für das freiwillige Engagement in der Flüchtlingshilfe.
Darüber hinaus hat der Senat im Dezember 2019 die Hamburger Engagementstrategie (Drs. 21/19311) beschlossen, die umfangreiche Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Engagements in Hamburg enthält. Aktuelle Informationen und der Umsetzungsplan finden sich auf der Seite www.hamburg.de/engagementstrategie.
Die Spielplätze sind bereits seit dem 6. Mai 2020 wieder von 7 bis 20 Uhr geöffnet. Kinder unter sieben Jahren müssen beaufsichtigt werden. Für die Sorgeberechtigten, zur Betreuung berechtigten Personen und Jugendliche ab 14 Jahren gilt das Abstandsgebot, sofern sie nicht in derselben Wohnung leben. Auf den Spielplätzen werden Verhaltenshinweise ausgehängt.
Unter https://www.hamburg.de/familie-hamburg/13895096/spielplaetze-corona/ sind die aktuellen Regelungen nachzulesen.
Seit dem 13. Mai 2020 dürfen in Hamburg wieder Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in betreuten Kleingruppen mit höchstens 15 Kindern und Jugendlichen stattfinden, die nicht mit Kindern und Jugendlichen anderer Gruppen durchmischt werden. Die Träger haben die Arbeit in den Einrichtungen und Angebote entsprechend gestaltet und wieder aufgenommen. Seit dem 27. Mai 2020 dürfen auch junge Erwachsene die Angebote wieder nutzen.
Infolge der COVID-19 Pandemie stellt der Bund den Ländern nach Maßgabe einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019-2024 zusätzlich 500 Millionen Euro zur Verfügung, um insbesondere Schülerinnen und Schüler ohne Laptop oder Tablet auf Leihbasis mit entsprechenden mobilen Endgeräten für den Fernunterricht zu Hause auszustatten.
Hamburg erhält gemäß der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“ zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für den Fernunterricht zur Ausleihe an bedürftige Schülerinnen und Schüler und zur Förderung der Ausstattung der Schulen, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist, Zuweisungen i.H.v. 12,7895 Mio. Euro. Hamburg wird 10 % der Fördermittel bzw. rund 1,28 Mio. Euro als entsprechende Eigenmittel gegenüber dem Bund nachweisen.
Unterm Strich können die allgemeinen Schulen dank der Unterstützung des Bundes bis zu 18.000 zusätzliche Tablets und Laptops für die Schülerinnen und Schüler kaufen. Hamburg geht aber deutlich darüber hinaus. Insgesamt haben Hamburgs Schulen über 38.000 zusätzliche Tablets und Notebooks bestellt, davon rund 15.000 für Grundschulen, 10.000 für Gymnasien, 12.000 für Stadtteilschulen und 1.000 für Sonderschulen. Bestellt wurden dabei rund 13.000 Notebooks, 2.000 Tablets (jeweils Windows), 23.000 iPads und 150 MacBooks (jeweils iOS).
Darüber hinaus haben Hamburgs Schulen bereits rund 11.000 Tablets und Notebooks im Bestand, davon 3.000 aus den Digitalpaktmitteln schon 2019. Es wurden also insgesamt bereits über 41.000 digitale Endgeräte über den Digitalpakt bestellt.
Mit den dann knapp 50.000 Geräten verfügen Hamburgs Schulen über die beste Ausstattung aller Bundesländer. Diese Geräte sollen die Schulen jenen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen, die zu Hause über keine eigenen Geräte verfügen. So soll sichergestellt werden, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu Hause gut mithalten können. Die Laptops und Notebooks werden mit der nötigen einheitlichen Software ausgestattet und über die Schulen verliehen und gewartet.
Auch die Umsetzung der WLAN-Ausstattung in allen Klassenzimmern kommt gut voran: Alle Hamburger Schulen erhalten sukzessive ein flächendeckende WLAN-Ausstattung. An 79 Schulstandorten ist WLAN in allen Klassenzimmern bereits in Betrieb, an weiteren 63 wird es aktuell eingerichtet.
Die letzte Auswertung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF) hat bestätigt, dass Hamburg mit weitem Abstand zu allen anderen Bundesländern bereits die meisten Fördergelder im Rahmen des Digitalpakts Schule beantragt hat. Bereits Ende Dezember letzten Jahres entfielen auf das Bundesland Hamburg 79 Prozent aller bundesweit ausgegebenen Fördergelder für die Digitalausstattung an Schulen.
Die Behörde für Soziales, Familie und Integration, die Schulbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Finanzbehörde werden gebeten,
Die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Behörde hat die Bezirksämter aufgefordert, Mehrbedarfe darzulegen, die aufgrund der Änderungen im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Abschnitt Sozial- und Erziehungsdienst, entstehen. Die zur Deckung dieser Kosten benötigten Mittel werden den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wurde die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie der Familienförderung im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die zunehmende minderjährige Bevölkerung versorgen zu können. Dazu wurden die Rahmenzuweisungen Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit und die Rahmenzuweisung Förderung der Erziehung in der Familie Betriebsausgaben um insgesamt rund 1,7 Mio. Euro erhöht. Zudem wurden diese Rahmenzuweisungen um insgesamt weitere 455.000 Euro erhöht, um Mehrkosten durch Tarifsteigerungen auszugleichen.
Darüber hinaus stellt die Finanzbehörde den Bezirksämtern Mittel in Höhe von 800.000 Euro für zusätzliche Angebote während der Sommerferien 2020 zur Verfügung, um die geringeren Kapazitäten aufgrund der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungverordnung nach Möglichkeit auszugleichen und eine feriengerechte Angebotsgestaltung zu ermöglichen.
Die Mittagsangebote in den Schulen werden während des noch nicht vollständig wieder aufgenommenen Schulbetriebs aufrechterhalten. Auch durch die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. April 2020, die Fördervoraussetzungen des §°28 Absatz 6 SGB I weit auslegen zu dürfen (Bildung und Teilhabe (BuT), konnten die Voraussetzungen für flexibilisierte Varianten der Schulverpflegung konzipiert und angeboten werden. Abgepacktes Mittagessen zum Mitnehmen sowie die Möglichkeit, Essen zu liefern, ergänzen die ohnehin bestehenden Möglichkeiten, vorübergehend Lunchtüten anzubieten. Der Verein „Mittagsrakete“ hat seine Aktivitäten daher eingestellt (siehe www.mittagsrakete.de).
Ab dem 25. Mai 2020 bis zu den Sommerferien werden unter Einberechnung der Notbetreuung rund ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler an Grundschulen sowie ein gutes Drittel an weiterführenden Schulen wieder täglich die Schule besuchen. Viele von ihnen wollen wie früher auch ein Mittagessen einnehmen. Trotz der aktuell noch geringeren Teilnehmerzahlen sollen die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein wohlschmeckendes und hochwertiges Mittagessen bekommen.
Dazu hat die für Bildung zuständige Behörde ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund eineinhalb Millionen Euro aufgelegt:
Zum einen wurde eine Förderrichtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für Catering-Unternehmen an Hamburger Schulen aufgelegt. Diese ermöglicht auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für jedes Catering-Unternehmen, das in einem Vertragsverhältnis mit einer Hamburger Schule steht, in den letzten Wochen aufgrund des ausgesetzten regulären Schulbetriebes keine oder nur sehr geringe Mengen an Mittagessen ausliefern konnte und das auch aktuell Schulen mit Essen beliefert. 46 Anträge von Cateringunternehmen auf diese Unterstützung sind bereits eingegangen und 36 Anträge wurden beschieden und ausgezahlt (Stand Ende Mai 2020).
Darüber hinaus können Caterer ab sofort bis zum 23. Juni 2020 einen Tageszuschuss von 50 Euro zzgl. MwSt. für jeden Schultag erhalten, an dem an einer Schule weniger als 60 Essen ausgegeben werden. Steigt die Teilnehmerzahl auf mehr als 60 ausgelieferte Essen pro Standort, entfällt der Zuschuss. Beliefert ein Catering-Unternehmen mehrere Schulen mit einer jeweils geringen Zahl von Mittagessen, so erhöht sich der Tageszuschuss entsprechend der Zahl der Schulen.
Teil des Programmes ist auch, dass Schülerinnen und Schüler, die im BuT-Leistungsbezug sind, sich ihr Essen an der Schule abholen können, wenn sie nicht an der Notbetreuung oder am Präsenzunterricht teilnehmen.
Im Zuge des ab dem 18. Juni 2020 geltenden eingeschränkten Regelbetriebs werden auch viele sehr junge Kinder nach einer mehrwöchigen Pause zurück in die Kitas kommen und in der ersten Zeit besondere Zuwendung und Aufmerksamkeit benötigen. Um einen möglichst guten Übergang in den Regelbetrieb zu gewährleisten, kann die Eingewöhnung neuer und Wieder-Eingewöhnung bereits betreuter Krippenkinder gegebenenfalls zeitlich gestaffelt erfolgen. Auch hier ist es zulässig, dass Kitas in Abstimmung mit den Sorgeberechtigten flexible Lösungen entwickeln. Ein zusätzlicher Ressourcenbedarf ist daraus nicht ableitbar.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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