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Kinder dürfen nicht zu Kollateralschäden der Pandemie werden! Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Die weltweite Corona-Krise hat neben den gesundheitlichen und den ökonomischen Auswirkungen gleichzeitig einen großen Einfluss auf das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben. Durch das auch in der Freien und Hansestadt Hamburg geltende Kontaktverbot und weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde eine weitere Ausbreitung des Virus nach dem momentanen Erkenntnisstand erfolgreich verlangsamt.

 

Neben den Fortschritten bei der Bekämpfung des Virus muss nun auch verstärkt auf die massiven Auswirkungen der Einschränkungen auf das soziale Gefüge der Stadt geachtet werden. Ein besonderer Fokus muss dabei die soziale Lage und Bedürfnisse der Familien und Kinder gelegt werden. Hierbei sind insbesondere die Härten für Alleinerziehende in den Blick zu nehmen.

 

Die bis jetzt geltenden Regeln wurden stets aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht und müssen nun ausdifferenziert werden. Denn die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie werden nicht nur die nächsten Wochen eine zentrale gesellschaftliche Thematik sein, sondern voraussichtlich über einen deutlich längeren Zeitraum. Dabei gilt es, am Wohl der Kinder Maß zu nehmen. Das ist nicht nur eine gesellschaftliche und moralische Notwendigkeit, sondern auch eine in den Kinderrechten und dem Grundgesetz verankerte rechtliche Verpflichtung. So haben nach einer Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. die aktuellen Einschränkungen einen großen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen. Neben der generellen physische Distanzierung ist der Verlust der Möglichkeiten an den Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien und im Speziellen für Kinder- und Jugendlichen teilzunehmen, eine große Belastung.

 

Entsprechend sind jetzt Strategien notwendig, um die physische und psychische Belastung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern zu senken. Mit der zunehmenden Dauer der Maßnahmen steigt die Belastung der Familien überproportional an.

 

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass kleinere Kinder, z. B. laut einer isländischen Studie (New England Journal of Medicine, DOI: 10.1056/NEJMoa2006100), möglicherweise kaum zum Infektionsgeschehen beitragen und sich seltener infizieren, als Erwachsene. Dies sollte auch in Hamburg weiter untersucht werden.

 

Eine Öffnung von Sportflächen, ohne zeitgleich oder sogar vorher Spielflächen nutzbar zu machen, ist nicht vermittelbar. Das Land Berlin hat sich inzwischen auf eine Öffnung der Spielplätze verständigt. In vielen Grünanlagen der Stadt ist zudem zu beobachten, dass Kindern neben den Spielplätzen spielen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss möge in Vertretung der Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Die zuständigen Fachbehörden  und die Verwaltung werden gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass

 

  1. neben den umfangreichen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auch die Auswirkungen auf Familien, Kinder und Jugendliche und insbesondere Alleinerziehende verstärkt in den Fokus genommen werden und solche Einschränkungen, die nicht zwingend aus Gründen des Infektionsschutzes geboten sind, schnellstmöglich zurückgenommen werden.
  2. Die besondere Situation eines verdichteten Stadtstaates muss eine weitergehende Berücksichtigung in den Absprachen zwischen den Landesregierungen und der Bundesregierung finden, ggf. durch eigenständige Regelungen im hamburgischen Landesrecht.
  3. Die Bezirksversammlung Wandsbek begrüßt ausdrücklich die Öffnung der Notbetreuung in Kindergärten und Schulen für Alleinerziehende. Insbesondere Einzelkinder sind in dieser Situation von sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen isoliert und es fehlt ihnen an kindlicher Interaktion. Daher ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen auf Einzelkinder ausgeweitet werden kann.
  4. Kleine Gruppen und die Achtung der notwendigen Schutzmaßnahmen erfordern zusätzliche räumliche Kapazitäten. Es ist zu prüfen, inwiefern leer stehende Tagungsräume o.ä. ggf. für die Betreuung von Kindern umgenutzt werden können, soweit Bedarf besteht.
  5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger der Jugendhilfe und ehrenamtlich Aktive setzen sich - trotz geschlossener Einrichtungen - mit großem Engagement und Kreativität weiter für die Interessen von Kindern- und Jugendlichen und ihre Stadtteile ein, hierfür bedanken sich die Mitglieder der Bezirksversammlung.
  6. Die Verantwortlichen sind dazu aufgerufen, insbesondere ehrenamtlich organisierte Projekte der Corona-Hilfe weiterhin und jeweils bestmöglich durch Beratung, Unterstützung und auch finanzielle Förderung zu unterstützen.
  7. Senat und Bürgerschaft werden gebeten, die Nutzung der Spielplätze – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln – schnellstmöglich wieder zu ermöglichen. Gerade Kindertageseinrichtungen ohne eigene Außenanlagen müssen die Spielplätze zügig wieder nutzen können.
  8. Zu prüfen ist weiterhin, in welchem Umfang Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit geöffnet werden können, dies gilt insbesondere für Angebote auf den Außenflächen.
  9. Der Senat wird gebeten, zu überprüfen, ob die Extra-Hilfsgelder für bedürftige Schülerinnen und Schüler des Bundes aus dem "Sofortausstattungsprogramm" zum Erwerb von bildungsrelevanter Hardware, z.B. mit Hilfe der im Einzelplan 9.2 vorhandenen Mittel gesteigert werden können. 

 

Die Behörde für Soziales, Familie und Integration, die Schulbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Finanzbehörde werden gebeten,

 

  1. aus dem Einzelplan 9.2. den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Wandsbek (über die RZ OKJA) zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens  € 100.000 zur Verfügung zu stellen. Die Ferienmittel sind im bisherigen Umfang bereits zugewendet, es besteht aber der dringende Bedarf, die im großen Umfang ausfallenden Freizeit- und Erholungsangebote für Kinder- und Jugendliche zu kompensieren
  2. sicherzustellen, dass im Laufe des Jahres 2020 der Mittelbedarf der Bezirke in den Rahmenzuweisungen der Jugendarbeit, der sich insbesondere auch aus Tarifsteigerungen ergibt, gedeckt wird. Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass Aufwendungen der Bezirke für Personalkosten der vergangenen Jahre noch nicht vollständig ausgeglichen sind. Hierunter leidet die Handlungsfähigkeit der freien Träger, auf welche es zur Zeit in besonderer Weise ankommt.
  3. die städtischen und ehrenamtlichen Mittagsangebote für die Kinder- und Jugendlichen aufrechtzuerhalten und wenn nötig, diese strukturell zu bündeln. Neben den bereits geplanten Angeboten durch die Kita-Träger, muss auch die Schulbehörde diese Angebote (weiterhin) unterstützen und ergänzen, z.B. auch das Angebot des Trägers “Mittagsrakete”.
  4. Wochenlange Schließungen der Kindertagesstätten führen dazu, dass der Wiedereinstieg in den KiTa-Alltag für Kinder eine große emotionale Herausforderung darstellen kann. Viele Kinder, insbesondere Krippenkinder, werden voraussichtlich einen nahezu kompletten Neustart erleben. Daher müssen zusätzliche Eingewöhnungszeiten in Kindertagesstätten eingeplant und die notwendigen Ressourcen hierfür bereitgestellt werden.
  5. Die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten, Sportflächen, Spielplätzen und außerschulischen Angeboten für Kinder und Jugendlichen führen zunehmend dazu, dass Kinder ihrem natürlichen Bewegungs- und Erforschungsdrang nicht nachgehen können. Langfristige gesundheitliche Folgen sind zu befürchten. Um Kindern unter freiem Himmel genügend Raum zur Bewegung und zum Spielen zu geben, ist zu prüfen, ob und welche Straßen in dicht besiedelten Stadtteilen temporär an Sonn- und Feiertagen zum Spielen und für den allgemeinen Fußverkehr gesperrt werden können. Hierüber ist den Regionalausschüssen zu berichten.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten,

 

  1. sicherzustellen, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die institutionell oder durch Projektförderungen des Bezirks finanziert werden, im bisherigen Umfang weiterfinanziert werden.
  2. Eine Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) oder analoger Regelungen, soll für diese Einrichtungen subsidiär zur Regelfinanzierung Anwendung finden.
  3. Angebotsausfälle, für die staatliche Zwangsmaßnahmen ursächlich sind (z. B. bei den Öffnungszeiten) sind im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zu Gunsten der Träger zu berücksichtigen.

 

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