Kinder dürfen nicht zu Kollateralschäden der Pandemie werden! Antrag der Fraktionen von SPD und Grüne
Die weltweite Corona-Krise hat neben den gesundheitlichen und den ökonomischen Auswirkungen gleichzeitig einen großen Einfluss auf das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben. Durch das auch in der Freien und Hansestadt Hamburg geltende Kontaktverbot und weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde eine weitere Ausbreitung des Virus nach dem momentanen Erkenntnisstand erfolgreich verlangsamt.
Neben den Fortschritten bei der Bekämpfung des Virus muss nun auch verstärkt auf die massiven Auswirkungen der Einschränkungen auf das soziale Gefüge der Stadt geachtet werden. Ein besonderer Fokus muss dabei die soziale Lage und Bedürfnisse der Familien und Kinder gelegt werden. Hierbei sind insbesondere die Härten für Alleinerziehende in den Blick zu nehmen.
Die bis jetzt geltenden Regeln wurden stets aus der Perspektive der Erwachsenen gedacht und müssen nun ausdifferenziert werden. Denn die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie werden nicht nur die nächsten Wochen eine zentrale gesellschaftliche Thematik sein, sondern voraussichtlich über einen deutlich längeren Zeitraum. Dabei gilt es, am Wohl der Kinder Maß zu nehmen. Das ist nicht nur eine gesellschaftliche und moralische Notwendigkeit, sondern auch eine in den Kinderrechten und dem Grundgesetz verankerte rechtliche Verpflichtung. So haben nach einer Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. die aktuellen Einschränkungen einen großen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen. Neben der generellen physische Distanzierung ist der Verlust der Möglichkeiten an den Beratungs- und Hilfsangeboten für Familien und im Speziellen für Kinder- und Jugendlichen teilzunehmen, eine große Belastung.
Entsprechend sind jetzt Strategien notwendig, um die physische und psychische Belastung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern zu senken. Mit der zunehmenden Dauer der Maßnahmen steigt die Belastung der Familien überproportional an.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass kleinere Kinder, z. B. laut einer isländischen Studie (New England Journal of Medicine, DOI: 10.1056/NEJMoa2006100), möglicherweise kaum zum Infektionsgeschehen beitragen und sich seltener infizieren, als Erwachsene. Dies sollte auch in Hamburg weiter untersucht werden.
Eine Öffnung von Sportflächen, ohne zeitgleich oder sogar vorher Spielflächen nutzbar zu machen, ist nicht vermittelbar. Das Land Berlin hat sich inzwischen auf eine Öffnung der Spielplätze verständigt. In vielen Grünanlagen der Stadt ist zudem zu beobachten, dass Kindern neben den Spielplätzen spielen.
Der Hauptausschuss möge in Vertretung der Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass
Die Behörde für Soziales, Familie und Integration, die Schulbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Finanzbehörde werden gebeten,
Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten,
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