21-1840.2

Kfz-Stellplätze im Wendehammer am Tegelsbarg und der Ruscheweyhstraße kennzeichnen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

-          Der Regionalausschusses Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-1840 in seiner Sitzung am 26.08.2020 und fasste untenstehenden Beschluss einstimmig.

 

Die meisten Seitenstraßen des Tegelsbargs und der Ruscheweyhstraße in Hummelsbüttel sind Sackgassen mit einem Wendehammer (Heidkamp, Leuteritzweg, Neukamp, Kiesselbachweg, Högenkamp, Landahlweg, Lüttmoorkamp, Johannes-Büll-Weg, Raapeweg, Christian-Koch-Weg, Poggenkamp, Liepmannweg, Grönkamp, Reinckeweg). Aufgrund eines allgemeinen Parkdrucks am Tegelsbarg und der Ruscheweyhstraße wird seit dem Bau dieser Wohnsiedlung Ende der 70er Jahren in diesen großzügigen Wendehämmern mit Kfz geparkt. Für Anwohner und Anlieger hat es sich zur Gewohnheit entwickelt, mit entsprechenden Abständen und Freiräumen für dort wendende Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr), das eigene Kfz abzustellen. Es gibt dort keine Stellplatzmarkierungen.

 

Nachdem Fahrzeuge der Müllabfuhr in einigen dieser Straßen kürzlich offensichtlich Probleme beim Rangieren hatten, hat die benachrichtigte Polizei vom Polizeikommissariat 35 (PK 35) vor Ort gehandelt und Ordnungswidrigkeiten beim Parkverhalten geahndet. Die Stadtreinigung Hamburg hat darüber hinaus betroffene Kfz-Halter mit einem Informationsflyer über die Situation informiert.

 

Diese geänderte Situation ist zum Ärgernis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geworden. Ein Kfz-Abstellverhalten, das über vierzig Jahre unproblematisch war, soll plötzlich nicht mehr in Ordnung sein.

 

Tatsächlich darf die Fläche eines Wendehammers unter Umständen mit Kfz beparkt werden, wenn das Kfz am rechten Fahrbahnrand steht. Hieraus hat sich in der gültigen Rechtsprechung das Gebot des Parallelparkens herausgebildet. Dieser Umstand ist vielen Fahrzeughaltern jedoch nicht geläufig. Außerdem würde dies zu einer erheblichen Reduzierung der nutzbaren Parkplätze führen.

 

Um die legale Stellplatzsituation vor Ort für alle nachvollziehbar zu machen, sollte daher durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet werden, wo Kfz im Wendehammer parken dürfen. Allerdings sollte hierbei berücksichtigt werden, dass dies nicht zu einer ineffizienten Flächenausnutzung des vorhandenen öffentlichen Raums führt. Daher sollten u.a. zum Fahrbahnrand senkrecht liegende Parkstände angeordnet werden. Insgesamt sollte eine neue, durch Markierungen festgelegte, Parkraumsituation in den Wendehämmern geschaffen werden, die eine maximale Anzahl an Kfz-Parkständen ermöglicht, ohne die erforderlichen Rangiermöglichkeiten einzuschränken.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, nach Rücksprache mit dem PK 35 in den o.g. Straßen und Wendehämmern mögliche Kfz-Stellplätze zu identifizieren und durch Fahrbahnmarkierungen zu kennzeichnen. Die Parkstände sind so anzuordnen, dass eine maximale Anzahl an Kfz-Parkplätzen auf der vorhandenen Fläche entsteht (z.B. durch Senkrechtparken).