21-7359

Keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Integrationsbeirat Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 06.07.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.4

Sachverhalt

 

Der Integrationsbeirat greift nach den Regelungen seiner Geschäftsordnung aktuelle Themen der Integration auf und wirkt als Multiplikator umsetzungsorientiert in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Dabei tragen die Mitglieder auch in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen aktiv zur Integrationsförderung bei. Die Bezirksamtsleitung und der Beirat sollen konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Offenheit und gegenseitige Information sind dabei unabdingbar. Mitglieder können von der Bezirksamtsleitung abberufen werden, wenn sie die mit ihrem Mandat verbundenen Pflichten grob verletzen.

 

Der Vorstand des Integrationsbeirat Wandsbek hat den Bezirksamtsleiter gebeten, die Abberufung seines Mitglieds Dietmar Wagner zu prüfen, der auf Vorschlag der AfD-Fraktion dem Integrationsbeirat angehört.

 

Wagner hatte sich in einem Flyer an die Nachbarschaft von der geplanten Unterkunft in der Am Luisenhof/ Tegelweg gewandt und hierbei verschiedene Annahmen verbreitet, welche sich nicht im Ansatz mit den Plänen der Verwaltung decken und von Anwohnerinnen und Anwohnern als gezielte Hetze gegen Geflüchtete wahrgenommen werden. So behauptete der AfD-Flyer, direkt “neben dem Molly (würde) eine feste Unterkunft für 304 zumeist junge Männer geschaffen”, Laut Wagner sei ein “überwiegender Teil der Zuwanderer (...) arabischen, vorderasiatischen oder afrikanischen Ursprungs”, unter den Flüchtlingen seien zudem “kaum Ukrainer”, “wenige Frauen, fast nur Männer”. Es erfolge zudem “eine Abwertung von Grundstücken der Mieter- Wohnungsbaugenossenschaft Farmsen”.

 

Die genannten Zitate sind reine Annahmen der AfD, die offenkundig nur dazu dienen sollen, Ressentiments gegen Geflüchtete zu schüren und beruhen gerade nicht auf konkreten Planungen der zuständigen Fachbehörde. Die genannten Grundstücke sind auch mitnichten von einer Abwertung betroffen. Bei der genannten Genossenschaft handelt es sich zudem um eine bestands(er)haltende Genossenschaft, die einen Verkauf der Grundstücke, die zudem tatsächlich im Eigentum der FHH stehen und ihr im Wege des Erbbaurechts zugeordnet sind/werden, nicht beabsichtigt.

 

Obwohl der AfD bekannt ist, dass die Unterkünfte jeweils nur befristet genehmigungsfähig sind, behauptet sie zudem, wenn auch als Frage verklausuliert, dass eine Nutzung auf Dauer geplant sei. Tatsächlich hat die zuständige Fachbehörde auf Wunsch des Bezirks ausdrücklich zugesagt, die Fläche nach Beendigung der Nutzung wiederherzustellen.

 

Wagner ist bereits im letzten Wahlkampf durch Wahlkampfslogans aufgefallen, welche sich gezielt gegen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge richteten, eine besonders volatile Gruppe, die durch zwingendes Landes-, Bundes und EU-Recht sowie internationale Konventionen (u.a. den Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Kinderrechtskonvention, Genfer Flüchtlingskonvention, EU-Grundrechtecharta, EU-Aufnahmerichtlinie) besonders geschützt wird.

 

Zu dem Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Integrationsbeirates teilte Wagner mit, der Flyer sei nicht von ihm, sondern von “seinem Büro” erstellt worden, es sei “auch ein falsches Foto verwendet worden”, machte sich aber im Verlauf die zitierten falschen Aussagen zu eigen.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung schließt sich der Auffassung von Mitgliedern des Integrationsbeirats an, wonach sein Mitglied Dietmar Wagner nicht geeignet ist, die Aufgaben und Ziele des Beirats glaubwürdig nach außen zu vertreten;
  2. Die Bezirksversammlung bittet den Bezirksamtsleiter, Herrn Dietmar Wagner aus dem Integrationsbeirat abzuberufen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine Anlage/n    

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.