20-4463

Keine "First Flights" von Airbus-Flugzeugen mit ausgefahrener Ram Air Turbine über Hamburg-Wandsbek Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Lärm- und Abgasemissionen machen nachweislich krank und verursachen kaum absehbare Kosten im Gesundheitswesen. Einen nicht unerheblichen Anteil an diesen Emissionen hat in der Freien und Hansestadt Hamburg – neben dem Straßen- und Schifffahrtsverkehr – der Luftverkehr. Hier ist der Bezirk Hamburg-Wandsbek in besonderem Maße vom „Hamburg Airport - Helmut Schmidt“ als auch durch Überflüge von und zu „Airbus Operations“ in Hamburg-Finkenwerder betroffen. Während der Flughafen unter ständiger Beobachtung steht, hat sich Airbus bislang jeglicher Reglementierung entziehen dürfen. Neben regelmäßigen Flügen der Airbus A300-600ST-Flotte („Beluga“) für den Transport von Flugzeugkomponenten, kommt es zu jährlich 400 bis 600 Test- und Abnahmeflügen („First Flights“) über Hamburger Gebiet – ein Großteil davon über Hamburg-Wandsbek. Da Airbus die Zahl der Auslieferungen erhöhen will, wird die Zahl der Testflüge ab 2019 auf voraussichtlich über 700 pro Jahr ansteigen. Bei den „First Flights“ werden alle Systeme und Notfunktionen der Flugzeuge während des Fluges getestet. Neben den triebwerksbedingten Lärm- und Abgasemissionen kommt vor allem der durch die Ram Air Turbine (RAT = eine spezielle Staudruckturbine, die als Notgenerator fungiert) erzeugte Lärm zum Tragen. Airbus musste zum Schallpegel für Flugzeuge mit ausgefahrener RAT bislang keine Angaben machen. Fluglärmmessungen in Berlin haben jedoch gezeigt, dass bereits Regional Jets mit ausgefahrener RAT bei einer Flughöhe von rund 500 Metern einen Maximalpegel von 85 dB(A) erreichen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek fordert die zuständige Fachbehörde auf, zum Schutz der Gesundheit aller betroffenen Bürger*innen in Hamburg-Wandsbek, Überflüge von Airbus-Flugzeugen mit ausgefahrener Ram Air Turbine (RAT) in Betriebsrichtung 23 (unter anderem über die Walddörfer, Sasel, Poppenbüttel und Wellingsbüttel) nur noch in begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen. Alle Ausnahmefälle sind mit Begründung zu dokumentieren. Hierzu ist quartalsweise ein Bericht ins Internet auf den Seiten der Fluglärmschutzbeauftragten zu stellen. In allen anderen Fällen sollen Flüge mit ausgefahrener RAT nur noch über weniger dicht besiedeltem Gebiet durchgeführt werden.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n