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Kein Überschwemmungsgebiet Berner Au – Regenwassersystem in Sasel instand setzen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

In Hamburg sind zehn Überschwemmungsgebiete (ÜSG) vorläufig gesichert. Sie sollen durch Rechtsverordnungen festgesetzt werden. Dies geschieht durch einen Beschluss des Senats. Die eigentliche Festsetzung als ÜSG soll im Herbst 2017 erfolgen.

Das ÜSG Berner Au ist von der Umweltbehörde als Risikogebiet definiert, bei dem es zu signifikanten Überschwemmungen mit Risiken für Leib und Leben, sowie großen Sachschäden kommt, insbesondere bei 100-jährigen Ereignissen (HQ100), aber auch bei sog. 10-jährigen (HQ10) Regenereignissen.

Das Regenwasser im gesamten Einzugsgebiet der Berner Au wird gefasst und auf unterschiedliche Art und Weise der Berner Au zugeführt. Die Hamburger Stadtentwässerung sammelt das Regenwasser von öffentlichen und privaten Flächen in Sielen. Diese werden dann über Vorflutgräben (50 Einleitungen) oder direkt (30 Einleitungen) der Berner Au zugeführt. Andere versiegelte Flächen, Wohngrundstücke und Straßen, werden durch ein weit verzweigtes Grabensystem entwässert. Das Wasser wird ebenfalls der Berner Au zugeführt. Der Abfluss des Regenwassers in die Berner Au wurde und wird durch die Entwicklung des Siedlungsraumes Walddörfer stetig weiter beschleunigt.

Die Berechnungen des LSBG zeigen auf, dass die Berner Au mit ihren 4 Hochwasserrückhaltebecken (HRB) für die prognostizierten Wassermengen eines HQ100 und eines HQ10 im heutigen Zustand nicht mehr ausreichend aufnahmefähig ist.

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Neuberechnung des ÜSG Berner Au am 16.12.2015 wurde, wie dort vereinbart, am 01.06.2016 und am 26.01.2017 ein sogenannter Runder Tisch mit Teilnehmern der Bürgerinitiative „Kein Überschwemmungsgebiet Berner Au“, Vertretern der LSBG, der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und der Wasserbehörde Wandsbek durchgeführt. Die Vertreter der Bürgerinitiative haben mittels einer Präsentation einen Maßnahmenplan zur Verminderung von Überschwemmungsereignissen entwickelt (siehe Link: http://bernerau.de/data/documents/retention-bernerau-karte-3-V3.pdf). Dieser sieht Ergänzungen zur Regenwasserführung u.a. mit Vorschlägen zur Retention (Wasserrückhaltung), zur Verstetigung des Abflusses und Maßnahmen zur Vermeidung von Überflutungen vor. Dazu sollte die Priorität zunächst auf Maßnahmen am Oberlauf gelegt werden. Diese schützen alle Anlieger und haben die größte Wirkung zur Verbesserung der Gewässerqualität. Die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen der Bürgerinitiative  sollten erst in einem weiteren Schritt untersucht werden, wenn der Ausbau der HRB Sasel und Blakshörn erreicht sind.

Leider ist bisher trotz des Runden Tisches und der sehr detailliert ausgearbeiteten Vorschläge und Maßnahmen der Bürgerinitiative Berner Au seitens des LSBG und der BUE nichts geschehen. Da eine 2D-Modellierung der Berner Au zur Prognostizierung von HG100- und HG10-Ereignissen vorhanden ist, könnten die Auswirkungen und der Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem überschaubaren zeitlichen und personellen Aufwand überprüft werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die durch die Ausweisung der ÜSG hervorgerufenen Nachteile für die Anwohner möglichst aufzuheben.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, dass die durch Ausweisung der Überschwemmungsgebiete (ÜSG) hervorgerufenen Nachteile der Anlieger durch geeignete Maßnahmen zur weitest gehenden Verkleinerung der Überschwemmungsfläche aufgehoben werden sollen.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden aufgefordert, für das ÜSG Berner Au die folgenden Maßnahmen in Hinblick auf die jeweiligen Kosten und die jeweiligen Auswirkungen für die verschiedenen Regenereignisse (HQ100, HQ10) zu prüfen und dafür die vorhandene 2D-Modellierung zu nutzen (Flächenbezeichnungen siehe Karte unter Link:  http://bernerau.de/data/documents/retention-bernerau-karte-3-V3.pdf ):

 

  1. Erweiterung der Rückhalteflächen (RF) am Rückhaltebecken Sasel, wie von der Bürgerinitiative Berner Au detailliert ausgearbeitet. Dies betrifft die RF Hochholtswisch (A = 19.225m²), die RF HRB Sasel (A = 9.698 m²) und die RF HRB Sasel Süd (A = 25.325 m²).
  2. Zusätzliche Erweiterungsflächen am Rückhaltebecken Sasel als Ausgleich für zusätzliche Versiegelungen (RF-E), wie von der Bürgerinitiative Berner Au detailliert ausgearbeitet. Dies betrifft das RF-E 1 HRB Sasel (A = 33.200 m²) und das RF-E 2 HRB Sasel (A = 29.950).
  3. Erweiterung und Ausbau der Rückhalteflächen und Aufhöhungsflächen (AF) am Rückhaltebecken Blakshörn, wie von der Bürgerinitiative Berner Au detailliert ausgearbeitet. Dies betrifft die RF Blockhorn (A = 15.100 m²), die RF Blakshörn (A = 26.500 m²), die AF Blockhorn (A = 3.500m²) und die AF Blakshörn (A = 4.055 m²).

 

  1. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind dem zuständigen Ausschuss bis zum 30. November 2017 vorzulegen.

 

Anhänge

Keine Anlagen