21-4810

Kahlschlag im Wald "Am Pfeilshof" Eingabe

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.05.2022
05.04.2022
21.02.2022
Ö 5.6
Sachverhalt

 

Folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle vor:

 

Sind die Vorgaben des Landschaftsprogrammes Hamburg, konkretisiert durch das Artenschutzprogramm (und diese im Detail durch die Biotopkartierung) für das Handeln der Verwaltung nach Ihrer Kenntnis verbindliche Vorgaben? Diese Frage stellt sich im Falle des Kahlschlages einer Fläche im Wäldchen Farmsener Weg/Waldingstraße.

Im Artenschutzprogramm („8b Nadelwälder und waldartige Parks und auf Friedhöfen“) heißt es u.a. als Zielvorgabe: Pflege und Entwicklung naturnaher Laubwälder durch naturnahe Waldbewirtschaftung….  Unterbau ohne Kahlschlag. Liegen Ihnen Informationen darüber vor, warum und mit welcher Berechtigung davon abgewichen wurde? Wie sehen Sie den vollzogenen Kahlschlag vor dem Hintergrund, dass in Hamburg allenthalben nach Standorten für Bäume gesucht wird?

 

Aus einer Nachfrage an die BUKEA ergab sich, dass bisher im Wald „Am Pfeilshof“ außer einem  Teich  kein geschützter Biotop nach § 30 festgesetzt ist. Die Auswertung der in 2020 erfolgten Biotopkartierung sei allerdings noch nicht abgeschlossen.  Da der höherrangige Biotopschutz somit entfällt, bleibt die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz als  allgemeines „Sicherungsnetz“. Inwieweit ist diese abgearbeitet worden?  Hierbei sind ja auch die Waldfunktionen zu betrachten. Ob es sich nun um Wald im Park oder Wald im Forst handelt spielt für die Ökologie keine Rolle. Die Einordnung als „Unterhaltungsmaßnahme“ legt die Vermutung nahe, dass man den Kahlschlag nicht als Eingriff betrachtet. Wie ist das mit der klaren Formulierung zur Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz vereinbar?

 

Das bei den Baumfällungen anfallende Holz wurde zerschreddert und nach Angaben der Verwaltung abgefahren und durch neu angefahrenes Schreddergut ersetzt. Da der pilzliche Erreger der Erlenkrankheit über Holz, Wurzeln, Boden und Wasser verbreitet werden kann, ist zu befürchten, dass durch die Maßnahme infektiöses Material (auch über Anhaftung an Reifen und Stiefel) weit verschleppt worden ist. Entspricht das Ihren Erwartungen an verantwortungsvolles Verwaltungshandeln? Durch das Schreddern ergab sich ein hoher Dieselölverbrauch mit entsprechenden Umweltbelastungen. Ist das im Verhältnis zum ökologischen Nutzen der Maßnahme nach Ihrer Ansicht verantwortbar? Für eine natürliche Entwicklung der Vegetation stellt eine dicke Schicht von Schreddergut ein Hindernis dar. Es ist zu erwarten, dass Nitrophyten (wie Brennnesseln) durch die relativ rasche Nährstoff-Freisetzung gefördert werden. Ist das nach Ihrer Ansicht mit den Zielen des Artenschutzprogramms zu vereinbaren?

 

Das Vorkommen der Armenischen Brombeere (Rubus armeniacus) wurde im Vortrag der Verwaltung vor dem KUV-Ausschuss bildlich vorgestellt. In welcher Ausdehnung sie wo vorkam, wurde nicht genauer ausgeführt. (Die Biotopkartierung erwähnt diese Art nicht.) Ein wesentlicher Teil der beabsichtigten künftigen Maßnahmen soll ihrer Vernichtung gelten. Nach allen Erfahrungen ist das ein außerordentlich mühsamer Prozess. Durch Überschirmen mit schattenden Gehölzen wäre sie aber in ihrer Vitalität zu schwächen. Eine Wiederaufwaldung wurde von der vortragenden Mitarbeiterin des Bezirksamtes abgelehnt, da wegen der Hochspannungsleitung die Bäume immer wieder gestutzt werden müssten. Allerdings ist mir unbekannt, dass dies bisher jemals geschehen ist und auch in den Luftbildern im Internet ist es nicht zu erkennen. Zudem wäre auch ein viel längerer Waldstreifen unter der Leitung Richtung Westen betroffen, wo z.T. hohe Kiefern stehen. Völlig unbedenklich wäre eine Aufwaldung für den größten Teil der Fläche, der nicht unter der Freileitung liegt. Außerdem gibt es mit Feldahorn, Hainbuche, Vogelkirsche, Wildapfel und Traubenkirsche Baumarten mit geringerem Höhenwuchs. Angesichts der sich häufenden Baumverluste ist die Erhaltung bestehender Waldflächen dringlich. Wenn eine Aufwertung angedacht ist, dann sicher durch einen artenreichen Laubmischwald. Zu wenig bedacht ist auch die Beunruhigung durch Querbeetspazierer mit und ohne Hund und allerlei Picknickfreunde. Dies würde bei der geplanten Blumenwiese nicht zu verhindern sein. Zudem: Wasser zieht Menschen an. Man kann ja an vielen Stellen  - z.B. an dem Waldteich nahe Am Pfeilshof - die Zertrampelung sehen. Eine Wiederbewaldung ist der beste Schutz.

 

Am Rande des Vortrages der Verwaltung wurde erwähnt, dass man die in 2021 öffentlich diskutierte Überlastung des Wellingsbüttler Grenzgrabens durch die Anlage eines Feuchtgebietes vermindern könne. Das wäre allerdings eine ganz andere Zielvorgabe, die mit dem Arbeitstitel  „Unterhaltungsmaßnahme“ gar nichts mehr zu tun haben würde. Wenn wasserwirtschaftliche Probleme, die aus der zunehmenden Versiegelung folgen, zu lösen sind, muss dies in einem klar geordneten Verfahren erfolgen, das alle Aspekte berücksichtigt. So bedarf eine effektive Wasserrückhaltung einer Staureserve, so dass der Wasserstand nicht beliebig hoch gehalten werden kann. Negative Folgen für den Wald müssten auf jeden Fall ausgeschlossen werden können. Die Einordnung des Kahlschlages als „Unterhaltungsmaßnahme“ mag zwar ein rascheres Verwaltungshandeln ermöglichen, ist jedoch eine falsche Etikettierung. Es handelt sich ja keineswegs um ständig wiederkehrende Arbeiten zur Erhaltung eines geplanten Zustandes, der nach dem APRO nun hier einmal Wald sein soll, sondern um eine grundlegende Veränderung.

 

Wo liegen die Ursachen der hinterfragten Fehlleistungen?

Wenn man Wiederholungen solcher Fehlleistungen vermeiden will, müssen die Ursachen ermittelt werden. Es sollte z.B.  dringend geklärt werden, wie dem Naturschutz im Bezirksamt mehr Gewicht gegeben werden kann.  Dies entspricht früheren Vereinbarungen der Regierungskoalition. Welche Änderungen in der Verwaltungsorganisation hat es bisher gegeben - und welche halten Sie weiter für nötig?

 

 

Anhänge

keine Anlage/n