21-3235

Kahlschlag auf einem Teil des Flurstückes 5897 am Rahlstedter Kirchenweg II Kleine Anfrage v. 03.05.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-3169 wurde vom Bezirksamt Wandsbek Stellung genommen zum Kahlschlag auf einem Teil des Flurstückes 5897.

Die Stellungnahme wurde ohne Rücksprache mit der zuständigen Fachbehörde abgegeben.

Das Flurstück 5897 ist gemäß Drucksache 21-2587 im allgemeinen Grundvergen des LIG.

Anliegend die genaue Verortung des Teilstückes auf dem der Kahlschlag durch Baumfällungen erfolgte. Das Grundstück ist eingezäunt und mit Schildern versehen (Video überwacht).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     10.05.2021

 

Vorbemerkung:

Aufgrund dieser KA und der darin beinhalteten genauen Verortung wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass keine Anzeichen für Baumfällungen vorhanden waren. Auf dem Flurstück befanden sich jedoch morsche Altholzhaufen, die möglicherweise diesen Verdacht aufkommen lassen, was aber keine öffentlich-rechtliche Beanstandung verursacht.

 

1.)    Welche Baumfällgenehmigungen sind für das, in der Anlage verortetes Teilstück des Flurstück 5897 dem Bezirksamt Wandsbek vorgelegt worden?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es wurde für das Grundstück kein Baumfällantrag gestellt; siehe Vorbemerkung.

 

 

2.)    Wurden zukünftigen Maßnahmen auf dem Flurstück 5897 zwischen der zuständigen Fachbehörde / LIG und dem Bezirksamt Wandsbek abgestimmt oder besprochen?

 

  1. Wenn ja, welche?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, dafür besteht kein Anlass; siehe Vorbemerkung.

 

 

3.)   Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt Wandsbek, um weitere Maßnahmen auf dem Teilstück des Flurstückes 5897 zu unterbinden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung.

 

Anhänge

Fläche mit dem Kahlschlag