Jugendclub Eilbek Widerspruch Voll in Bewegung und Antrag auf erhöhte Zuwendung 2017
Gemäß JHA Beschluss vom 16.11.2106 hat der Träger für den Betrieb des Jugendclub Eilbek eine Zuwendung von 67.283,00€ für das Jahr 2017 erhalten.
Der Träger hat fristgerecht am 19.01.2017 Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und in einer nachgereichten Übersicht eine Zuwendung in Höhe von 76.531,96€ beantragt.
Der Träger begründet den Widerspruch mit zu gering bewilligten Honorarkosten, Mietkosten, Mietnebenkosten, sowie nicht ausreichenden Betriebskosten.
Da die Eigenmittel laut Zuwendungsvorschlag auf 10% angehoben worden sind, wurden die zuwendungsfähigen Gesamtkosten in den o.a. Positionen gekürzt.
Der Träger macht in seinem Widerspruch die im Zuge der Bewerbung eingereichten Finanzierungsplanung geltend. Zudem verweist der Träger auf den JHA vom 10.02.2016, der die Anmietung der neuen Räumlichkeiten an der Wandsbeker Chaussee 41, beschlossen hatte. Hiermit verbunden waren u.a. höhere monatliche Mietkosten.
Um dem Widerspruch abzuhelfen wird vorgeschlagen die Jahreszuwendung für 2017 um 4.823,00€ auf 72.106,00€ zu erhöhen. Die vom Träger geltend gemachten sonstigen Sachkosten sind aus Sicht der Verwaltung teilweise strittig.
Der Träger hat nach Einreichung des schriftlichen Widerspruchs weiterhin unterjährig einen erhöhten Zuwendungsbedarf festgestellt und diesen in verschiedenen Kalkulationen, zuletzt mit Datum des 25.07.2017, der Verwaltung z.K. gegeben.
Hintergrund für den erhöhten Zuwendungsbedarf sind nach Angabe des Trägers erhöhte Personalkosten aufgrund von Mitarbeiterwechsel, sowie erhöhte Mietnebenkosten und erhöhte sonstige Sachkosten. Die beantragten Mehrkosten sind aus Sicht der Verwaltung teilweise strittig. In der Kalkulation legt der Träger zudem nur einen Eigenanteil von 5 % zugrunde.
Es wird vorgeschlagen den Widerspruch, sowie den Antrag auf unterjährige Anhebung der Zuwendung 2017 in die AG Planung und Haushalt zu übersenden und dort zu beraten.
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