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Jasper-Pentz-Straße barrierefreie Ausfahrten durch Straßensanierung verhindert? Kleine Anfrage vom 04.10.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Vom 12. bis 23.09. fanden Bauarbeiten in der Jasper-Pentz-Straße zwischen der Brockdorffstraße und dem Adalbert-Stifter-Weg statt. Auch aufgrund der vielen Elterntaxis und der Lehrer, die wegen der Bauarbeiten auf dem Schulgelände der Schule Brockdorffstraße in der Jasper-Pentz-Straße alles blockieren, mussten die Autos über den bis dahin unbefestigten Seitenstreifen zwischen Asphalt und Straßengraben ausweichen. Die Straße ist sehr eng und anders kommt man dort nicht mehr durch. Die Folge waren viele und tiefe Schlaglöcher am Straßenrand sowie Abbrüche vom Asphaltrand.

 

Die Stadt hat nun etwa einen halben Meter der obersten Asphaltschicht entfernen und daneben Rasengittersteine in einem Betonfundament setzen lassen. Anschließend wurde die Straße und der Streifen aus Rasengittersteine mit einem neuen Asphaltstreifen verbunden. Die Straße ist nun um etwa einen halben Meter breiter. So etwas wurde bereits vor Jahren auch in der Straße Am Hegen zwischen der Jasper-Pentz-Straße und der Straße Am Ohlendorfturm gebaut, allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: dieses Mal wurden Rasengittersteine mit Hubbeln verbaut. Die Idee ist wohl, dass diese Hubbel beim Überfahren Geräusche erzeugen, die die Autofahrer davon abhalten sollen, diesen Streifen zu überfahren. Dort wo die über den Straßengraben verlaufenden Fußgänger Zuwegungen und Autozufahrten bis an den Asphalt heran gepflastert waren, ist der Streifen aus Rasengittersteinen unterbrochen. Es wurden aber diese Steine quer über die Zuwegung - und dies ist sogar ein öffentlicher Weg! - zu den Grundstücken 16a, 18 und 20 verbaut, sowie vor den Fußgänger Zuwegungen der Grundstücke 20, 22, 24 und 28, da diese nicht oder nicht vollständig gepflastert sind. Im Ergebnis können nun die Grundstücke 16a, 18, 20 und 24 nur noch durch Überquerung dieser Rasengittersteine betreten werden, bei den Grundstücken 22 und 28 ist immerhin ein Ausweichen über die gepflasterten Autozufahrten möglich.

 

Diese Rasengittersteine mit Hubbeln lassen sich nicht so verfüllen, die Bauarbeiter haben es ja versucht, dass nicht die darüber hinweg fahrenden Autos und der Regen der letzten Tage nicht diese Hubbel wieder freilegen. Bei der Zuwegung 16a, 18 und 20 müssen auch die Autos täglich mehrmals darüberfahren, anders kommt man nicht zu den Grundstücken.

Wenn man diesen Streifen mit einem Rollator queren will - zur Erinnerung, Rollatoren werden in der Regel nicht nur geschoben, die Nutzer stützen sich auch auf - fahren sich die Räder fest. Man mag das auf dem ersten Blick nicht glauben, das sieht ja alles recht harmlos aus. Man sollte es aber einmal ausprobieren. Gleiches gilt für die an Rollstühlen verbauten kleinen Räder.

Im Bereich der Zuwegung 16a, 18 und 20 sowie den anderen Fußgänger Zuwegungen müssen diese Rasengittersteine entweder mit Beton dauerhaft verfüllt oder ausgebaut und ersetzt werden. Ein bloßes Umdrehen der Rasengittersteine führt für Rollstuhlfahrer genauso wenig zum Ziel, wie eine Verfüllung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Warum wurden die Straßenarbeiten in der Jasper-Pentz-Straße durchgeführt?

 

  1. Wurden die Straßenbauarbeiten abgenommen?

 

  1. Warum wurden Rasengittersteine an den Ausfahrten verbaut?

 

  1. Sind Rasengittersteine für Rollatoren und Rollstühle geeignet?

 

  1. Welche Maßnahmen können eine barrierefreie Ausfahrt für Rollatoren und Rollstühle verbessern bzw. ermöglichen?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden bereits veranlasst, nachdem der Schaden beim Melde-Michel am 16.09.2022 gemeldet wurde?

 

 

 

Anhänge

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