Jahresbauprogramme vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Vorlage in der Bezirksversammlung Kleine Anfrage vom 14.08.2020
Mit der Drucksache 22/447 (Bürgerschaft) wurde die Abstimmung der Jahresbauprogramme vom LSBG u.a. mit der Bezirksversammlung noch einmal erläutert:
„Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt regelmäßig Jahresbauprogramme. Hierzu gehört auch das Erhaltungsmanagement an Hamburgs Straßen. Die Planung von Straßenbauprojekten unterliegt sowohl den örtlichen Rahmenbedingungen als auch den verkehrsrechtlichen Anforderungen. Auf Basis des jeweils festgestellten Bedarfs und des aktuellen Zustands ergeben sich die Planungsziele zu Beginn der Planung. In einigen Fällen werden vorher Stakeholderinformationen eingeholt oder sogar ein Beteiligungsverfahren gestartet. Daraus erarbeitet der LSBG als Realisierungsträger eine erste Planung, die sogenannte Erstverschickung. Damit werden alle Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen eines formalen Verfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang erfolgt zudem die Einbindung der Bezirksversammlung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, miteinander abgeglichen und gegensätzliche Anforderungen erneut abgestimmt. Unter Abwägung der Zulieferungen erfolgt danach in der Regel die Schlussverschickung als Abschluss der Planung. Stadtentwicklerische Gründe, Verschiebung von Prioritäten, Anforderungen des Verkehrsflusses oder auch Abhängigkeiten zu anderen Projekten können insofern zu Verschiebungen von Prozessabläufen führen, sodass größere Grundinstandsetzungen an Hauptverkehrsstraßen zeitlich nicht linear geplant werden können. Die Gründe für Verschiebungen sind daher projektbezogen unterschiedlich und müssen einzeln analysiert werden. Im Rahmen der Straßenunterhaltung können Maßnahmen ohne Änderung des Straßenquerschnitts auch kurzfristig notwendig werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.08.2020
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt Wandsbek beteiligt die politischen Ausschüsse bei allen Planungen Externer (LSBG), in deren Rahmen das Bezirksamt als TÖB beteiligt wird und eine Stellungnahme zur Planung abgeben soll. Den Gremien werden in diesen Fällen die bezirklichen Stellungnahmen zur Kenntnis vorgelegt, weitergehende Anmerkungen und Anregungen der Gremien aufgenommen und der bezirklichen Stellungnahme hinzugefügt. Der Zeitpunkt der Vorlage richtet sich nach den zeitlichen Vorgaben, die das gewählte Verfahren vorgibt; diesen steuert der Vorhabenträger (LSBG).
Eine Vorlage der Unterlage, die sich aus nachfolgendem Zitat ergibt „Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt regelmäßig Jahresbauprogramme. Hierzu gehört auch das Erhaltungsmanagement an Hamburgs Straßen“, erfolgt nicht. Diese Unterlage wird den Bezirken im Rahmen der EMS Lenkungskreise vorgestellt. Es handelt sich hierbei um das interne Arbeitsprogramm des LSBG. Eine Beteiligung der politischen Gremien müsste vom LSBG erfolgen bzw. von den politischen Gremien abgefordert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt gibt im Rahmen der Beteiligung als TÖB Hinweise zu bezirkseigenen Planungen weiter.
Bezirksamt Wandsbek:
Leitungsträger müssen Trassenanweisungen beim Bezirksamt erwirken, bevor sie Leitungsarbeiten durchführen können; die Genehmigung erfolgt durch das Bezirksamt. Der LSBG benötigt keine weiteren Genehmigungen von den Bezirken.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt ist im Rahmen der Unterhaltung für die Einhaltung der Verkehrssicherung an HVS zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe ist es z. T. notwendig, Bügel oder Poller aufzustellen; dies erfolgt immer in Absprache mit dem zuständigen PK.
keine Anlage/n
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