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Jahresbauprogramme vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Vorlage in der Bezirksversammlung Kleine Anfrage vom 14.08.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 22/447 (Bürgerschaft) wurde die Abstimmung der Jahresbauprogramme vom LSBG u.a. mit der Bezirksversammlung noch einmal erläutert:

„Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt regelmäßig Jahresbauprogramme. Hierzu gehört auch das Erhaltungsmanagement an Hamburgs Straßen. Die Planung von Straßenbauprojekten unterliegt sowohl den örtlichen Rahmenbedingungen als auch den verkehrsrechtlichen Anforderungen. Auf Basis des jeweils festgestellten Bedarfs und des aktuellen Zustands ergeben sich die Planungsziele zu Beginn der Planung. In einigen Fällen werden vorher Stakeholderinformationen eingeholt oder sogar ein Beteiligungsverfahren gestartet. Daraus erarbeitet der LSBG als Realisierungsträger eine erste Planung, die sogenannte Erstverschickung. Damit werden alle Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen eines formalen Verfahrens beteiligt und um Stellungnahme gebeten. In diesem Zusammenhang erfolgt zudem die Einbindung der Bezirksversammlung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft, miteinander abgeglichen und gegensätzliche Anforderungen erneut abgestimmt. Unter Abwägung der Zulieferungen erfolgt danach in der Regel die Schlussverschickung als Abschluss der Planung. Stadtentwicklerische Gründe, Verschiebung von Prioritäten, Anforderungen des Verkehrsflusses oder auch Abhängigkeiten zu anderen Projekten können insofern zu Verschiebungen von Prozessabläufen führen, sodass größere Grundinstandsetzungen an Hauptverkehrsstraßen zeitlich nicht linear geplant werden können. Die Gründe für Verschiebungen sind daher projektbezogen unterschiedlich und müssen einzeln analysiert werden. Im Rahmen der Straßenunterhaltung können Maßnahmen ohne Änderung des Straßenquerschnitts auch kurzfristig notwendig werden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     19.08.2020

 

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt Wandsbek beteiligt die politischen Ausschüsse bei allen Planungen Externer (LSBG), in deren Rahmen das Bezirksamt als TÖB beteiligt wird und eine Stellungnahme zur Planung abgeben soll. Den Gremien werden in diesen Fällen die bezirklichen Stellungnahmen zur Kenntnis vorgelegt, weitergehende Anmerkungen und Anregungen der Gremien aufgenommen und der bezirklichen Stellungnahme hinzugefügt. Der Zeitpunkt der Vorlage richtet sich nach den zeitlichen Vorgaben, die das gewählte Verfahren vorgibt; diesen steuert der Vorhabenträger (LSBG).

Eine Vorlage der Unterlage, die sich aus nachfolgendem Zitat ergibt „Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erstellt regelmäßig Jahresbauprogramme. Hierzu gehört auch das Erhaltungsmanagement an Hamburgs Straßen“, erfolgt nicht. Diese Unterlage wird den Bezirken im Rahmen der EMS Lenkungskreise vorgestellt. Es handelt sich hierbei um das interne Arbeitsprogramm des LSBG. Eine Beteiligung der politischen Gremien müsste vom LSBG erfolgen bzw. von den politischen Gremien abgefordert werden.

 

  1. Warum wurde die Bezirksversammlung Wandsbek im Jahre 2020 vom Bezirksamt, nicht nach Vorlage der ersten Planung (Erstverschickung) des LSBG beteiligt, wie es bisher in den letzten Jahren üblich war?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wann erhielt das Bezirksamt vom LSBG als Realisierungsträger die jeweiligen Jahresbauprogramme als erste Planung und sogenannte Erstverschickung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Welche Gründe gab es, von Seiten des Bezirksamtes, die Bezirksversammlung an den Jahresprogrammen 2020 bis 2024 des LSBG nach der Erstverschickung nicht zu beteiligen?

 

  1. Wenn keine, warum erfolgte die Information nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Welche Informationen erhält der LSBG vom Bezirksamt, im Rahmen einer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange (TöB), über die zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen (Wohnungsbau, Gewerbegebiete) in Wandsbek, die Einfluss auf die zukünftigen Verkehrsströme und Verkehrsbelastungen im geplanten Straßenabschnitt haben (Beispiel Höltigbaum, Berner Straße, Fasanenweg durch das Interkommunale Gewerbegebiet Victoriapark/ Minervapark mit zusätzlich 9060 Fahrzeuge davon 940 LKW)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt gibt im Rahmen der Beteiligung als TÖB Hinweise zu bezirkseigenen Planungen weiter.

 

 

  1. Welche Aufgaben hat das Bezirksamt, z.B. im Rahmen von Genehmigungen, wenn der LSBG bzw. Leitungsträger Straßenbauarbeiten an Hauptstraßen im Bezirk Wandsbek durchführen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Leitungsträger müssen Trassenanweisungen beim Bezirksamt erwirken, bevor sie Leitungsarbeiten durchführen können; die Genehmigung erfolgt durch das Bezirksamt. Der LSBG benötigt keine weiteren Genehmigungen von den Bezirken.

 

 

  1. Wer ist nach der Fertigstellung der Hauptstraßen durch den LSBG verantwortlich für die Straßensicherungsmaßnahmen der Geh- und Radwege wie Bügel und Poller?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt ist im Rahmen der Unterhaltung für die Einhaltung der Verkehrssicherung an HVS zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe ist es z. T. notwendig, Bügel oder Poller aufzustellen; dies erfolgt immer in Absprache mit dem zuständigen PK.

 

Anhänge

keine Anlage/n