Ist der Umbau des Kirchplatzes Eilbek gestrichen? II Kleine Anfrage vom 16.04.2025
Die Antwort auf die erste Anfrage (Drs. 22-1327) war leider unverständlich beantwortet. Es stellt sich die Frage, ob das Projekt „Umbau des Kirchplatzes Eilbek“ nunmehr komplett von der bezirklichen Verwaltung gestrichen wurde, oder ob ein anderes Arbeitsprogramm des Bezirkes diesen Umbau finanziert.
Seit September 2019 hat sich die Bezirksversammlung Wandsbek dafür ausgesprochen, dass der sich im städtischen Eigentum befindliche Kirchplatz der Friedenskirche in Eilbek erneuert wird, um diesen dann für mehr Veranstaltungen im Stadtteil nutzen zu können. Mit einem einstimmigen Beschluss der Drs. 21-0562 hat sich der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek für die Erneuerung des Kirchplatzes ausgesprochen und mehrere Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben. Insbesondere sollte mit dem vierten Spiegelstrich folgendes geprüft werden: „Wie die nötigen Gelder zur Umgestaltung zur Verfügung gestellt werden können.“ Eine Mitteilung zu dieser Drucksache blieb aus.
Die letzten sechs Jahre war das Projekt im Maßnahmenspeicher des bezirklichen Arbeitsprogrammes Tiefbau aufgeführt. Nunmehr scheint es, dass die Maßnahme in keinem Arbeitsprogramm der bezirklichen Verwaltung mehr auftaucht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.04.2025
Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme befand sich im Maßnahmenspeicher und zu einem späteren Zeitpunkt in den „Nachrückern“ des Arbeitsprogrammes. Prüfungen zur Machbarkeit, Finanzierung etc. erfolgen erst, wenn die Maßnahme im tatsächlichen Arbeitsprogramm aufgenommen ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Maßnahme wird und kann derzeit nur in den Maßnahmenspeicher zurückgestuft werden. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Flächen- und Zuständigkeitsverhältnisse (keine Tiefbaufläche) keine Grundlage für das BA Wandsbek/MR in dem Bereich planerisch und/oder baulich tätig zu werden. Die Planung kann erst aktiv im Arbeitsprogramm begonnen werden, wenn die Fläche Tiefbaufläche wird. In dem in der Drucksache 21-0562 formulierten Planungsauftrag wird nicht ausreichend auf die derzeit geltenden Besitz-/Zuständigkeitsverhältnisse und den vorgesehenen Umgang (Grunderwerb durch BA Wandsbek/MR) eingegangen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Finanzierung von Grunderwerb, Planung und Bau ist derzeit nicht gesichert. Es gibt keine Finanzierungsquelle.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Fragen 1 bis 3
Bezirksamt Wandsbek:
Folgende Punkte wären notwendig:
- Aufnahme in eines der nächsten Arbeitsprogramme der Straßenplanung
- Politischer Auftrag, der inhaltlich die Themen Grunderwerb sowie Planung und Bau beinhaltet und regelt
- Klärung der Finanzierung (Grunderwerb sowie Planung und Bau)
- Grunderwerb durch das BA Wandsbek/MR
keine Anlage/n
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