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Ist der Bezirk Wandsbek mit Abfall-Unterflursystemen ausgestattet?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Seit dem Jahr 2007 stellt die Stadtreinigung Hamburg sogenannte unterirdische Abfallbehälter auf. Ein Abfall- Unterflursystem ist ein System zum Zwischenlagern von Abfall – und Wertstoffen in städtischen Gebieten. Diese Abfallunterflursysteme bestehen aus einem Fundamentbehälter und einem Sammelcontainer und das System wird größtenteils in die Erde eingelassen.

 

Hintergrund sind die Häufungen von gelben, blauen  und ganz besonders rosafarbenen Müllsäcken an den Straßen. Diese werden bergeweise an den Straßenrand gestellt von Haushalten, die keinen Stellplatz für Mülltonnen haben. Oftmals werden die Müllsäcke durch Fahrzeuge beschädigt und besonders im Sommer kommt dann sehr schnell Ungeziefer in die Wohngebiete.
 

In Deutschland gibt es derzeit ca. 3250 eingesetzte Systeme und im Stadtteil Ottensen wird laut einer Meldung der Pressestelle des Senats der 500. unterirdische Abfallbehälter installiert. Diese Abfallbehälter sind ein sehr effizientes System zur Vermeidung von Müll und Unsauberkeit in Wohngebieten.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

 

  1. Gibt es im Bezirk Wandsbek diese unterirdischen Abfallbehälter und wenn ja, wie viele ?

 

  1. An welchen Straßen im Bezirk Wandsbek befinden sich die Abfallbehälter und wann wurden diese installiert?

 

Zu 1. und 2.:

 

 

Die Sackabfuhr mit rosa Säcken ist aus Sicht der SRH in Wandsbek praktisch vollständig zurückgedrängt. Sie wird lediglich noch von ca. 80 Haushalten an acht Sackabfuhrstandorten genutzt. Nach Kenntnis der SRH gibt es in Wandsbek etwa 30 Unterflurbehälter-Systeme ausschließlich auf privatem Grund. Der SRH sind die Standorte bekannt. Ohne die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer kann die SRH diese jedoch nicht nennen. Die Standplätze sind jedoch auch dem Bezirksamt bekannt, da der Einbau von Unterflurbehältern baurechtlich genehmigt sein muss.

 

 

  1. Was für ein Fassungsvolumen besitzen die Abfallbehälter und in welchen Zeitintervallen werden diese entleert?

 

Zu 3.:

 

 

Unterflurbehälter werden in den Größen 2.000, 3.000, 4.000 und 5.000 Liter angeboten. Die Leerung kann nach Bedarf des Standortes geregelt werden, z. B. wöchentlich, zweiwöchentlich oder vierwöchentlich (s. a. Antwort zu 4.).

 

 

  1. Die Stadtreinigung Hamburg zahlt die gesamten Einbaukosten.

Wie hoch sind die Gebühren für die Mieter, in deren Wohngebiet diese Systeme sich befinden?

 

Zu 4.:

 

 

Die SRH übernimmt die anfallenden Baukosten nur bei Standplätzen auf öffentlichem Grund. In diesen Fällen fällt eine zusätzliche Standplatzgebühr an. Die Gebühren für Leerung und Gestellung von Unterflurbehältern sind in der „Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll“ vom 5. Dezember 2000, zuletzt geändert am 6. Dezember 2016, §§ 6a und 6b, geregelt. Die Gebührenordnung ist unter der folgenden Link zu finden:

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?doc.id=jlr-AbfGebOHArahmen&st=lr&doctyp=BSBayern&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

 

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