21-2387

Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V.: Erweiterung des Bestandsgebäudes

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.11.2020
Sachverhalt

Die Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL) beabsichtigt, die bestehenden Räumlichkeiten durch einen Anbau zu erweitern. Damit sollen insbesondere die Angebote für Jugendliche und Jungerwachsene in einem eigenen Raum möglich sein und die unterschiedlichen Nutzergruppen des IGL-Gebäudes entzerrt werden. Durch den Anbau soll ein Gruppenraum mit ergänzenden Nebenräumen geschaffen werden, in dem ausschließlich Angebote für die Zielgruppe Jugendlicher und Jungerwachsener vorgehalten werden können. Dem Bezirksamt liegt eine Kostenschätzung eines Architekten vor, die der Träger in Auftrag gegeben hat. Die Gesamtsumme für alle erforderlichen Maßnahmen beläuft sich gemäß dieser Kostenschätzung auf 1.145.000,- €.

 

Die Räumlichkeiten der Stadtteil- und Kultureinrichtung sind multifunktional und werden von unterschiedlichen Zielgruppen genutzt. Dezidierte Angebote für Jugendliche und Jungerwachsene im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden in einem Umfang von 15 Stunden die Woche vorgehalten. Damit kann aus Sicht des Trägers und auch aus Sicht der Verwaltung der Bedarf für diese Zielgruppe im Sozialraum nicht gedeckt werden. Der Bedarfsdruck ist durch die Inbetriebnahme der nahegelegenen UPW Ohkamp (im Januar 2018) noch einmal deutlich gestiegen und wird in naher Zukunft mit der Realisierung des Bauvorhabens `Hummelsbüttel 30´ in unmittelbarer Nachbarschaft zur IGL noch weiter zunehmen. Insgesamt werden dann etwa 1.000 Menschen mehr im unmittelbaren Einzugsbereich der IGL leben als noch vor 2018. Ein Großteil von ihnen wird der Zielgruppe der Jugendlichen und Jungerwachsenen angehören.

 

Das SAGA-Bauvorhaben `Hummelsbüttel 30´ entsteht auf dem ehemaligen Gelände einer Schule, an dessen Versorgungsleitungen die IGL bisher angeschlossen war. Diese Versorgungsleitungen werden mit der Wohnbebauung gekappt, sodass die IGL eigene Wasser- und Abwasser- sowie eigene Strom- und Gasleitungen erhalten wird. Dies wird unabhängig vom geplanten Anbau Kosten auslösen. Zum einen Fixkosten für die einmalige Erschließung, des Weiteren aber auch Betriebskosten, weil die IGL bisher über die Schule versorgt wurde, ohne dass dies in Rechnung gestellt wurde. Der Vorstand der IGL hat sich wegen der Versorgungsleitungen direkt an den Senat gewandt und vom Finanzsenator eine Kostenübernahmegarantie in Höhe von bis zu 350.000,- € erhalten. Diese Mittel werden von der Finanzbehörde an das Bezirksamt Wandsbek übertragen.

 

Für einen möglichen Anbau an das Gebäude der IGL wird der Bezirk Wandsbek von der Sozialbehörde investive Mittel in der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit (investiv) in Höhe von 1.050.000,- € zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses Bauvorhaben hatte der Bezirk Wandsbek als Bedarf bei der Sozialbehörde angeführt.

 

Insgesamt stünden dem Bezirksamt für das Bauvorhaben und für die Erschließung durch die Versorgungsleitungen investive Mittel in Höhe von 1.400.000,- € zur Verfügung (davon bis zu 350.000,- € für die Versorgungsleitungen). Bei der Kostenaufstellung des Architekten wurden die Kosten für die Versorgungsleitungen eingerechnet. Entsprechend stünden insgesamt gegenwärtig 255.000,- € mehr zur Verfügung, als bisher vom Architekten veranschlagt. 

 

Neben den Investivkosten und den bereits benannten zusätzlichen Betriebskosten für Wasser/ Abwasser etc. würden durch den Anbau und der damit verbundenen Erweiterung des Angebots der IGL noch zusätzlich laufende Kosten von etwa 100.000,- € im Jahr hinzukommen. Diese würden sich in etwa wie folgt zusammensetzen:

 

Zusätzliche Erzieherstelle

45.000,- €

Zusätzliche Honorarmittel

12.500,- €

Zusätzliche Sachmittel

12.500,- €

Zusätzliche Betriebskosten

30.000,- €

 

Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage mit einem strukturellen Defizit bei den konsumtiven OKJA-Mitteln, ist eine Finanzierung der zusätzlichen laufenden Kosten in einer Größenordnung von etwa 100.000,- € im Jahr nicht möglich. Die Verwaltung regt daher an, die Entscheidung über den Anbau in das kommende Haushaltsjahr zu vertagen und eine Beschlussfassung von der zukünftigen Haushaltslage abhängig zu machen. Grundsätzlich ist die Verwaltung der Einschätzung, dass der geplante Anbau erforderlich ist.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Zustimmung zu der o.g. Vorgehensweise gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n