Integrierte Sozialraumplanung für den Bezirk Wandsbek Debattenantrag der Fraktionen von SPD und Grüne
Nach der erfolgreichen Organisation der Erstaufnahme und dem Aufbau einer vielfältigen
Angebotsstruktur von Folgeeinrichtungen für Flüchtlinge in den vergangenen zwei Jahren gilt es nun die erfolgreiche Integration der geflüchteten Menschen in die Gesellschaft unserer Stadt zu
organisieren. Mit der vorbildlichen Versorgung mit Kindertageseinrichtungen und der
flächendeckenden Ganztagsschule sowie dem ausgeprägten ehrenamtlichen Engagement verfügt Hamburg bereits über sehr gute Ausgangsbedingungen einer gelingenden Integration.
Zusätzlich hat die Hamburgische Bürgerschaft vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Integrationsarbeit unterstützen sollen. Hierzu gehören die Aufstockung des Quartiersfonds (Drs. 21/6976), das Forum Flüchtlingshilfe und die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements (Drs. 21/1354 und Drs. 21/6998) sowie der Integrationsfonds (Drs. 21/5237) mit seinen diversen dazu gehörenden Einzelbeschlüssen. Zusätzlich konnten in verschiedenen Bereichen flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe angemeldet werden, die über die einzelnen Fachbehörden bewilligt werden.
Im Bezirk Wandsbek sind es nicht nur die neu entstehenden Flüchtlingsunterbringungen mit
Perspektive Wohnen, in denen viele Geflüchtete ein neues zu Hause finden, sondern es sind auch diverse andere Standorte zum Beispiel in den Stadtteilen Wandsbek, Rahlstedt oder Farmsen, die einer starken sozialen Infrastruktur rundherum bedürfen. Aufgabe des Bezirkes ist es nun, die vorhandenen
Mittel zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur möglichst zielgerichtet dort hinzulenken, wo die Bedarfe am größten sind. Hierzu bedarf es ähnlich dem Prozess der Jugendhilfeplanung einer Bedarfserhebung und Auswertung der bisherigen Maßnahmen, die ein planvolles Vorgehen zur Integration der Flüchtlinge ermöglichen. In eine solche Betrachtung sind alle an der Integration beteiligten Akteure und Stellen einzubeziehen.
Aufgabe der Politik und der Verwaltung wird es dann sein, die vorhandenen Bedarfe den
verfügbaren Mitteln gegenüber zu stellen und hieraus eine sinnvolle und nachhaltige
Förderkultur zu entwickeln. Dabei sollten Angebote der Familien- und Jugendarbeit genauso
unterstützt werden wie solche des Sports, der Stadtteilkultur sowie klassische Bildungs- und Beratungsangebote. Ziel sollte es sein, insbesondere solche Maßnahmen zu fördern, die sich
nach einer Anschubfinanzierung selbst tragen oder durch anderweitige Finanzierung,
idealerweise über die Regelsysteme, getragen werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten
1. Eine Analyse vorzulegen, die die vorhandenen Bedarfe für die Unterstützung der
Integration ermittelt,
2. diese den vorhandenen Angeboten gegenüberstellt und
3. einen Vorschlag zu erarbeiten, welche Angebote geschaffen und welche vorhandenen
unterstützt bzw. aufgestockt werden sollten und
4. aus welchen Haushaltsmitteln ihre Finanzierung erfolgen kann.
5. Die Analyse dem ASB im 2. Quartal 2017 vorzustellen und die zuständigen Fachausschüsse in die weitere Planung laufend einzubeziehen.
Die Planung sollte bis Ende des zweiten Quartals 2017 vorliegen. Bei der Betrachtung
sollen insbesondere Angebote aus den Bereichen bürgerschaftliches Engagement, Schule, Familien- und Jugendhilfe, Sozialberatung, Frauen, Senior/innen, Sport und
Stadtteilkultur berücksichtigt werden.
keine Anlage/n
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