Integrationsfonds Kultur Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3839) im Ausschuss für Finanzen und Kultur in seiner
Sitzung am 28.03.2017
- U. s. Verfahrensvorschlag einstimmig beschlossen
- Der Jugendhilfeausschuss überweist die Vorlage einstimmig mit folgender Empfehlung zurück in den Ausschuss für Finanzen und Kultur: „Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Kultur, die Liste um alle Flüchtlingsunterkünfte zu vervollständigen und Vorgaben zu machen, dass die Projekte unterstützt werden, die unter Integrationsaufgaben fallen.“
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 14.02.2017 zur Kenntnis genommen, vertagt und als jugendhilferelevantes Thema in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.
Zur Förderung von Integrationsprojekten hat die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drucksache 21/5237 den Hamburger Integrationsfonds eingerichtet. Mithilfe des Integrationsfonds soll eine gelingende Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten in guter Nachbarschaft und im guten Miteinander mit alteingesessenen und neu hinzukommenden Hamburgerinnen und Hamburgern unterstützt werden.
Einen erheblichen Beitrag zur Integration Geflüchteter leisten Institutionen und Projekte der Stadtteilkultur sowie der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Vor diesem Hintergrund werden mit der Drucksache 21/6473 Mittel für die zweckgebundene Förderung von kulturellen stadtteilbezogenen Integrations- und Kooperationsprojekten bereitgestellt.
In diesem Zusammenhang stellt die Kulturbehörde den Bezirksämtern Fördermittel i. H. v. 400.000,00 € aus dem zentralen Integrationsfonds auf Grundlage einer Fremdbewirtschaftungsvereinbarung zur Verfügung. Pro Bezirk beläuft sich die Förderung auf einen Betrag i. H. v. 57.142,00 €. Die Mittel sollen auf Bezirksebene im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden. Hierbei ist freigestellt, ob eine Ausschreibung und Vergabe über einen externen Partner oder die Bezirksämter erfolgt. Die Ausgestaltung der Vergabe der Fördermittel bei Beachtung der Richtlinien zum Integrationsfonds Kultur obliegt den Bezirksämtern in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Gremien.
Die Bezirksversammlung möge folgendem Verfahrensvorschlag zustimmen:
Keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.